Ratgeber

PKV für Pensionäre: Beihilfe im Ruhestand und Beiträge im Alter

Für Beamte sieht die PKV im Alter anders aus als für Angestellte oder Selbstständige: Die Beihilfe bleibt, der Rentenzuschuss spielt meist keine Rolle, und der Beitrag kann mit der Pensionierung sogar sinken. Trotzdem gibt es Punkte, die Sie rechtzeitig vor dem Ruhestand klären sollten.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie funktioniert die Beihilfe im Ruhestand?
  2. Was kostet die PKV im Alter für Beamte?
  3. Tarif an den neuen Beihilfesatz anpassen
  4. Beitragsanpassungen und gesetzlicher Zuschlag: Was auch für Beamte gilt
  5. Ist ein Beitragsentlastungstarif für Beamte sinnvoll?
  6. Pension plus gesetzliche Rente: Gibt es einen Zuschuss?
  7. Ehepartner, Hinterbliebene und Pflege im Ruhestand
  8. Checkliste: Das sollten Beamte vor der Pensionierung klären
Das Wichtigste in Kürze
  • Beamte erhalten auch als Pensionäre Beihilfe; die private Krankenversicherung deckt nur die Restkosten.
  • In vielen Beihilferegelungen, etwa beim Bund, steigt der Bemessungssatz mit dem Ruhestand – dann sinkt der PKV-Anteil und oft auch der Beitrag.
  • Laut PKV-Verband zahlten Beamte im Durchschnitt 239 € im Monat (Daten 2024); Erwachsene ohne Beihilfe zahlten im Schnitt 559 €.
  • Beitragsanpassungen und der gesetzliche 10-%-Zuschlag bis zum Jahr des 60. Geburtstags gelten auch für Beihilfetarife.
  • Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Beamte nicht; wer zusätzlich eine gesetzliche Rente bezieht, kann unter Umständen den Zuschuss nach § 106 SGB VI erhalten.

Beamte zahlen in der PKV auch im Alter meist deutlich weniger als Angestellte, weil die Beihilfe ihres Dienstherrn einen großen Teil der Krankheitskosten trägt und die private Versicherung nur die Restkosten abdeckt. Laut PKV-Verband zahlten Beamte im Schnitt 239 € im Monat (Daten 2024). Mit der Pensionierung steigt in vielen Beihilferegelungen der Bemessungssatz – der PKV-Anteil und damit der Beitrag können dann sinken, Beitragsanpassungen gibt es trotzdem.

Viele Beamte hören von Freunden und Kollegen aus der Privatwirtschaft, wie stark deren PKV-Beitrag im Ruhestand drückt. Die Sorge ist verständlich, trifft auf Beamte aber nur zum Teil zu. Die Beihilfe verändert die Rechnung grundlegend. Dieser Ratgeber zeigt, was im Ruhestand gleich bleibt, was sich ändert und wo Sie selbst aktiv werden sollten.

Wie funktioniert die Beihilfe im Ruhestand?

Die Beihilfe ist die Beteiligung Ihres Dienstherrn an Ihren Krankheitskosten. Sie erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten – den Bemessungssatz. Den Rest versichern Sie privat, meist in einem sogenannten Beihilfetarif (Restkostentarif).

Mit dem Eintritt in den Ruhestand werden Sie Versorgungsempfänger. Ihr Beihilfeanspruch bleibt bestehen. In vielen Beihilferegelungen, zum Beispiel beim Bund, erhalten Versorgungsempfänger einen höheren Bemessungssatz als aktive Beamte ohne Kinder. Die genauen Sätze, Eigenbeteiligungen und Sonderregeln unterscheiden sich aber zwischen Bund und Ländern. Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.

Sie sind noch im aktiven Dienst und möchten wissen, welcher Bemessungssatz heute für Sie gilt, wie sich Kinder auswirken oder was sich beim Übergang in den Ruhestand konkret ändert? Diese Fragen rund um die Beihilfe aktiver Beamtinnen und Beamter beantwortet der Ratgeber zur Beihilfe bei der Pensionierung. Hier auf PKV-Rente.de geht es um den Beitrag im Ruhestand.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Leistung ist beihilfefähig. Manche Länder übernehmen zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus nur eingeschränkt oder gegen eigenen Beitrag. Prüfen Sie, welche Lücken Ihr Beihilfetarif schließt und ob ein Ergänzungstarif sinnvoll ist.

Was kostet die PKV im Alter für Beamte?

