Inhalt (6 Abschnitte)
- Der Zuschuss beträgt 2026 8,75 % der gesetzlichen Rente (halber allgemeiner Beitragssatz 7,3 % plus halber Ø-Zusatzbeitrag 1,45 %).
- Er ist auf die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.
- Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
- Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 14 EStG) und wird nur auf Antrag gezahlt.
Privat versicherte Rentner erhalten 2026 einen Zuschuss von 8,75 % ihrer gesetzlichen Rente zur Krankenversicherung – höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, ohne Zuschuss zur Pflege (§ 106 SGB VI). Bei 1.800 € Rente sind das 157,50 € im Monat.
Satz = halber allgemeiner Beitragssatz (7,3 %) + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Für 2027 wird der Ø-Zusatzbeitrag bis 01.11.2026 bekanntgegeben. Voraussetzung: Bezug einer gesetzlichen Rente und Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
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PKV-Ruhestands-Fahrplan herunterladen (PDF)So rechnet der PKV-Zuschuss-Rente-Rechner
Der Rechner bildet die Formel aus § 106 Abs. 3 SGB VI nach (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Zuschuss zur Krankenversicherung). Er arbeitet in drei Schritten, Stand Oktober 2026:
Zuschuss-Satz bestimmen
Halber allgemeiner Beitragssatz (7,3 %) plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt beträgt 2026 amtlich 2,9 % (Bundesanzeiger vom 10.11.2025). Daraus ergibt sich ein Satz von 8,75 %.
Satz auf die Rente anwenden
Zuschuss = gesetzliche Rente × Zuschuss-Satz. Maßgeblich ist laut Gesetz der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente.
Höchstgrenze prüfen
Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags. Liegt der Wert aus Schritt 2 darüber, setzt der Rechner die Höchstgrenze an.
Danach zieht der Rechner den Zuschuss von Ihrem Gesamtbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis ist Ihr Eigenanteil. Den Pflegebeitrag rechnet er voll ein, denn dafür gibt es keinen Zuschuss. Mit dem Schieberegler spielen Sie andere Durchschnitts-Zusatzbeiträge durch, etwa für 2027.
Nicht berücksichtigt sind künftige Beitragsanpassungen Ihres Versicherers, Rentenerhöhungen und Steuern. Betriebsrenten, private Renten oder Renten aus Versorgungswerken sieht der Rechner nicht vor. Er prüft auch nicht, ob Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllen.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Beispiel mit den Standardwerten des Rechners (Modellrechnung): gesetzliche Rente 1.800 €, Krankenversicherung 720 €, Pflegepflichtversicherung 110 €, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Zuschuss-Satz | 7,3 % + 2,9 % ÷ 2 | 8,75 % |
| Zuschuss aus der Rente | 1.800 € × 8,75 % | 157,50 € |
| Höchstgrenze | 720 € ÷ 2 | 360,00 € |
| Zuschuss pro Monat | kleinerer der beiden Werte | 157,50 € |
| Zuschuss pro Jahr | 157,50 € × 12 | 1.890 € |
| Eigenanteil pro Monat | 720 € + 110 € − 157,50 € | 672,50 € |
Die Höchstgrenze greift hier nicht. Bei 720 € Krankenversicherungsbeitrag würde sie erst ab rund 4.114 € gesetzlicher Rente wirken. Anders bei einem niedrigen Beitrag: Wer 300 € für die Krankenversicherung zahlt und 2.000 € Rente bezieht, käme rechnerisch auf 175 €, erhält aber höchstens 150 € (Beispiel).
Beispiele 2026
| Gesetzliche Rente | Zuschuss | pro Jahr |
|---|---|---|
| 1.000 € | 87,50 € | 1.050 € |
| 1.500 € | 131,25 € | 1.575 € |
| 1.800 € | 157,50 € | 1.890 € |
| 2.500 € | 218,75 € | 2.625 € |
Rentenzuschuss zur PKV 2026 (8,75 % der gesetzlichen Rente)
§ 106 SGB VI: halber allgemeiner Beitragssatz (7,3 %) plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag (1,45 %), höchstens die Hälfte des KV-Beitrags. Kein Zuschuss zur Pflegeversicherung.
Szenario 2027: Zuschuss bei anderem Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 steht noch nicht fest. Das Bundesgesundheitsministerium gibt ihn bis 01.11.2026 bekannt; sein Ziel sind 2,9 %. Jeder Zehntelprozentpunkt mehr hebt den Zuschuss-Satz um 0,05 Punkte – bei 1.800 € Rente um 0,90 € im Monat. Was hinter den Szenarien steckt und wie Sie den Zuschuss beantragen, erklärt der Ratgeber PKV-Zuschuss zur Rente: Höhe, Antrag und Szenarien 2027.
| Ø-Zusatzbeitrag 2027 | Zuschuss-Satz | Zuschuss pro Monat |
|---|---|---|
| 2,9 % (Ziel des BMG) | 8,75 % | 157,50 € |
| 3,1 % | 8,85 % | 159,30 € |
| 3,3 % | 8,95 % | 161,10 € |
Ergebnis richtig einordnen
Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert, kein Bescheid der Rentenversicherung. Diese Punkte sollten Sie kennen:
- Den Zuschuss gibt es nur, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen – wer nie eingezahlt hat, bekommt keinen. Für eine Altersrente sind dafür in der Regel fünf Jahre Wartezeit nötig (Finanztip).
