Beitragsentlastung

Beitragsentlastungstarif ARAG: Komponente BEK laut AVB erklärt

Bei der ARAG heißt der Beitragsentlastungstarif „Beitragsentlastungskomponente BEK“. Er ist kein eigener Tarif, sondern ein Baustein im Vollversicherungstarif. Was die Bedingungen dazu regeln – Punkt für Punkt, mit Fundstelle.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 13 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Produkt und Bausteine: die Komponente BEK der ARAG
  2. Höhe der Entlastung und Stufen bei der ARAG-Beitragsentlastung
  3. Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst die BEK
  4. Beitrag und Zahldauer: Was die ARAG-Beitragsentlastung kostet
  5. Beginn der Entlastung: 63 oder 67, bis zum Start verlegbar
  6. Steuerliche Absetzbarkeit der ARAG-Beitragsentlastung
  7. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur BEK
  8. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit der BEK passiert
  9. Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BEK-Mitteln passiert
  10. Beitragspause und Reduzierung bei der ARAG-BEK
  11. Beitragsentlastungstarif ARAG im Überblick
  12. Lohnt sich die ARAG-Beitragsentlastung? Der Rechenweg
  13. ARAG-Beitragsentlastung für Beamte: keine Beihilfe-Variante belegt
Das Wichtigste in Kürze
  • Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet die Beitragsentlastung als „tarifintegrierte Beitragsentlastungskomponente BEK“ zu den Tarifen der KomfortKlasse, MedExtra, MedBest und einigen ambulanten PremiumKlasse-Tarifen an, zum Beispiel als BEK67K0.
  • Die Entlastung beginnt in dem Kalenderjahr, in dem Sie 63 oder 67 werden; bis zum Beginn lässt sich das Jahr zwischen diesen beiden Terminen verlegen.
  • Der Entlastungsbetrag wird in Schritten von 1 € vereinbart und steigt alle drei Jahre um 10 %, solange die Entlastung noch nicht begonnen hat; Sie können widersprechen.
  • Der BEK-Beitragsteil ist auch nach Beginn der Entlastung weiterzuzahlen und wird immer dann angepasst, wenn der Beitrag der Grundversicherung angepasst wird.
  • Beispielbeiträge, Mindest- und Höchstbeträge sowie Aussagen zu Steuer und Arbeitgeberzuschuss hat die ARAG nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026) – beim Versicherer anfordern.

Den Beitragsentlastungstarif der ARAG gibt es als „tarifintegrierte Beitragsentlastungskomponente BEK“: einen Baustein, den Sie zusammen mit einem Vollversicherungstarif wie MedExtra, MedBest oder der KomfortKlasse vereinbaren. Ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 63 oder 67 werden, sinkt Ihr Gesamtbeitrag um einen in 1-€-Schritten gewählten Betrag, der bis zum Entlastungsbeginn alle drei Jahre um 10 % steigt. Den BEK-Beitragsteil zahlen Sie auch danach weiter (Versicherungsbedingungen A839, Stand 4.2026).

Wer „Beitragsentlastungstarif ARAG“ sucht, findet auf der Website der ARAG die „Option Beitragsentlastung“. Die verbindlichen Regeln stehen in den Besonderen Bedingungen für die Beitragsentlastungskomponente BEK, abgedruckt im Bedingungsheft der ARAG Krankenversicherungs-AG. Wir haben sie gelesen und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert. Jede Aussage hat eine Fundstelle.

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der ARAG. Wir bewerten den Versicherer nicht und stellen keine Rangfolge auf. Wie Beitragsentlastung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.

Produkt und Bausteine: die Komponente BEK der ARAG

Mit der BEK vereinbaren Sie laut Bedingungen einen monatlichen Beitragsnachlass auf bestimmte Krankheitskostenversicherungen der ARAG. Die BEK kann nur zusammen mit einer sogenannten Grundversicherung bestehen. Grundversicherung heißt hier: der Vollversicherungstarif, zu dem die BEK gehört. Gerechnet wird sie mit den Rechnungsgrundlagen dieser Grundversicherung.

