Inhalt (13 Abschnitte)
- Produkt und Bausteine: MeineBeitragsentlastung der Allianz
- Höhe der Entlastung und Stufen bei der Allianz-Beitragsentlastung
- Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst MeineBeitragsentlastung
- Beitrag und Zahldauer: Was MeineBeitragsentlastung laut Allianz kostet
- Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum
- Steuerliche Absetzbarkeit von MeineBeitragsentlastung
- Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu MeineBeitragsentlastung
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit MeineBeitragsentlastung passiert
- Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den Mitteln passiert
- Beitragspause und Reduzierung bei MeineBeitragsentlastung
- Beitragsentlastungstarif Allianz im Überblick
- Lohnt sich MeineBeitragsentlastung? Der Rechenweg am Beispiel der Allianz
- MeineBeitragsentlastung für Beamte: zur Beihilfeversicherung möglich
- Der Beitragsentlastungstarif der Allianz Private Krankenversicherungs-AG heißt seit 01.01.2026 „MeineBeitragsentlastung“ (Kürzel BENT) und ersetzt im Neugeschäft die Vorsorgekomponente bzw. Tarifergänzung V.
- Die Entlastung beginnt im Monat nach dem 67. Geburtstag; ab 58 lässt sich der Beginn auf frühestens 60 vorziehen oder bis nach dem 70. Geburtstag hinausschieben.
- Die Entlastung darf höchstens 200 % des Monatsbeitrags der Krankheitskosten-Vollversicherung betragen; vor Beginn steigt sie alle 36 Monate um 10 %, Sie können widersprechen.
- Laut Allianz kosten 300 € Entlastung ab 67 bei Eintrittsalter 35 monatlich 99,60 €; der Beitrag läuft auch nach Beginn weiter, die effektive Entlastung beträgt dann 200,40 € (Stand 11/2025).
- Bei Kündigung bleibt das Angesparte im Allianz-Vertrag und dämpft spätere Beitragserhöhungen, frühestens ab 65; eine Mitgabe an einen anderen Versicherer regeln die neuen Bedingungen nicht.
Der Beitragsentlastungstarif der Allianz heißt seit dem 1. Januar 2026 „MeineBeitragsentlastung“ (Kürzel BENT). Er senkt den Beitrag Ihrer Krankheitskosten-Vollversicherung ab dem Monat nach dem 67. Geburtstag – auf Wunsch schon ab 60 oder erst nach 70 – um einen frei gewählten Betrag von bis zu 200 % des Vollversicherungsbeitrags. Den Beitrag zahlen Sie auch danach weiter; laut Allianz kosten 300 € Entlastung bei Eintrittsalter 35 monatlich 99,60 € (Versicherungsbedingungen 01/2026; Produktsteckbrief 11/2025).
MeineBeitragsentlastung ist ein eigener Tarif der Allianz Private Krankenversicherungs-AG mit eigenen Versicherungsbedingungen. Dazu gibt es ein Produktinformationsblatt, einen Produktsteckbrief und eine Broschüre mit Beispielrechnung. Wir haben die Unterlagen ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.
Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Allianz. Wir bewerten weder Tarif noch Versicherer und stellen keine Rangfolge auf. Die Grundlagen der Beitragsentlastung erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.
Produkt und Bausteine: MeineBeitragsentlastung der Allianz
Laut Pressemitteilung vom 7. Januar 2026 ersetzt MeineBeitragsentlastung ab dem 1. Januar 2026 die bisherige „Vorsorgekomponente V“. Neu abschließen können Sie damit nur noch den neuen Tarif. Wer die Tarifergänzung V schon hat, behält sie; ihre Regeln sind andere (siehe Kasten).
Versicherbar ist eine Person, solange für sie bei der Allianz eine Grundabsicherung besteht. Das ist eine Krankheitskosten-Vollversicherung im Sinne von § 146 Abs. 1 VAG – also eine Vollversicherung, die die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt – oder eine Anwartschaftsversicherung dafür. Der Notlagentarif zählt nicht dazu. Laut Produktsteckbrief richtet sich der Tarif an Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Ärztinnen und Ärzte. Sie können ihn mit der Vollversicherung abschließen oder später ergänzen.