- Er wird nur auf Antrag gezahlt. Beantragen Sie ihn mit dem Rentenantrag, damit kein Monat verloren geht.
- Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Den Pflegebeitrag tragen Sie vollständig selbst – mehr dazu im Ratgeber PKV-Zuschuss zur Rente.
- Er deckt meist nur einen kleinen Teil des Beitrags. Der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses wiegt oft schwerer.
- Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 14 EStG). Wie sich das auf den Abzug Ihrer Beiträge als Sonderausgaben auswirkt, klärt Ihre Steuerberatung.
Wie groß die Lücke werden kann, zeigt ein Vergleich (Beispielrechnung): Bei denselben Beiträgen von 720 € und 110 € trägt der Arbeitgeber einer angestellten Person die Hälfte, also 415 € im Monat. 2026 sind es höchstens 613,22 € (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Im Ruhestand übernimmt die Rentenversicherung im Beispiel nur 157,50 €. Die Differenz von 257,50 € zahlen Sie zusätzlich selbst.
Zum Vergleich mit gesetzlich versicherten Rentnern: Dort trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus 14,6 % plus Zusatzbeitrag der eigenen Kasse. Den Pflegebeitrag zahlen auch sie allein. Privat Versicherte erhalten dagegen einen Zuschuss auf Basis des durchschnittlichen Zusatzbeitrags – begrenzt durch ihren tatsächlichen Beitrag.
Was Sie jetzt tun können
Die ganze Rechnung für den Ruhestand zeigt der PKV-im-Alter-Rechner. Alles zum Antrag: Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
- Schauen Sie in Ihre Renteninformation, mit welcher gesetzlichen Rente Sie rechnen können, und tragen Sie den Betrag oben ein.
- Lesen Sie, was sich mit Rentenbeginn in der PKV ändert – vom Krankentagegeld bis zum 10-%-Zuschlag.
- Reicht der Zuschuss nicht, kann ein Beitragsentlastungstarif Ihren Beitrag ab Rentenbeginn senken – er kostet allerdings schon heute Beitrag.
- Planen Sie die Steuer mit ein: PKV-Beiträge im Ruhestand steuerlich absetzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV für Rentner 2026?
8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Bei 1.800 € Rente sind das 157,50 € im Monat. Für 2027 hängt der Satz vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab, der bis 01.11.2026 festgelegt wird.
Wie berechne ich den PKV-Zuschuss zur Rente?
Multiplizieren Sie Ihre gesetzliche Rente mit dem Zuschuss-Satz: 2026 sind das 8,75 % (7,3 % plus halber Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 %). Das Ergebnis ist auf die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags begrenzt (§ 106 SGB VI). Beispiel: 1.800 € Rente × 8,75 % = 157,50 € im Monat, Stand Oktober 2026.
Warum zeigt der Rechner weniger als 8,75 % meiner Rente?
Dann greift die Höchstgrenze: Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Beispiel: Bei 2.500 € Rente wären 8,75 % rechnerisch 218,75 €; kostet die Krankenversicherung 350 €, gibt es nur 175 €. Je niedriger Ihr Krankenversicherungsbeitrag im Verhältnis zur Rente, desto eher greift die Grenze.
Wie berechne ich meinen Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses?
Addieren Sie Ihren Beitrag zur Kranken- und zur Pflegepflichtversicherung und ziehen Sie den Zuschuss ab. Im Beispiel des Rechners: 720 € plus 110 € ergibt 830 €, abzüglich 157,50 € Zuschuss bleiben 672,50 € im Monat (2026). Der Pflegebeitrag zählt voll, weil es dafür keinen Zuschuss gibt.
Wo beantrage ich den Zuschuss?
Bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Rentenantrag (Formular für den Zuschuss zur Krankenversicherung). Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit Ihnen keine Zahlungen verloren gehen; die genauen Fristen erläutert Ihnen die Rentenversicherung.
Quellen
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung
- § 3 Nr. 14 EStG – Steuerfreiheit
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
- Bundesanzeiger: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9 %) – BAnz AT 10.11.2025 B7
- BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Ziel-Zusatzbeitrag 2027) – Stand 10.07.2026
- Finanztip: Private Krankenversicherung für Rentner – abgerufen 09.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.