Diese Tarife zählen laut Besonderen Bedingungen zur Grundversicherung:

  • KomfortKlasse: die Tarife K0 bis K1500.
  • MedExtra und MedBest: die Volltarife, die die ARAG auf ihrer Website mit der „Option Beitragsentlastung“ bewirbt.
  • PremiumKlasse: die ambulanten Tarife 200 bis 209, 21P70 bis 21P90 und 210. Ob sie noch im Neugeschäft angeboten werden, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Das Kürzel im Versicherungsschein setzt sich aus „BEK“, dem gewählten Entlastungsalter und dem Namen der Grundversicherung zusammen. Das Beispiel in den Bedingungen lautet „BEK67K0“: Entlastung ab dem Jahr mit 67, Grundversicherung Tarif K0. Ein eigenes Produktblatt mit Beispielbeiträgen haben wir auf arag.de nicht gefunden (Stand Oktober 2026).

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 1 „Allgemeines“ (Versicherungsbedingungen A839, Stand 4.2026, S. 130); ARAG-Produktseite „Private Krankenversicherung“, abgerufen 12.10.2026.

Höhe der Entlastung und Stufen bei der ARAG-Beitragsentlastung

Als monatlichen Entlastungsbetrag können Sie nur ein Vielfaches von 1 € vereinbaren. Feiner geht es kaum: Sie können den Betrag also genau an Ihre geplante Lücke im Alter anpassen.

Mindest- und Höchstbeträge nennen die Besonderen Bedingungen nicht selbst. Sie verweisen auf die jeweils geltenden Annahmerichtlinien der ARAG – das sind interne Regeln des Versicherers, die nicht veröffentlicht sind. Nicht veröffentlicht – beim Versicherer anfordern: Wie hoch darf die Entlastung in Ihrem Tarif höchstens sein?

Drei Regeln zum Abzug stehen ausdrücklich in den Bedingungen:

  • Abzug vom Gesamtbeitrag: Der Entlastungsbetrag mindert den Beitrag der Grundversicherung einschließlich des BEK-Beitragsteils.
  • Zuschläge bleiben: Risikozuschläge, Auslandszuschläge und der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG werden nicht reduziert.
  • Keine Auszahlung: Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, auch für nicht benötigte Entlastungsbeträge. Die ARAG verrechnet nur.

Planen Sie die Höhe mit Ihrer Lücke im Alter, nicht mit dem Maximum. Der Rentenzuschuss hängt am Beitrag: Er beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Details erklärt der Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 2.1 Abs. 3 und 4, Ziffer 2.2 „Entlastungs-Staffel“, Ziffer 2.3 Abs. 2, Ziffer 6.

Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst die BEK

Die ARAG sieht eine planmäßige Erhöhung vor. Alle drei Jahre – gerechnet ab dem Jahr 2019 – erhöht sie den vereinbarten Entlastungsbetrag um 10 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro. Der Beitragsteil steigt entsprechend.

  • Nur ohne kurz zuvor geänderten Betrag: Der Entlastungsbetrag muss zum Anpassungszeitpunkt mindestens 24 Monate unverändert bestanden haben.
  • Nur vor der Entlastung: Die Erhöhung findet nur statt, wenn der zusätzliche Entlastungsbetrag höher ist als der zusätzliche Beitragsteil. Laut Bedingungen ist das in der Entlastungsphase nicht der Fall – ab Beginn bleibt der Betrag also fest.
  • Mehrbeitrag nach erreichtem Alter: Der Beitragsteil für die Erhöhung richtet sich nach dem Lebensalter im Jahr der Anpassung. Spätere Erhöhungen kosten je Euro deshalb mehr.
  • Widerspruch möglich: Die ARAG teilt die Erhöhung spätestens einen Monat vorher schriftlich mit. Lehnen Sie sie spätestens einen Monat nach dem Wirksamwerden in Textform ab, tritt sie nicht in Kraft.