Für die Einzahlung gibt es laut Allianz drei Wege, die sich kombinieren lassen:
- Laufender Beitrag: monatlich, abschließbar ab 21 bis einschließlich 59 Jahre.
- Einmalzahlung: abschließbar ab 21 bis einschließlich 66 Jahre.
- Umwandlung der Beitragsrückerstattung: Statt sich eine Beitragsrückerstattung der Vollversicherung auszahlen zu lassen, können Sie sie in den Tarif einbringen.
Bestandskunden mit Tarifergänzung VIn der Vorgängerlösung steht hinter dem Tarifnamen ein „V“. Laut Sonderbedingungen (Fassung 09/2024) beginnt die Entlastung dort ab dem Monat nach dem 65. Geburtstag, beträgt höchstens 80 % des Gesamtbeitrags in Stufen von 5 € und lässt sich bis vor dem 59. Lebensjahr erhöhen. Für V gelten weiter diese Sonderbedingungen, nicht die Regeln auf dieser Seite.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 3 und 4.1 (Januar 2026); Produktsteckbrief APKV-0264 (11/2025), „Tarifdetails“; Pressemitteilung vom 07.01.2026; Sonderbedingungen Tarifergänzung V, Ziffer 2, 3 und 5 (09/2024).
Höhe der Entlastung und Stufen bei der Allianz-Beitragsentlastung
Den Entlastungsbetrag bestimmen Sie selbst. Laut Bedingungen darf er höchstens 200 % des monatlichen Beitrags für Ihre Krankheitskosten-Vollversicherung betragen. Nicht mitgerechnet werden dabei der gesetzliche Beitragszuschlag nach § 149 VAG und der Beitrag für MeineBeitragsentlastung selbst. Die Broschüre rechnet vor: Bei einem Beitrag von 730 € wären bis zu 1.460 € Entlastung möglich.
- Stufen: Beim laufenden Beitrag vereinbaren Sie den Betrag in Schritten von 1 €.
- Grenze nach Beginn: Die Entlastung senkt den Beitrag der Grundabsicherung höchstens auf 0 €. Übersteigt sie nach Beginn den Vollversicherungsbeitrag, kürzt die Allianz den Betrag – und den Beitrag für MeineBeitragsentlastung entsprechend.
- Keine Auszahlung: Die Entlastung wird verrechnet, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
Die hohe Obergrenze sollte nicht zur Zielgröße werden. Planen Sie mit Ihrer Lücke im Alter. Denn auch der Rentenzuschuss hängt am Beitrag: Er beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Sinkt der Beitrag sehr stark, kann auch der Zuschuss sinken. Details erklärt der Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 2.1, 5.2 und 5.4.2; Broschüre APKV-0263 (11/2025), S. 8.
Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst MeineBeitragsentlastung
Laut Bedingungen erhöht die Allianz den Entlastungsbetrag automatisch: alle 36 Monate um 10 %, kaufmännisch gerundet auf ganze Euro. Die Pressemitteilung beschreibt die Dynamik als wählbar; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen – automatisch, mit Widerspruchsrecht.
- Bis sieben Jahre vor Beginn: Die Dynamik läuft längstens bis sieben Jahre vor dem Geburtstag, auf den der Entlastungsbeginn folgt – bei Beginn mit 67 also bis 60.
- Nur bei durchgehender Versicherung: Voraussetzung sind 36 Monate ohne Ruhen des Tarifs.
- Mehrbeitrag nach erreichtem Alter: Für jede Änderung berechnet die Allianz den Beitrag nach dem Alter zum Zeitpunkt der Änderung.
- Widerspruch: In Textform, vor dem Wirksamwerden oder bis zum Ende des zweiten Monats danach. Die Erhöhung erlischt dann, der Vertrag bleibt unverändert – laut Steckbrief beliebig oft.
