Beitragsentlastung

Beitragsentlastungstarif Alte Oldenburger: PBE 2.0 erklärt

Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung heißt die Beitragsentlastung „Persönliche Beitragsentlastung“, kurz PBE 2.0. Rechtlich sind es Besondere Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter. Was sie regeln – Punkt für Punkt, mit Fundstelle.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Produkt und Bausteine: PBE 2.0 der Alte Oldenburger
  2. Höhe der Entlastung und Stufen bei der Alte-Oldenburger-Beitragsentlastung
  3. Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst PBE 2.0
  4. Beitrag und Zahldauer: Was PBE 2.0 kostet
  5. Beginn der Entlastung: 65 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum
  6. Steuerliche Absetzbarkeit von PBE 2.0
  7. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu PBE 2.0
  8. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit PBE 2.0 passiert
  9. Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den PBE-Mitteln passiert
  10. Beitragspause und Reduzierung bei PBE 2.0
  11. Beitragsentlastungstarif Alte Oldenburger im Überblick
  12. Lohnt sich PBE 2.0? Der Rechenweg
  13. PBE 2.0 für Beamte: auch zu den Beihilfetarifen
Das Wichtigste in Kürze
  • Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bietet die Beitragsentlastung als „Besondere Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter (AVB/PBE 2.0)“ zu ihren Vollversicherungstarifen an, ausdrücklich auch zu Beihilfetarifen (Stand 01/2022).
  • Die Ermäßigung beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden; einmalig lässt sich der Beginn auf ein Jahr nach dem 60. Geburtstag vorziehen oder bis zum Jahr mit 70 aufschieben.
  • Der Entlastungsbetrag wird in Vielfachen von 5 € vereinbart, mindestens 10 €, und darf 80 % des Monatsbeitrags der Grundtarife nicht übersteigen; der gesetzliche Zuschlag zählt nicht mit.
  • Der Zusatzbeitrag ist auch nach Beginn der Ermäßigung zu zahlen; mindestens alle drei Jahre bietet der Versicherer bis zum Alter 59 eine Erhöhung an.
  • Beispielbeiträge sowie Aussagen zu Steuer und Arbeitgeberzuschuss hat die Alte Oldenburger nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026) – beim Versicherer anfordern.

Den Beitragsentlastungstarif der Alte Oldenburger gibt es als „Persönliche Beitragsentlastung“ PBE 2.0 – rechtlich Besondere Bedingungen zur Beitragsermäßigung im Alter zu den Vollversicherungs- und Beihilfetarifen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden – wählbar zwischen 60 und 70 –, sinkt Ihr Beitrag um einen Betrag in Vielfachen von 5 €, höchstens 80 % des Beitrags der Grundtarife. Den Zusatzbeitrag zahlen Sie auch danach weiter (AVB/PBE 2.0, Stand 01/2022).

Auf ihrer Website führt die Alte Oldenburger PBE 2.0 als Ergänzungstarif „Beitragsermäßigung im Alter“, im Dokumentencenter als „Persönliche Beitragsentlastungskomponente“. Die verbindlichen Regeln stehen in den Besonderen Bedingungen AVB/PBE 2.0. Wir haben sie gelesen und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert. Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Alte Oldenburger. Wir bewerten den Versicherer nicht und stellen keine Rangfolge auf. Wie Beitragsentlastung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.

Produkt und Bausteine: PBE 2.0 der Alte Oldenburger

PBE 2.0 ist kein eigener Tarif. Durch die Vereinbarung erhöht sich der Beitrag Ihrer Grundtarife um einen Zusatzbeitrag. Grundtarife sind laut Bedingungen die Vollversicherungstarife der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen. Die Bedingungen nennen dazu derzeit:

  • Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler: die ambulanten Tarife A 90/100, A 80/100, A 106, A 112 und A 118, die stationären Tarife K 20, K 30 und K/S sowie die Zahntarife Z 100/80 und Z 80/60.
  • Beihilfeberechtigte: A-Beihilfe, K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe, K/S in Verbindung mit K 50-Beihilfe, Z-Beihilfe sowie BET und BET Plus.
  • Ausgeschlossen: der Standardtarif, der Basistarif und der Notlagentarif.