Unabhängig von der Dynamik können Sie den Entlastungsbetrag selbst erhöhen oder senken – Erhöhungen allerdings nur bis zum Entlastungsbeginn, jeweils zum Monatsersten und im Rahmen der Annahmerichtlinien. Ob für eine selbst gewählte Erhöhung eine Gesundheitsprüfung nötig ist, regeln die Besonderen Bedingungen nicht – fragen Sie vorher nach. Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 2.3 und Ziffer 2.5 „Anpassung des Entlastungsbetrags“ (S. 130–131).

Beitrag und Zahldauer: Was die ARAG-Beitragsentlastung kostet

Für die BEK zahlen Sie einen Beitragsteil zusätzlich zur Grundversicherung. Seine Höhe richtet sich nach drei Dingen: Ihrem Alter bei Beginn der BEK (Kalenderjahr minus Geburtsjahr), der Grundversicherung und der vereinbarten Entlastungshöhe. Der Monatsbeitrag steht im Versicherungsschein.

Die Zahldauer ist eindeutig geregelt: Sie zahlen den Beitragsteil über die gesamte Dauer der Besonderen Bedingungen, also „auch über den Zeitpunkt des Beginns der Entlastungsphase hinaus“. Weil der Entlastungsbetrag aber vom Gesamtbeitrag einschließlich BEK abgezogen wird, gilt für Ihre Rechnung: spürbare Entlastung = Entlastungsbetrag minus BEK-Beitragsteil.

Besonderheit bei der BeitragsanpassungBei vielen Versicherern ändert sich der Entlastungsbeitrag nur, wenn sich die Lebenserwartung verschiebt. Bei der ARAG ist es anders: Die Beitragsteile der BEK werden immer dann angepasst, wenn der Beitrag der Grundversicherung angepasst wird, damit beide Kalkulationen im Gleichlauf bleiben. Eine Erhöhung Ihres Volltarifs kann also auch den BEK-Beitragsteil verändern.

Beispielbeiträge für die BEK veröffentlicht die ARAG in den ausgewerteten Unterlagen nicht. Wir nennen deshalb keine Werte – nicht veröffentlicht, beim Versicherer anfordern. Werte aus Vergleichsportalen oder Makler-Blogs übernehmen wir bewusst nicht.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 3.1 „Beitragshöhe“, Ziffer 3.2 „Zahlungsdauer“, Ziffer 4 „Beitragsanpassung“ (S. 131–132).

Beginn der Entlastung: 63 oder 67, bis zum Start verlegbar

Bei Antragstellung entscheiden Sie: Die Entlastung beginnt in dem Kalenderjahr, in dem Sie entweder 63 oder 67 werden. Den Monat bestimmt nicht Ihr Geburtstag, sondern der Monat, in dem die BEK begonnen hat. Ein Beispiel: Startet die BEK am 1. Juli, beginnt die Entlastung im Jahr Ihres 67. Geburtstags am 1. Juli. Ein späterer Tarifwechsel setzt diesen Termin nicht neu.

Bis zum Erreichen der Entlastungsphase können Sie das Startjahr verlegen – allerdings nur auf das jeweils andere der beiden Jahre:

  • Nur 63 oder 67: Andere Startjahre, etwa 65 oder 70, sehen die Bedingungen nicht vor.
  • Frist: Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem neuen Entlastungsbeginn bei der ARAG eingehen.
  • Neuer Beitrag: Der Beitragsteil wird nach dem dann erreichten Alter neu berechnet.

Mindestens 21 Jahre müssen Sie bei Beginn der BEK sein. Ein Höchstalter für den Abschluss nennen die Bedingungen nicht; es dürfte in den Annahmerichtlinien stehen. Laut Website wählen Sie die Option bei Abschluss der Krankenversicherung hinzu – ob ein späterer Einschluss möglich ist, klären Sie bitte direkt mit der ARAG.