Unabhängig davon können Sie den Betrag selbst verringern oder erhöhen, jeweils zum nächsten Monatsersten. Erhöhen lässt er sich nur vor Entlastungsbeginn: beim laufenden Beitrag letztmals sieben Jahre vor dem maßgeblichen Geburtstag, bei Einmalzahlung bis einen Tag davor. Nach Beginn bleibt die Entlastung ein fester Eurobetrag. Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 5.3.1 bis 5.3.4; Produktsteckbrief APKV-0264 (11/2025), „Dynamik“.
Beitrag und Zahldauer: Was MeineBeitragsentlastung laut Allianz kostet
Der Beitrag für den Tarif und eventuelle Mehrbeiträge sind laut Bedingungen über die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen, auch nach dem vereinbarten Entlastungsbeginn. Für Ihre Rechnung gilt deshalb: spürbare Entlastung = Entlastungsbetrag minus weiterlaufender Beitrag.
Die Allianz veröffentlicht dazu ein Beispiel im Produktsteckbrief und in der Broschüre:
| Phase | Angestellt | Selbstständig |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag MeineBeitragsentlastung | 99,60 € | 99,60 € |
| abzüglich Arbeitgeberzuschuss | −49,80 € | 0,00 € |
| Eigenanteil bis 67 | 49,80 € | 99,60 € |
| Entlastung ab 67 | 300,00 € | 300,00 € |
| Effektive Entlastung ab 67 (300 € minus 99,60 €) | 200,40 € | 200,40 € |
In der Broschüre steht dasselbe Beispiel neben einer Vollversicherung (MeinGesundheitsschutz Best 90 und Zahn 90) mit 769,66 € Monatsbeitrag. Andere Eintrittsalter oder Beträge veröffentlicht die Allianz in den ausgewerteten PDF-Unterlagen nicht; Ihren Beitrag nennt das Angebot.
Auch der Beitrag für MeineBeitragsentlastung kann sich ändern. Die Bedingungen erlauben eine Anpassung nach § 203 Abs. 2 VVG; maßgebliche Rechnungsgrundlage ist dabei allein die Sterbewahrscheinlichkeit. Steigt die Lebenserwartung, kann der Beitrag also steigen. Bei einer Einmalzahlung entsteht in diesem Fall ein monatlicher Mehrbeitrag. Ab welcher Abweichung angepasst wird, nennen die Tarifbedingungen nicht.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 4.1, 4.3.2 und 4.4; Produktsteckbrief APKV-0264 und Broschüre APKV-0263 (11/2025), Beispielrechnung.
Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum
Die Beitragsentlastung beginnt zum Monatsersten, der auf den 67. Geburtstag folgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wer am 15. Mai 67 wird, zahlt also ab dem 1. Juni weniger. Der gewählte Geburtstag steht im Versicherungsschein.
Ändern lässt sich der Beginn, sobald die versicherte Person 58 Jahre alt ist:
- Vorziehen: bis frühestens zum Monat nach dem 60. Geburtstag. Die Entlastung fällt dann niedriger aus.
- Hinausschieben: bis spätestens zum Monat nach dem 70. Geburtstag. Die Entlastung fällt dann höher aus.
- Frist: Teilen Sie den neuen Beginn mindestens sechs Monate vorher mit. Die Allianz ermittelt den neuen Betrag nach den dann gültigen Berechnungsgrundlagen.
Das Hinausschieben ist für Angestellte interessant, die über 67 hinaus arbeiten. Beginnt die Entlastung während der Beschäftigung, sinkt rechnerisch auch der Arbeitgeberzuschuss, solange er unter dem Höchstbetrag liegt. Ein Teil der Entlastung käme dann dem Arbeitgeber zugute.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 5.1; Produktsteckbrief APKV-0264 (11/2025), „Entlastungsbeginn“.