Abschließen können Sie PBE 2.0 frühestens mit Eintrittsalter 21 und nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres. Laut FAQ-Broschüre der Alte Oldenburger ist der Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich. Eine Anwartschaftsversicherung für PBE 2.0 selbst gibt es nicht.

Nicht verwechseln: BET ist hier ein BeihilfetarifBei der Alte Oldenburger heißen zwei Beihilfe-Ergänzungstarife „BET“ und „BET Plus“. Sie sind keine Beitragsentlastung, sondern gehören zu den Grundtarifen, zu denen PBE 2.0 vereinbart werden kann.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 1 Nr. 1 mit Fußnote 1, § 1 Nr. 3, § 2 Nr. 6 und § 6 Nr. 1 (Stand 01/2022); Info-Broschüre FAQ Krankenvollversicherung, Nr. 14.

Höhe der Entlastung und Stufen bei der Alte-Oldenburger-Beitragsentlastung

Den Entlastungsbetrag vereinbaren Sie in Vielfachen von 5 €; der Mindestbetrag beträgt 10 €. Nach oben gilt eine Grenze: Der Betrag darf 80 % des jeweils gültigen monatlichen Beitrags der Grundtarife nicht übersteigen. Der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG, Risikozuschläge und sonstige Zuschläge zählen dabei nicht mit. Ruht ein Grundtarif als Anwartschaft, wird mit dem Beitrag gerechnet, der ohne Anwartschaft gelten würde.

Sinkt später der Beitrag der Grundtarife oder wechseln Sie in günstigere Grundtarife, wird die Entlastung auf höchstens 100 % des Beitrags begrenzt. Der Teil der Rückstellung, der dann nicht angerechnet werden kann, bleibt laut Bedingungen vollständig erhalten und wird später zur zusätzlichen Beitragssenkung verwendet.

Planen Sie die Höhe mit Ihrer Lücke im Alter. Der Rentenzuschuss hängt am Beitrag: Er beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Details erklärt der Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 2 Nr. 2 und 3, § 4 Nr. 2.

Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst PBE 2.0

Eine automatische Erhöhung sehen die Bedingungen nicht vor, wohl aber regelmäßige Angebote. Die Alte Oldenburger bietet mindestens alle drei Jahre an, den Entlastungsbetrag entsprechend der Beitragsentwicklung in Ihren Grundtarifen zu erhöhen – innerhalb der 80-%-Grenze. Voraussetzung: Sie haben das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet, und Ihre Grundtarife ruhen nicht als Anwartschaft.

  • Selbst ändern: Bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres können Sie den Betrag ohne Gesundheitsprüfung erhöhen oder reduzieren, jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres.
  • Mehrbeitrag nach Alter: Der Zusatzbeitrag richtet sich nach dem erreichten Alter. Spätere Erhöhungen kosten je Euro deshalb mehr als ein früher Abschluss.
  • Überschüsse: Kapitalerträge über der rechnungsmäßigen Verzinsung werden jährlich gutgeschrieben. Was bis zum Beginn aufgelaufen ist, wird in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umgerechnet; danach werden Gutschriften spätestens alle drei Jahre zur Leistungserhöhung verwendet. Eine bestimmte Höhe ist damit nicht zugesagt.

Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 3 Nr. 1 und 2, § 6 Nr. 1, § 8.

Beitrag und Zahldauer: Was PBE 2.0 kostet

Der Zusatzbeitrag richtet sich nach dem erreichten Alter; maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginnjahr und Geburtsjahr. Laut Bedingungen ist er über die gesamte Versicherungsdauer zu entrichten, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung. Ihre spürbare Entlastung ist deshalb der Entlastungsbetrag minus Zusatzbeitrag – im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss.

Auch der Zusatzbeitrag kann sich ändern. Die Anpassung erfolgt nach § 8b der Musterbedingungen MB/KK 2009; dabei vergleicht die Alte Oldenburger die für die künftige Lebenserwartung erforderlichen mit den kalkulierten Aufwendungen. Steigt die Lebenserwartung, kann der Zusatzbeitrag also steigen.