Wählen Sie den Start mit 63 und arbeiten als Angestellte oder Angestellter bis 67, sinkt Ihr Beitrag schon während der Beschäftigung. Dann sinkt rechnerisch auch Ihr Arbeitgeberzuschuss, solange er unter dem Höchstbetrag liegt. Ein Teil der Entlastung kommt in diesen Jahren dem Arbeitgeber zugute.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 1 letzter Absatz, Ziffer 2.1 Abs. 1 und 2, Ziffer 2.4 „Option zur Verlegung des Entlastungsbeginnjahrs“.

Steuerliche Absetzbarkeit der ARAG-Beitragsentlastung

Zur Steuer enthalten weder die Besonderen Bedingungen noch die Produktseite eine Aussage der ARAG. Wir beschreiben deshalb nur den allgemeinen Rahmen – eine Steuerberatung im Einzelfall leisten wir nicht.

Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Basisabsicherung meint Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), der meist schon ausgeschöpft ist. Andere Versicherer geben für ihre Entlastungsbausteine an, dass sie im selben Verhältnis absetzbar sind wie der Grundtarif.

  • Für die ARAG nicht veröffentlicht: welcher Anteil des BEK-Beitragsteils als Basisabsicherung gilt. Er steht in der Regel in Ihrer Beitragsbescheinigung.
  • Nur Ihr eigener Anteil zählt: Absetzbar ist, was Sie selbst tragen, nicht ein Arbeitgeberzuschuss.
  • Kehrseite im Alter: Sinkt Ihr Beitrag ab 63 oder 67, setzen Sie dann auch weniger ab.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur BEK

Auch zum Arbeitgeberzuschuss hat die ARAG für die BEK nichts veröffentlicht. Rechtlich zahlt Ihr Arbeitgeber nach § 257 SGB V die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, höchstens aber einen gesetzlichen Höchstbetrag. 2026 sind das 508,59 € für die Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend).

Der PKV-Verband beschreibt Beiträge zu Entlastungstarifen allgemein als arbeitgeberzuschussfähig. Bei der ARAG ist der BEK-Beitragsteil Teil des Gesamtbeitrags Ihrer Grundversicherung. Eine ausdrückliche Bestätigung der ARAG haben wir nicht gefunden. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, dass der Beitragsteil in der Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber enthalten ist.

Zuschuss nur bis zur GrenzeLiegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), zahlt der Arbeitgeber bereits den Höchstbetrag. Dann gibt es für den BEK-Beitragsteil keinen weiteren Zuschuss. Und nach Beginn der Entlastung zahlen Sie den Beitragsteil im Ruhestand ohne Zuschuss weiter.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit der BEK passiert

Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Die ARAG regelt in den Besonderen Bedingungen ausdrücklich, was dabei mit der BEK geschieht. Sie unterscheiden drei Fälle:

Wechsel in eine andere Grundversicherung mit BEK

Die in der BEK gebildete Alterungsrückstellung wird angerechnet, wie bei der Grundversicherung selbst. Das Entlastungsbeginnjahr bleibt bestehen.

Wechsel ohne BEK vor dem Jahr mit 63

Wechseln Sie vor dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 63 werden, in einen Tarif ohne BEK, finanziert die Rückstellung eine Beitragsermäßigung im Alter nach § 150 Abs. 3 VAG im neuen Tarif.

Wechsel ohne BEK ab dem Jahr mit 63

Findet der Wechsel später statt, wird die Rückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sofort im neuen Tarif angerechnet.

Das Geld bleibt bei einem Tarifwechsel innerhalb der ARAG also in Ihrem Vertrag. Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, erklärt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 2.1 Abs. 2, Ziffer 5.1 und 5.2 (S. 132).

Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BEK-Mitteln passiert

Endet die Grundversicherung mit BEK ganz, kommt es auf den Grund an. Die Besonderen Bedingungen nennen drei Fälle:

  • Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer: Haben Sie Anspruch auf einen Übertragungswert nach § 146 Abs. 1 Nr. 5 VAG, wird die BEK-Rückstellung bei dessen Ermittlung „entsprechend berücksichtigt“. Wie hoch dieser Anteil ist, beziffern die Unterlagen nicht. Gesetzlich ist der Übertragungswert für Verträge ab 2009 auf den Umfang des Basistarifs begrenzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).
  • Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV: Die Rückstellung kann auf eine ARAG-Zusatzversicherung angerechnet werden – wenn sie schon besteht oder direkt anschließt, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist, eine Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Pflegezusatzversicherung ist und Sie dafür versicherungsfähig sind. Sonst verfällt sie, es sei denn, Sie schließen eine Anwartschaftsversicherung ab.
  • Andere Gründe, etwa Tod oder Wegzug: Die Rückstellung verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Eine eigene Kündigung nur der BEK regeln die Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich. Möglich sind laut Wortlaut eine Senkung des Entlastungsbetrags oder ein Tarifwechsel in eine Grundversicherung ohne BEK (siehe oben). Die Grundversicherung selbst können Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, erstmals nach 24 Monaten. Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 5.3 bis 5.5 (S. 132–133); Tarifbedingungen Teil II, § 13 Abs. 1.

Beitragspause und Reduzierung bei der ARAG-BEK

Eine eigene Beitragspause oder Beitragsfreistellung für die BEK sehen die Besonderen Bedingungen nicht vor. Wird das Geld knapp, gibt es laut Wortlaut diese Wege:

  • Entlastungsbetrag senken: jederzeit zum Monatsersten, im Rahmen der Mindestgrenze der Annahmerichtlinien. Der Beitragsteil wird dann neu berechnet. Wie die bisher gebildete Rückstellung dabei verwendet wird, nennen die Bedingungen nicht – fragen Sie vorher nach.
  • Tarifwechsel ohne BEK: mit den Folgen aus dem Abschnitt zum Tarifwechsel; das Angesparte bleibt im Vertrag.
  • Elternzeit: In MedExtra und MedBest entfällt während des Elterngeldbezugs unter Voraussetzungen die Beitragspflicht – laut Tarifbedingungen aber ausdrücklich nicht für den Beitragsteil einer Beitragsentlastung.

Gerät die Grundversicherung in Beitragsrückstand und wird nach § 193 VVG im Notlagentarif geführt, umfasst das auch die BEK. Endet der Notlagentarif, läuft die Grundversicherung mit BEK weiter.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BEK, Ziffer 2.3 und 3.3; Tarifbedingungen MedExtra und MedBest, Abschnitt zur Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug (A839, S. 96 und 103).

Beitragsentlastungstarif ARAG im Überblick

Tarifintegrierte Beitragsentlastungskomponente BEK der ARAG Krankenversicherungs-AG · Quelle: Versicherungsbedingungen A839 (Stand 4.2026), Besondere Bedingungen BEK S. 130–133 · ausgewertet am 12.10.2026 · Zusammenfassung, maßgeblich ist der Wortlaut
PrüfpunktRegel laut BedingungenFundstelle
ProduktBesondere Bedingungen BEK zu KomfortKlasse, MedExtra, MedBest und ambulanten PremiumKlasse-Tarifen, z. B. BEK67K0Ziff. 1
AbschlussEintrittsalter mindestens 21; Höchstalter in Annahmerichtlinien, nicht veröffentlichtZiff. 1
BeginnKalenderjahr mit 63 oder 67, im Monat des BEK-Beginns; bis zum Start zwischen beiden verlegbarZiff. 2.1, 2.4
Höhe/StufenVielfache von 1 €; Grenzen laut Annahmerichtlinien; Zuschläge werden nicht reduziertZiff. 2.1–2.3
Dynamikalle 3 Jahre (ab 2019) +10 %, nicht in der Entlastungsphase; Widerspruch möglichZiff. 2.5
Zahldauergesamte Dauer, auch nach Beginn der EntlastungZiff. 3.2
Beitragsanpassungimmer, wenn die Grundversicherung angepasst wirdZiff. 4
Beitragshöhenicht veröffentlicht – beim Versicherer anfordern–
Steuer/Arbeitgeberzuschusskeine Aussage der ARAG; allgemein § 10 EStG, § 257 SGB V–
TarifwechselRückstellung angerechnet; ohne BEK vor 63 als Beitragsermäßigung nach § 150 Abs. 3 VAG, danach sofortZiff. 5.1, 5.2
Versichererwechsel/Endeim Übertragungswert berücksichtigt; bei GKV-Pflicht ggf. Anrechnung auf Zusatzversicherung; sonst VerfallZiff. 5.3–5.5
Beitragspausenicht vorgesehen; Senkung des Betrags möglich; keine Befreiung bei ElterngeldZiff. 2.3; Tarif ME/MB