Steuerliche Absetzbarkeit von MeineBeitragsentlastung
Anders als viele Bedingungswerke enthält dieses eine Steuerregel. Laut Ziffer 4.5 sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig. Der Anteil richtet sich nach den Tarifen Ihrer Grundabsicherung, also nach deren steuerlichem Faktor nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung. Haben Ihre Tarife unterschiedliche Faktoren, ordnet die Allianz den Beitrag zuerst dem Tarif mit dem höchsten Faktor zu. Nach derselben Regel verteilt sie später die Entlastung.
Laut Steckbrief gelten die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen, und der Entlastungsbetrag bleibt im Alter steuerfrei. Das sind Angaben des Versicherers. Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar; Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG).
- Nur Ihr Eigenanteil zählt: Den Arbeitgeberzuschuss können Sie nicht absetzen.
- Einmalzahlung: Für Vorauszahlungen auf künftige Jahre gelten steuerlich besondere Regeln. Ob und in welchem Jahr eine Einmalzahlung absetzbar ist, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Steuerberatung.
- Im Alter: Ein niedrigerer Beitrag bedeutet dann auch weniger Sonderausgaben.
Eine individuelle Steuerberatung leisten wir nicht. Einen Überblick gibt der Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 4.5; Produktsteckbrief APKV-0264 (11/2025), „Steuerliche Vorteile“.
Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu MeineBeitragsentlastung
Laut Allianz werden die monatlichen Beiträge für MeineBeitragsentlastung wie Ihre übrigen PKV-Beiträge vom Arbeitgeber mit bis zu 50 % bezuschusst. Im Beispiel sinkt der Eigenanteil von 99,60 € auf 49,80 €. Die Broschüre weist zusätzlich darauf hin, dass Angestellte mit dem Tarif den Arbeitgeberzuschuss voll ausschöpfen können.
Die Grenze ergibt sich aus § 257 SGB V: 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), zahlen Sie den Entlastungsbeitrag allein.
Einmalzahlung und RuhestandDie Zuschuss-Aussage der Allianz bezieht sich auf die monatlichen Beiträge. Ob es für eine Einmalzahlung oder die umgewandelte Beitragsrückerstattung einen Zuschuss gibt, ist nicht veröffentlicht – fragen Sie nach. Und nach Entlastungsbeginn zahlen Sie den laufenden Beitrag im Ruhestand ohne Zuschuss weiter.
Fundstelle: Produktsteckbrief APKV-0264 und Broschüre APKV-0263 (11/2025), „Arbeitgeberzuschuss“.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit MeineBeitragsentlastung passiert
Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz bei Ihrem Versicherer wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. MeineBeitragsentlastung hängt nicht an einem bestimmten Tarif, sondern an der Grundabsicherung insgesamt. Die Bedingungen regeln für Vertragsänderungen drei Punkte:
Neue Grundabsicherung
Auch nach einem Wechsel gilt die Obergrenze von 200 % des neuen Vollversicherungsbeitrags. Sinkt der Beitrag vor Entlastungsbeginn so, dass die Entlastung darüber liegt, wird sie auf die Grenze gekürzt.
Frei werdende Mittel
Den nicht mehr benötigten Teil der Rückstellung setzt die Allianz zur Begrenzung künftiger Beitragserhöhungen Ihrer Grundabsicherung ein – ab Entlastungsbeginn, frühestens ab 65.
Anderer Entlastungstarif
Wechseln Sie in einen anderen Beitragsentlastungstarif oder in einen Tarif mit Tarifergänzung V, endet MeineBeitragsentlastung.
Was bei einem Wechsel in den Standard- oder Basistarif gilt, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich. Vor einem solchen Wechsel schriftlich klären: Läuft MeineBeitragsentlastung in voller Höhe weiter? Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken. Was zur Beitragsanpassung 2027 der Allianz bekannt ist, lesen Sie bei PKV-Beitragsbrief.de zur Allianz-Beitragserhöhung 2027.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 5.2 letzter Absatz, 5.4.2, 5.4.3 und 6.4.
Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den Mitteln passiert
Die Allianz hat kein ordentliches Kündigungsrecht. Sie selbst können in Textform zum Monatsende kündigen; die Kündigung muss spätestens zwei Wochen vorher eingehen. Erhöht die Allianz den Beitrag, können Sie außerdem binnen zwei Monaten nach der Mitteilung kündigen.
Was mit dem Angesparten passiert, regelt Ziffer 5.4.3 – mit einer Reihenfolge:
- Grundabsicherung bleibt: Die Mittel begrenzen künftige Beitragserhöhungen in Ihrer Vollversicherung, ab dem vereinbarten Entlastungsbeginn, frühestens ab 65. Das gilt auch, wenn der Tarif endet, weil die Grundabsicherung wegfällt.
- Nur noch Zusatzversicherung: Haben Sie keine Grundabsicherung mehr, aber eine Krankheitskosten- oder Pflegezusatzversicherung bei der Allianz, wird die Rückstellung dort angerechnet.
- Keine Versicherung mehr: Sie erhalten einen beitragsfreien Krankenhaustagegeld-Tarif, dessen Tagessatz so gewählt wird, dass er kostenlos ist.
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt diese Verwendung laut Bedingungen nicht; was dann geschieht, ist nicht ausdrücklich geregelt. Und eine Mitgabe von Mitteln an einen neuen Versicherer – wie sie die Vorgängerlösung V im Rahmen des Übertragungswerts vorsah – enthalten die neuen Bedingungen nicht. Gesetzlich ist der Übertragungswert für Verträge ab 2009 auf den Umfang des Basistarifs begrenzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Kehren Sie nach einer Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 9 SGB V zur Allianz zurück, setzt sie den Tarif mit der früheren Rückstellung wieder in Kraft. Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 5.4.3, 6.1, 6.2 und 6.3.5; Sonderbedingungen Tarifergänzung V, Ziffer 7.3.1 (09/2024).
Beitragspause und Reduzierung bei MeineBeitragsentlastung
Für knappe Zeiten bietet der Tarif drei Wege:
- Beitragsbefreiung bei Elterngeld oder Elternzeit: möglich, solange in einem Tarif Ihrer Grundabsicherung aus diesem Grund eine Beitragsbefreiung besteht. Sie behalten Ihren Leistungsanspruch und steigen laut Steckbrief danach mit den gleichen Beiträgen wieder ein.
- Ruhen: nach fünf Jahren ununterbrochener Laufzeit, angerechnet werden auch Zeiten in einem Vorgängertarif mit Beitragsentlastung. Das Ruhen dauert zwölf Monate, verlängert sich automatisch und endet spätestens mit Entlastungsbeginn. Sie zahlen dann keinen Beitrag und nehmen nicht an der Dynamik teil. Danach wird der Beitrag nach dem erreichten Alter berechnet – laut Steckbrief steigt er, um die gewünschte Entlastung zu erreichen.
- Verringern: Den Entlastungsbetrag können Sie jederzeit zum nächsten Monatsersten senken. Die frei werdenden Mittel dämpfen dann spätere Beitragserhöhungen, frühestens ab 65.
Zwei Sonderfälle regeln die Bedingungen ebenfalls: Wird die Vollversicherung nach Entlastungsbeginn als Anwartschaft geführt, kann die Entlastung die Anwartschaft beitragsfrei machen. Und bei einem Umzug ins Ausland läuft der Tarif weiter, wenn Sie auch die Grundabsicherung mit der Allianz fortsetzen.
Fundstelle: Versicherungsbedingungen MeineBeitragsentlastung, Ziffer 4.6, 5.3.1, 5.5, 5.6 und 6.3.4; Produktsteckbrief APKV-0264 (11/2025).