Beispielbeiträge für PBE 2.0 hat die Alte Oldenburger in den ausgewerteten Unterlagen – Bedingungen, Broschüren, Produkt- und Ratgeberseiten – nicht veröffentlicht. Wir nennen deshalb keine Werte: nicht veröffentlicht, beim Versicherer anfordern. Ältere Werte aus Tests oder Portalen beziehen sich auf die Vorgängerfassung und taugen nicht für Ihre Rechnung.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 6 Nr. 1 und 2, § 7.

Beginn der Entlastung: 65 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum

Die Beitragsermäßigung beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden. Wer im Oktober 65 wird, zahlt also schon ab Januar weniger. Auf Antrag ist ein anderer Beginn möglich:

  • Vorziehen: auf den Beginn eines Jahres, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt. Der Entlastungsbetrag verringert sich dann.
  • Aufschieben: spätestens bis zum 1. Januar des Jahres, in dem Sie 70 werden. Der Entlastungsbetrag erhöht sich dann.
  • Einmalig: Das Wahlrecht kann nur einmal und nicht rückwirkend ausgeübt werden. Den neuen Betrag teilt der Versicherer auf Anfrage mit.

Für Angestellte, die bis 67 arbeiten, ist das Aufschieben eine Überlegung wert. Beginnt die Entlastung während der Beschäftigung, sinkt rechnerisch auch Ihr Arbeitgeberzuschuss, solange er unter dem Höchstbetrag liegt – ein Teil der Entlastung kommt dann dem Arbeitgeber zugute.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 2 Nr. 1 und 4.

Steuerliche Absetzbarkeit von PBE 2.0

Zur Steuer enthalten die Besonderen Bedingungen keine Aussage, und auch in den ausgewerteten Broschüren und Produktseiten haben wir keine PBE-spezifische Angabe gefunden. Wir beschreiben deshalb den allgemeinen Rahmen – eine Steuerberatung im Einzelfall leisten wir nicht.

Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), der meist schon ausgeschöpft ist. Andere Versicherer geben für ihre Entlastungsbausteine an, dass sie im selben Verhältnis absetzbar sind wie der Grundtarif.

  • Für die Alte Oldenburger nicht veröffentlicht: welcher Anteil des Zusatzbeitrags als Basisabsicherung gilt. Er steht in der Regel in Ihrer Beitragsbescheinigung.
  • Nur Ihr Eigenanteil zählt: Absetzbar ist, was Sie selbst tragen, nicht ein Arbeitgeberzuschuss.
  • Im Alter: Ein niedrigerer Beitrag ab 65 bedeutet auch weniger Sonderausgaben.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.

Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu PBE 2.0

Eine Aussage der Alte Oldenburger zum Arbeitgeberzuschuss für PBE 2.0 haben wir nicht gefunden. Rechtlich zahlt Ihr Arbeitgeber nach § 257 SGB V die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, höchstens aber einen gesetzlichen Höchstbetrag. 2026 sind das 508,59 € für die Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend).

Der PKV-Verband beschreibt Beiträge zu Entlastungstarifen allgemein als arbeitgeberzuschussfähig. Bei der Alte Oldenburger erhöht PBE 2.0 den Beitrag Ihrer Grundtarife um einen Zusatzbeitrag. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass dieser Zusatzbeitrag in der Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber enthalten ist.

Zuschuss nur bis zur GrenzeLiegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), zahlt der Arbeitgeber bereits den Höchstbetrag. Dann gibt es für den Zusatzbeitrag keinen weiteren Zuschuss. Und nach Beginn der Entlastung zahlen Sie ihn im Ruhestand ohne Zuschuss weiter.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit PBE 2.0 passiert

Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Die Besonderen Bedingungen regeln den Wechsel ausdrücklich:

Wechsel in andere Grundtarife

PBE 2.0 wird auf die neuen Grundtarife übertragen, sofern diese ambulante und stationäre Kostenerstattung umfassen.