Lohnt sich die ARAG-Beitragsentlastung? Der Rechenweg

Ob sich die BEK für Sie lohnt, können wir ohne Ihr Angebot nicht sagen – und ein pauschales Urteil wäre unseriös. Sie können die Frage aber mit vier Schritten selbst beantworten. Die Zahlen für Schritt 1 erhalten Sie von der ARAG.

Angebot mit Varianten anfordern

Zum Beispiel für 100, 200 und 300 € Entlastung, jeweils mit Start 63 und 67 – mit dem Beitragsteil für Ihr heutiges Alter und dem höchsten Betrag, den die ARAG in Ihrem Tarif annimmt.

Netto-Aufwand heute berechnen

Beitragsteil × (1 − Arbeitgeberanteil) × (1 − absetzbarer Anteil × persönlicher Grenzsteuersatz). Im Modell kosten 100 € Beitrag Angestellte mit Zuschuss-Spielraum rund 38 €, Selbstständige rund 76 € (50 % Arbeitgeberanteil bzw. keiner, 80 % absetzbar, Grenzsteuersatz 30 %; eigene Modellannahmen).

Netto-Entlastung im Alter berechnen

Entlastungsbetrag minus weiterlaufender BEK-Beitragsteil. Den zahlen Sie im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss – und er kann sich mit dem Beitrag Ihrer Grundversicherung ändern.

Mit eigenem Sparen vergleichen

Wie viel müssten Sie selbst monatlich zurücklegen, um dieselbe Netto-Entlastung zu finanzieren? Das zeigt der Beitragsentlastungs-Rechner.

Zur Orientierung eine eigene Modellrechnung, kein Tarifwert der ARAG: Wer ab 67 zwanzig Jahre lang 200 € im Monat aus einem eigenen Sparplan finanzieren will, braucht bei 2 % Zins nach Kosten und Steuern rund 39.500 € Kapital; dafür wären ab 45 rund 119 € im Monat nötig. Beginnt die Entlastung schon mit 63 und soll bis 87 reichen, sind es rund 45.700 € Kapital und ab 45 rund 176 € im Monat. Der frühere Start ist also deutlich teurer – bei einem Sparplan wie bei der BEK.

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Die BEK läuft, solange Ihre Grundversicherung besteht, ist aber ab Entlastungsbeginn ein fester Betrag, und der Beitragsteil kann mit dem Volltarif steigen. Ein Sparplan ist nach der geplanten Zeit aufgebraucht, bleibt dafür flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. Ihre eigenen Zahlen spielen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner durch; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern. Ein Profil des Versicherers finden Sie bei PKV-Tarifprofil.de zur ARAG.