239 €
Ø Monatsbeitrag beihilfeberechtigter Versicherter (Beamte)
PKV-Verband, Daten 2024
559 €
Ø Monatsbeitrag Erwachsener ohne Beihilfe (zum Vergleich)
PKV-Verband, Daten 2024
56,50 €
Ø Beitrag Pflegepflichtversicherung mit Beihilfe nach +6 % zum 1.1.2026
PKV-Verband

Der Grund für den niedrigeren Beitrag ist einfach: Die PKV muss nur den Teil der Kosten absichern, den die Beihilfe nicht trägt. Steigt der Beihilfeanteil im Ruhestand, sinkt der versicherte Anteil. Der Versicherer kann dann einen niedrigeren Beitrag berechnen.

Das heißt aber nicht, dass der Beitrag im Alter stabil bleibt. Auch Beihilfetarife werden angepasst, wenn die Leistungsausgaben steigen. Der Durchschnittswert verdeckt zudem große Unterschiede zwischen Tarifen und Eintrittsaltern. Wer spät in die PKV eingestiegen ist oder einen Risikozuschlag zahlt, liegt oft darüber.

Kein Zuschuss-Sprung wie bei Angestellten

Ein Unterschied zu Angestellten wird oft übersehen: Bei Beamten fällt mit dem Ruhestand kein Arbeitgeberzuschuss weg, weil es ihn nie gab. Auch ein Krankentagegeld haben Beamte meist nicht versichert, da ihre Bezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Der typische Sprung beim Eigenanteil, den viele Angestellte mit Rentenbeginn erleben, bleibt deshalb aus. Was bleibt, sind künftige Beitragsanpassungen – und die Tatsache, dass Sie den Beitrag nun aus der Pension zahlen, die in aller Regel niedriger ist als die letzten aktiven Bezüge.

Was sich für Beamte mit der Pensionierung ändert · Quelle: Beihilferecht von Bund und Ländern (allgemein), §§ 149, 150 VAG, § 106 SGB VI · Stand 09.10.2026
PunktAktiver DienstRuhestand
Beihilfe-Bemessungssatzje nach Dienstherr und Familienstandin vielen Regelungen höher als für aktive Beamte ohne Kinder
Versicherter PKV-AnteilRestkostenRestkosten, oft kleiner – Tarif anpassen lassen
Gesetzlicher 10-%-Zuschlagbis zum Jahr des 60. Geburtstagsentfällt; Mittel dämpfen ab 65 Erhöhungen
Arbeitgeberzuschusskeiner (Beihilfe statt Zuschuss)keiner
Rentenzuschuss nach § 106 SGB VI–nur bei zusätzlicher gesetzlicher Rente
Pflegepflichtversicherungmit Beihilfemit Beihilfe

Tarif an den neuen Beihilfesatz anpassen

Ein häufiger Fehler: Der Bemessungssatz ändert sich, aber der PKV-Tarif bleibt, wie er ist. Dann zahlen Sie womöglich für einen Anteil, den die Beihilfe bereits übernimmt. Oder es entsteht eine Lücke, wenn der Beihilfesatz sinkt.

Neuen Satz erfragen

Lassen Sie sich von Ihrer Beihilfestelle bestätigen, welcher Bemessungssatz ab Ruhestand für Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen gilt.

Versicherer informieren

Teilen Sie den neuen Satz Ihrem Versicherer mit und lassen Sie den versicherten Prozentsatz anpassen. Bei einem kleineren Anteil ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

Fristen beachten

Sinkt Ihr Beihilfesatz oder entfällt die Beihilfe, haben Sie Anspruch darauf, den Schutz entsprechend aufzustocken – ohne erneute Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Beitragsanpassungen und gesetzlicher Zuschlag: Was auch für Beamte gilt

Beihilfetarife sind private Krankenversicherungen wie andere auch. Die gleichen Regeln gelten:

  • Beitragsanpassungen: Weichen die Leistungsausgaben um mehr als 10 % (laut Bedingungen oft 5 %) von der Kalkulation ab, wird neu kalkuliert – mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Im Schnitt stiegen die PKV-Beitragseinnahmen je Versicherten 2006–2026 um 3,4 % pro Jahr (WIP).
  • Gesetzlicher Zuschlag: Auch Beamte zahlen bis zum Jahr ihres 60. Geburtstags 10 % Zuschlag. Ab dem Folgejahr sinkt der Beitrag um diesen Betrag; ab 65 dämpfen die Mittel Erhöhungen, ab 80 senken sie den Beitrag. Details im Ratgeber gesetzlicher Zuschlag in der PKV.
  • Alterungsrückstellung: Sie finanziert die altersbedingten Mehrkosten vor, schützt aber nicht vor allgemeinen Kostensteigerungen. Mehr dazu unter Altersrückstellungen in der PKV.
  • Tarifwechsel: Auch Beamte können nach § 204 VVG innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Beihilfetarif wechseln und behalten dabei ihre Rückstellung. Mehr dazu: PKV-Beitrag im Alter senken.