Günstigere Grundtarife

Die Entlastung wird auf höchstens 100 % des neuen Beitrags begrenzt. Der nicht anrechenbare Teil der Rückstellung bleibt erhalten und senkt den Beitrag später zusätzlich.

Standard-, Basis- oder Notlagentarif

Die Rückstellung wird zur sofortigen Ermäßigung der Beiträge verwendet; ein nicht anrechenbarer Rest bleibt für spätere Senkungen erhalten.

Das Angesparte bleibt bei einem Wechsel innerhalb der Alte Oldenburger also im Vertrag. Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken; den Standardtarif erklärt der Beitrag PKV-Standardtarif. Was zur Beitragsanpassung 2027 der Alte Oldenburger bekannt ist, lesen Sie bei PKV-Beitragsbrief.de zur Alte-Oldenburger-Beitragserhöhung 2027.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 4 Nr. 1 und 2, § 5 Nr. 2.

Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den PBE-Mitteln passiert

PBE 2.0 endet mit der Kündigung der Grundtarife. Die Bedingungen regeln, was dann mit der gebildeten Alterungsrückstellung geschieht:

  • Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer: Kündigen Sie die Grundtarife und schließen gleichzeitig einen neuen substitutiven Vertrag bei einem anderen privaten Krankenversicherer ab, besteht Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009. Gesetzlich ist der Übertragungswert für Verträge ab 2009 auf den Umfang des Basistarifs begrenzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); wie viel davon aus PBE 2.0 stammt, nennen die Bedingungen nicht.
  • Kündigung ohne neuen PKV-Vertrag: Die Rückstellung wird zur sofortigen Ermäßigung der Beiträge aller weiterhin bei der Alte Oldenburger bestehenden Krankheitskosten- oder Pflegetagegeldversicherungen mit Alterungsrückstellung verwendet.
  • Nur PBE 2.0 kündigen: Das geht unabhängig von den Grundtarifen zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, auch für einzelne Personen. Die Rückstellung senkt dann sofort die Beiträge Ihrer weiterlaufenden Vollversicherung.

Eine Auszahlung nicht benötigter Entlastungsbeträge, eine Rückzahlung von Beiträgen oder eine Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Die Alte Oldenburger verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für PBE 2.0. Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 4 Nr. 3, § 5 Nr. 1, 4 und 5.

Beitragspause und Reduzierung bei PBE 2.0

Eine eigene Beitragspause oder Beitragsfreistellung für PBE 2.0 sehen die Bedingungen nicht vor, und eine Anwartschaftsversicherung für PBE 2.0 ist ausgeschlossen. Diese Wege gibt es laut Wortlaut:

  • Betrag reduzieren: bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres ohne Gesundheitsprüfung, mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres, mindestens 10 €.
  • Ruhensvereinbarung in den Grundtarifen: Wird für die Grundtarife ein Ruhen vereinbart, wird die PBE-Rückstellung zur sofortigen Senkung der Beiträge Ihrer weiterlaufenden Vollversicherung verwendet.
  • Anwartschaft über den Beginn hinaus: Ruht ein Grundtarif bei Beginn der Entlastung als Anwartschaft, gilt die 100-%-Begrenzung entsprechend für den Anwartschaftsbeitrag.

Abgrenzung zum gesetzlichen ZuschlagDen gesetzlichen 10-%-Zuschlag erhebt die Alte Oldenburger laut ihren Erläuterungen auf die substitutiven Tarife bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 60 werden; ab 65 finanziert er Beitragserhöhungen, ab 80 senkt er den Beitrag. PBE 2.0 steht nicht in der Liste der zuschlagspflichtigen Tarife – beide Bausteine wirken nebeneinander.

Fundstelle: AVB/PBE 2.0, § 2 Nr. 5 und 6, § 3 Nr. 2, § 5 Nr. 3; Erläuterungen zum gesetzlichen Zuschlag „Vorsorge“ (Stand 05/2022), Abschnitte A bis C.