ARAG-Beitragsentlastung für Beamte: keine Beihilfe-Variante belegt

Die Besonderen Bedingungen zählen nur die KomfortKlasse, MedExtra, MedBest und ambulante PremiumKlasse-Tarife zur Grundversicherung. Die Beihilfetarife der ARAG sind dort nicht genannt, und auch die Beamten-Seite der ARAG erwähnt keine Beitragsentlastung. Eine BEK zum Beihilfetarif ist damit nicht belegt – fragen Sie bei Bedarf direkt nach. Für Beamtinnen und Beamte gibt es ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Wie sich Ihr Beihilfeanspruch im Ruhestand entwickelt, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick finden Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Häufige Fragen

Hat die ARAG einen Beitragsentlastungstarif?

Ja, als „tarifintegrierte Beitragsentlastungskomponente BEK“. Sie ist kein eigener Tarif, sondern wird zusammen mit einer Grundversicherung vereinbart, etwa MedExtra, MedBest oder einem Tarif der KomfortKlasse. Auf der Website nennt die ARAG sie „Option Beitragsentlastung“ (Versicherungsbedingungen A839, Stand 4.2026).

Ab wann sinkt der Beitrag bei der ARAG-Beitragsentlastung?

Sie wählen bei Antragstellung: ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 63 werden, oder ab dem Jahr, in dem Sie 67 werden. Die Entlastung beginnt dann in dem Monat, in dem auch die BEK begonnen hat – nicht im Geburtstagsmonat. Bis zum Beginn können Sie zwischen 63 und 67 wechseln, der Beitragsteil wird dann neu berechnet.

Was kostet die BEK bei der ARAG?

Das hängt von Ihrem Alter bei Abschluss, der Grundversicherung und dem Entlastungsbetrag ab. Beispielbeiträge hat die ARAG nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Fordern Sie ein Angebot mit mehreren Beträgen und beiden Startaltern an.

Muss ich den BEK-Beitrag nach Beginn der Entlastung weiterzahlen?

Ja. Laut Besonderen Bedingungen ist der Beitragsteil über die gesamte Dauer zu zahlen, auch nach Beginn der Entlastungsphase. Der Entlastungsbetrag wird aber vom Gesamtbeitrag einschließlich dieses Beitragsteils abgezogen. Ihre spürbare Entlastung ist also der Entlastungsbetrag minus BEK-Beitragsteil.

Ist die ARAG-Beitragsentlastung steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?

Dazu hat die ARAG nichts veröffentlicht. Allgemein gilt: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG absetzbar, und der PKV-Verband beschreibt Entlastungsbeiträge als arbeitgeberzuschussfähig im Rahmen von § 257 SGB V (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Lassen Sie sich beides von der ARAG bestätigen; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.

Was passiert mit der BEK, wenn ich die ARAG verlasse?

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, wird die BEK-Rückstellung bei der Ermittlung des Übertragungswerts berücksichtigt. Werden Sie gesetzlich versichert, kann sie unter Bedingungen auf eine ARAG-Zusatzversicherung angerechnet werden. In anderen Fällen, etwa bei Tod oder Wegzug, verfällt sie zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Quellen

  1. ARAG Krankenversicherungs-AG: Versicherungsbedingungen A839 (Unisex), darin „Besondere Bedingungen für die tarifintegrierte Beitragsentlastungskomponente BEK“ (S. 130–133) – Stand 4.2026 (Druck A839 7.2026), abgerufen 12.10.2026
  2. ARAG Krankenversicherungs-AG: Versicherungsbedingungen A839, Vorfassung mit gleichlautender BEK – Stand 1.2025, abgerufen 12.10.2026
  3. ARAG: Private Krankenversicherung (Produktseite, „Beitragsentlastung – weniger zahlen im Ruhestand“) – Versichererangabe, ohne Datum, abgerufen 12.10.2026
  4. ARAG: Informationen rund um Ihre Beitragsrückerstattung für 2025 – Stand Februar 2025, abgerufen 12.10.2026
  5. PKV-Verband: Beitragsentlastungstarife in der PKV – Verbandsangabe, ohne Datum, abgerufen 11.10.2026
  6. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
  7. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
  8. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 12.10.2026
  9. § 150 VAG – Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift – abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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