Ist ein Beitragsentlastungstarif für Beamte sinnvoll?

Ein Beitragsentlastungstarif senkt Ihren Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festen Betrag. Dafür zahlen Sie heute einen Zusatzbeitrag. Für Beamte fällt die Abwägung anders aus als für Angestellte:

Spricht dafür

  • Ihr Beitrag ist schon heute vergleichsweise hoch, etwa wegen späten Eintritts
  • Ihre Pension fällt eher knapp aus
  • Sie möchten Beitragsanpassungen im hohen Alter gezielt abfedern

Spricht dagegen

  • Kein Arbeitgeberzuschuss: Sie zahlen den Entlastungsbeitrag voll selbst
  • Der PKV-Anteil sinkt im Ruhestand oft ohnehin
  • Bei einem Versichererwechsel können die Mittel verloren gehen

Unser Rat: Klären Sie zuerst, wie sich Ihr Beitrag mit dem neuen Beihilfesatz verändert. Rechnen Sie den Entlastungstarif danach gegen eine eigene Rücklage. Mit dem Beitragsentlastungs-Rechner sehen Sie, was beides kostet. Grundlagen erklärt der Ratgeber Beitragsentlastungstarif. Ob Ihr Versicherer eine Entlastung auch zum Beihilfetarif anbietet, ist unterschiedlich geregelt: Bei der Alte Oldenburger (PBE 2.0) und der Continentale (BB) zählen Beihilfetarife ausdrücklich dazu, bei anderen fehlt eine Beihilfe-Variante – das zeigt unsere Übersicht der Beitragsentlastungstarife je Versicherer.

Pension plus gesetzliche Rente: Gibt es einen Zuschuss?

Auf die Pension gibt es keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Rolle übernimmt die Beihilfe. Manche Beamte haben aber vor ihrer Verbeamtung als Angestellte gearbeitet und erhalten zusätzlich eine kleine gesetzliche Rente. Dann kann ein Zuschuss der Rentenversicherung nach § 106 SGB VI infrage kommen. Er beträgt 2026 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags.

Ein Beispiel: Ein Pensionär zahlt 200 € für seinen Beihilfetarif und erhält zusätzlich 600 € gesetzliche Rente. Der Zuschuss läge bei 8,75 % von 600 €, also 52,50 €. Die Obergrenze von 100 € (Hälfte des Beitrags) greift hier nicht. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, klären Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung.

Ehepartner, Hinterbliebene und Pflege im Ruhestand

Die Beihilfe betrifft nicht nur Sie selbst. Gerade im Ruhestand lohnt ein Blick auf die Familie:

Ehepartner

Ein Ehepartner ist in vielen Beihilferegelungen berücksichtigungsfähig, wenn sein eigenes Einkommen unter einer Grenze liegt, die der Dienstherr festlegt. Steigt dieses Einkommen – etwa durch eine eigene Rente –, kann der Beihilfeanspruch für den Partner entfallen. Dann muss der Partner den Anteil der Beihilfe selbst absichern. Prüfen Sie das rechtzeitig, denn eine spätere Aufstockung kann teuer werden, wenn Fristen versäumt werden.

Hinterbliebene

Wer Witwen- oder Witwergeld bezieht, ist in der Regel selbst beihilfeberechtigt. Der Bemessungssatz kann sich dabei ändern. Auch dann gilt: Den neuen Satz bestätigen lassen und den PKV-Tarif anpassen.

Pflege

Auch bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die Beihilfe an den Kosten. Den Rest deckt Ihre private Pflegepflichtversicherung in einem Beihilfetarif. Ihr Beitrag dafür stieg zum 1.1.2026 laut PKV-Verband im Schnitt um 6 % auf 56,50 €. Einen Zuschuss der Rentenversicherung zur Pflegeversicherung gibt es auch bei zusätzlicher gesetzlicher Rente nicht. Planen Sie den Pflegebeitrag deshalb fest in Ihr Ruhestandsbudget ein.