Beitragsentlastungstarif Alte Oldenburger im Überblick

Besondere Bedingungen PBE 2.0 der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG · Quelle: AVB/PBE 2.0 (Stand 01/2022); Info-Broschüre FAQ Krankenvollversicherung (2026) · ausgewertet am 12.10.2026 · Zusammenfassung, maßgeblich ist der Wortlaut
PrüfpunktRegel laut BedingungenFundstelle
ProduktBesondere Bedingungen PBE 2.0 zu Vollversicherungs- und Beihilfetarifen mit ambulanter und stationärer Kostenerstattung§ 1 Nr. 1
AbschlussEintrittsalter 21 bis Vollendung des 59. Lebensjahres; laut Broschüre ohne Gesundheitsprüfung§ 1 Nr. 3
Beginn1. Januar des Jahres mit 65; einmalig 60 bis 70§ 2 Nr. 1, 4
Höhe/StufenVielfache von 5 €, mind. 10 €; höchstens 80 % der Grundtarife ohne Zuschläge§ 2 Nr. 2, 3
DynamikErhöhungsangebot mind. alle 3 Jahre bis 59; Änderung ohne Gesundheitsprüfung§ 3
Zahldauergesamte Versicherungsdauer, auch nach Beginn der Entlastung§ 6 Nr. 2
Beitragshöhenicht veröffentlicht – beim Versicherer anfordern–
Steuer/Arbeitgeberzuschusskeine Aussage der Alte Oldenburger; allgemein § 10 EStG, § 257 SGB V–
TarifwechselÜbertragung auf neue Grundtarife; Begrenzung auf 100 %, Rest bleibt erhalten§ 4
VersichererwechselAnspruch auf Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK§ 5 Nr. 1
KündigungPBE allein: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres; Rückstellung senkt sofort den Beitrag§ 5 Nr. 4
Beitragspausenicht vorgesehen; Reduzierung bis 59 möglich§ 3 Nr. 2

Lohnt sich PBE 2.0? Der Rechenweg

Ob sich PBE 2.0 für Sie lohnt, können wir ohne Ihr Angebot nicht sagen – und ein pauschales Urteil wäre unseriös. Sie können die Frage aber mit vier Schritten selbst beantworten. Die Zahlen für Schritt 1 erhalten Sie von der Alte Oldenburger.

Angebot mit Varianten anfordern

Zum Beispiel für 100, 200 und 300 € Entlastung, jeweils mit Beginn 65 und – wenn Sie länger arbeiten – mit späterem Beginn, dazu den Zusatzbeitrag für Ihr heutiges Alter.

Netto-Aufwand heute berechnen

Zusatzbeitrag × (1 − Arbeitgeberanteil) × (1 − absetzbarer Anteil × persönlicher Grenzsteuersatz). Im Modell kosten 100 € Beitrag Angestellte mit Zuschuss-Spielraum rund 38 €, Selbstständige rund 76 € (50 % Arbeitgeberanteil bzw. keiner, 80 % absetzbar, Grenzsteuersatz 30 %; eigene Modellannahmen).

Netto-Entlastung im Alter berechnen

Entlastungsbetrag minus weiterlaufender Zusatzbeitrag – im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss. Überschüsse können die Entlastung zusätzlich erhöhen, sind aber nicht zugesagt.

Mit eigenem Sparen vergleichen

Wie viel müssten Sie selbst monatlich zurücklegen, um dieselbe Netto-Entlastung zu finanzieren? Das zeigt der Beitragsentlastungs-Rechner.

Zur Orientierung eine eigene Modellrechnung, kein Tarifwert der Alte Oldenburger: Wer ab 65 zwanzig Jahre lang 200 € im Monat aus einem eigenen Sparplan finanzieren will, braucht bei 2 % Zins nach Kosten und Steuern rund 39.500 € Kapital. Dafür wären ab 45 rund 134 € und ab 50 rund 189 € im Monat nötig – der frühere Start mit 65 verkürzt die Ansparzeit gegenüber 67 spürbar.

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. PBE 2.0 läuft, solange Ihre Grundtarife bestehen, und wird bei einem Versichererwechsel im Übertragungswert berücksichtigt; der Zusatzbeitrag kann aber bei steigender Lebenserwartung angepasst werden. Ein Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt dafür flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. Ihre eigenen Zahlen spielen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner durch; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.