Beitragsentlastungstarif Allianz im Überblick
| Prüfpunkt | Regel laut Unterlagen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Produkt | eigener Tarif zur Krankheitskosten-Vollversicherung; seit 01.01.2026 Nachfolger der Tarifergänzung V | Ziff. 3; PM 07.01.2026 |
| Abschluss | laufender Beitrag 21–59 Jahre, Einmalzahlung 21–66 Jahre; ohne Wartezeit | Steckbrief; Ziff. 2.2.1 |
| Beginn | Monat nach dem 67. Geburtstag; ab 58 verlegbar auf 60 bis 70 | Ziff. 5.1 |
| Höhe/Stufen | 1-€-Stufen; höchstens 200 % des Vollversicherungsbeitrags ohne § 149-VAG-Zuschlag | Ziff. 5.2 |
| Dynamik | alle 36 Monate +10 % bis 7 Jahre vor Beginn; Widerspruch möglich | Ziff. 5.3.2, 5.3.3 |
| Zahldauer | gesamte Versicherungsdauer, auch nach Entlastungsbeginn | Ziff. 4.1 |
| Beispielbeitrag | Eintrittsalter 35, 300 € ab 67: 99,60 €; effektiv 200,40 € Entlastung (Stand 11/2025) | Steckbrief |
| Steuer | abzugsfähig nach dem steuerlichen Faktor der Grundabsicherung; Entlastung laut Allianz steuerfrei | Ziff. 4.5; Steckbrief |
| Arbeitgeberzuschuss | laut Allianz bis zu 50 % auf monatliche Beiträge im Rahmen von § 257 SGB V | Steckbrief |
| Tarifwechsel | 200-%-Grenze gilt neu; Kürzung, frei werdende Mittel dämpfen Erhöhungen ab 65 | Ziff. 5.2, 5.4 |
| Kündigung/Wechsel | monatlich; Mittel bleiben im Allianz-Vertrag; Übertragung an neuen Versicherer nicht geregelt | Ziff. 5.4.3, 6.1 |
| Beitragspause | Befreiung bei Elterngeld/Elternzeit; Ruhen nach 5 Jahren je 12 Monate | Ziff. 4.6, 5.6 |
Lohnt sich MeineBeitragsentlastung? Der Rechenweg am Beispiel der Allianz
Ein pauschales Urteil geben wir nicht. Den Rechenweg können Sie aber mit dem Beispiel der Allianz nachvollziehen: Eintrittsalter 35, 300 € Entlastung ab 67, Beitrag 99,60 € (Stand 11/2025). Die Zwischenschritte sind eigene Rechnungen aus diesen Versichererangaben, ohne Dynamik und ohne künftige Beitragsänderungen.
Netto-Aufwand bis 67
Angestellte mit Zuschuss-Spielraum zahlen 49,80 €. Bei 80 % absetzbarem Anteil und 30 % Grenzsteuersatz (Annahmen) bleiben rund 37,85 €. Selbstständige: rund 75,70 €.
Netto-Entlastung ab 67
300 € Entlastung minus 99,60 € weiterlaufender Beitrag = 200,40 € im Monat – im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss.
Vergleich mit eigenem Sparen
Wer 200,40 € zwanzig Jahre lang ab 67 selbst finanzieren will, braucht rund 39.600 € Kapital. Ab 35 sind dafür rund 74 € im Monat nötig (2 % Zins nach Kosten und Steuern, 32 Jahre) oder rund 103 € ohne Zins.
Eigene Zahlen einsetzen
Ihr Eintrittsalter, Ihr Steuersatz und Ihr Zuschuss-Spielraum verändern das Ergebnis deutlich. Lassen Sie sich mehrere Beträge und Startalter anbieten.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. MeineBeitragsentlastung zahlt, solange Ihre Grundabsicherung bei der Allianz besteht – auch über 87 hinaus –, ist ab Beginn aber ein fester Betrag, und der Beitrag kann bei steigender Lebenserwartung angepasst werden. Ein Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt dafür flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner nach; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.