Checkliste: Das sollten Beamte vor der Pensionierung klären

  • Welcher Beihilfe-Bemessungssatz gilt im Ruhestand für mich und meinen Ehepartner?
  • Ist mein PKV-Tarif auf diesen Satz abgestimmt – oder zahle ich für einen zu hohen Anteil?
  • Welche Lücken hat die Beihilfe meines Dienstherrn, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder Zahnersatz?
  • Wie haben sich die Beiträge meines Tarifs in den letzten Jahren entwickelt?
  • Steht mir aus früheren Angestelltenjahren eine gesetzliche Rente und damit ein Zuschuss zu?
  • Lohnt sich eine eigene Rücklage oder ein Entlastungstarif für Erhöhungen im hohen Alter?

Auch steuerlich gibt es Besonderheiten: Für Beihilfeberechtigte liegt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zur Basisabsicherung sind aber in voller Höhe absetzbar, auch wenn sie diesen Betrag übersteigen. Mehr dazu im Ratgeber PKV-Beiträge im Ruhestand steuerlich absetzen. Eine grobe Beitragsentwicklung zeigt der Rechner für den PKV-Beitrag im Alter (wählen Sie „ohne Zuschuss“; die Beihilfe bildet er nicht ab). Im kostenlosen Ruhestands-Check können Sie dagegen ausdrücklich „Beamtet (mit Beihilfe)“ angeben.

Häufige Fragen

Was kostet die PKV im Alter für Beamte?

Das hängt vom Tarif, vom Eintrittsalter und vom Beihilfe-Bemessungssatz ab. Laut PKV-Verband zahlten beihilfeberechtigte Versicherte im Schnitt 239 € im Monat (Daten 2024). Weil die Beihilfe im Ruhestand häufig einen größeren Anteil übernimmt, kann der PKV-Beitrag mit der Pensionierung sinken. Beitragsanpassungen bleiben aber möglich.

Bekommen Pensionäre mehr Beihilfe als aktive Beamte?

In vielen Beihilferegelungen ja, zum Beispiel beim Bund: Versorgungsempfänger erhalten dort einen höheren Bemessungssatz als aktive Beamte ohne Kinder. Die Regeln unterscheiden sich aber zwischen Bund und Ländern. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.

Muss ich meinen PKV-Tarif bei der Pensionierung anpassen?

Ändert sich Ihr Beihilfe-Bemessungssatz, sollten Sie Ihren Versicherer informieren und den versicherten Prozentsatz anpassen lassen. Sinkt der Anteil, den die PKV tragen muss, kann Ihr Beitrag sinken. Steigt er, haben Sie bei rechtzeitigem Antrag Anspruch auf Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Zahlen Pensionäre weiter Beiträge zur Pflegepflichtversicherung?

Ja. Die Beihilfe beteiligt sich zwar auch an Pflegekosten, den Rest deckt aber Ihre private Pflegepflichtversicherung im Beihilfetarif – und die läuft im Ruhestand weiter. Ihr Beitrag stieg zum 1.1.2026 laut PKV-Verband im Schnitt um 6 % auf 56,50 € im Monat. Einen Zuschuss der Rentenversicherung gibt es dafür auch bei zusätzlicher gesetzlicher Rente nicht.

Erhalten Witwen und Witwer von Beamten weiter Beihilfe?

In der Regel ja. Wer Witwen- oder Witwergeld bezieht, ist als Versorgungsempfänger grundsätzlich selbst beihilfeberechtigt. Der Bemessungssatz kann sich dabei ändern. Lassen Sie den Satz von der Beihilfestelle bestätigen und passen Sie den PKV-Tarif rechtzeitig an.

Bekommen Pensionäre einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Auf die Pension gibt es keinen Zuschuss, die Beihilfe übernimmt diese Rolle. Wer zusätzlich eine gesetzliche Rente bezieht, etwa aus früheren Angestelltenjahren, kann einen Zuschuss nach § 106 SGB VI beantragen: 8,75 % der gesetzlichen Rente (2026), höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Klären Sie das mit der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen

  1. PKV-Verband: So hoch sind die PKV-Beiträge im Alter (u. a. Beamte Ø 239 €) – Daten 2024
  2. PKV-Verband: Beitragserhöhung Pflegeversicherung 2026 – Stand 2026
  3. PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – abgerufen 09.10.2026
  4. § 149 VAG – gesetzlicher Zuschlag – abgerufen 09.10.2026
  5. § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung – abgerufen 09.10.2026
  6. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 09.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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