PBE 2.0 für Beamte: auch zu den Beihilfetarifen

Anders als bei manchen anderen Versicherern zählen bei der Alte Oldenburger die Beihilfetarife ausdrücklich zu den Grundtarifen – etwa A-Beihilfe, K 30- und K 50-Beihilfe, Z-Beihilfe sowie BET und BET Plus. Auch die Beamten-Seite des Versicherers nennt die persönliche Beitragsentlastung mit Abschluss zwischen 21 und 59 Jahren. Einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht, und mit der Pension steigt meist der Beihilfesatz – die Entlastung ist ohnehin auf den Beitrag der Grundtarife begrenzt. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand ändert, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Häufige Fragen

Hat die Alte Oldenburger einen Beitragsentlastungstarif?

Ja, die „Persönliche Beitragsentlastung“ PBE 2.0. Rechtlich sind es Besondere Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter (AVB/PBE 2.0, Stand 01/2022). Sie gelten für die Vollversicherungstarife der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG mit ambulanter und stationärer Kostenerstattung – auch für Beihilfetarife.

Ab wann sinkt der Beitrag mit PBE 2.0?

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden. Einmalig können Sie den Beginn auf den Jahresanfang nach Ihrem 60. Geburtstag vorziehen oder bis spätestens zum 1. Januar des Jahres mit 70 aufschieben. Ein früherer Beginn verringert, ein späterer erhöht den Entlastungsbetrag.

Was kostet PBE 2.0 bei der Alte Oldenburger?

Der Zusatzbeitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Beginn (Beginnjahr minus Geburtsjahr) und der Höhe der Entlastung. Beispielbeiträge hat die Alte Oldenburger in den ausgewerteten Unterlagen nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Fordern Sie ein Angebot mit mehreren Beträgen an.

Muss ich den PBE-Beitrag nach Beginn der Ermäßigung weiterzahlen?

Ja. Laut Bedingungen ist der Zusatzbeitrag über die gesamte Versicherungsdauer zu entrichten, also auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung. Ihre spürbare Entlastung ist deshalb der Entlastungsbetrag minus Zusatzbeitrag.

Ist PBE 2.0 steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?

Dazu hat die Alte Oldenburger für PBE 2.0 nichts veröffentlicht. Allgemein sind Beiträge zur Basisabsicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG absetzbar, und der PKV-Verband beschreibt Entlastungsbeiträge als arbeitgeberzuschussfähig im Rahmen von § 257 SGB V (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Lassen Sie sich beides bestätigen; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.

Was passiert mit PBE 2.0, wenn ich kündige oder den Versicherer wechsle?

Kündigen Sie nur PBE 2.0, wird die Rückstellung zur sofortigen Senkung Ihrer weiterlaufenden Vollversicherung verwendet. Wechseln Sie mit einem neuen Vertrag zu einem anderen privaten Versicherer, besteht Anspruch auf den Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

Quellen

  1. ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG: Besondere Bedingungen zur Vereinbarung einer Beitragsermäßigung im Alter (AVB/PBE 2.0) – Stand 01/2022, abgerufen 12.10.2026
  2. ALTE OLDENBURGER: Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler (Ergänzungstarif PBE 2.0) – Versichererangabe, abgerufen 12.10.2026
  3. ALTE OLDENBURGER: Private Krankenversicherung für Beamte (PBE 2.0) – Versichererangabe, abgerufen 12.10.2026
  4. ALTE OLDENBURGER: Info-Broschüre FAQ Krankenvollversicherung – Stand 2026, abgerufen 12.10.2026
  5. ALTE OLDENBURGER: Erläuterungen zum gesetzlichen Zuschlag gemäß § 149 VAG („Vorsorge“) – Stand 05/2022, abgerufen 12.10.2026
  6. PKV-Verband: Beitragsentlastungstarife in der PKV – Verbandsangabe, ohne Datum, abgerufen 11.10.2026
  7. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
  8. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
  9. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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