MeineBeitragsentlastung für Beamte: zur Beihilfeversicherung möglich
Grundabsicherung ist laut Bedingungen jede Krankheitskosten-Vollversicherung der Allianz im Sinne von § 146 Abs. 1 VAG; der Produktsteckbrief nennt Beamtinnen und Beamte ausdrücklich als Zielgruppe. Eine eigene Beihilfe-Variante gibt es nicht – es gilt derselbe Tarif. Einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V erhalten Beamtinnen und Beamte nicht, und die Beiträge zur Restkostenversicherung sind meist niedriger. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand ändert, erklärt Beihilfe-Rechner.de zur Allianz für Beamte; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.
Häufige Fragen
Wie heißt der Beitragsentlastungstarif der Allianz?
Seit dem 1. Januar 2026 heißt er „MeineBeitragsentlastung“ (Kürzel BENT). Er ist ein eigener Tarif zur Krankheitskosten-Vollversicherung der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und ersetzt im Neugeschäft die frühere Vorsorgekomponente V. Bestehende V-Verträge laufen weiter (Pressemitteilung vom 07.01.2026).
Was kostet MeineBeitragsentlastung?
Laut Produktsteckbrief der Allianz (Stand 11/2025) kosten 300 € Entlastung ab 67 bei einem Eintrittsalter von 35 Jahren 99,60 € im Monat. Angestellte zahlen davon nach Arbeitgeberzuschuss 49,80 €. Ihr Beitrag hängt von Alter, Entlastungsbetrag und Beginn ab und steht im Angebot.
Ab wann sinkt der Beitrag mit MeineBeitragsentlastung?
Standardmäßig ab dem Monatsersten nach dem 67. Geburtstag. Ab 58 können Sie den Beginn auf frühestens den 60. Geburtstag vorziehen oder bis nach dem 70. Geburtstag hinausschieben, mit sechs Monaten Vorlauf. Vorziehen senkt, Hinausschieben erhöht die Entlastung.
Muss ich den Beitrag nach Beginn der Entlastung weiterzahlen?
Ja. Laut Versicherungsbedingungen ist der Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen, auch nach dem Entlastungsbeginn. Im Beispiel der Allianz bleiben von 300 € Entlastung nach Abzug des Beitrags von 99,60 € effektiv 200,40 € im Monat.
Ist MeineBeitragsentlastung steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?
Laut Bedingungen sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig, und zwar zu dem Anteil, der für die Tarife Ihrer Grundabsicherung gilt. Laut Allianz bezuschusst der Arbeitgeber die monatlichen Beiträge um bis zu 50 % im Rahmen von § 257 SGB V (2026 höchstens 508,59 €). Die Entlastung im Alter ist laut Allianz steuerfrei; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Was passiert mit MeineBeitragsentlastung, wenn ich kündige?
Sie können monatlich kündigen. Die nicht mehr benötigten Mittel setzt die Allianz dann zur Begrenzung künftiger Beitragserhöhungen in Ihrer Grundabsicherung ein, frühestens ab 65. Ohne Vollversicherung werden sie auf eine Allianz-Zusatzversicherung angerechnet, sonst erhalten Sie ein beitragsfreies Krankenhaustagegeld. Eine Auszahlung gibt es nicht.
Kann ich den Tarif ruhen lassen?
Ja, nach fünf Jahren ununterbrochener Laufzeit für jeweils zwölf Monate; das Ruhen verlängert sich automatisch und endet spätestens mit Entlastungsbeginn. In dieser Zeit zahlen Sie keinen Beitrag, danach wird der Beitrag nach dem erreichten Alter neu berechnet. Bei Elterngeld oder Elternzeit ist außerdem eine Beitragsbefreiung möglich.
Quellen
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG: Versicherungsbedingungen für Tarif MeineBeitragsentlastung (B5U260000Z0) – Fassung Januar 2026, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Produktsteckbrief „MeineBeitragsentlastung“ (APKV-0264Z0) – Stand 11/2025, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Broschüre „MeineBeitragsentlastung – die starke Tarifergänzung zur privaten Krankenvollversicherung“ (APKV-0263Z0) – Stand 11/2025, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tarif MeineBeitragsentlastung (BENT) – ohne Datum, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Pressemitteilung „Neuer Tarif ‚MeineBeitragsentlastung‘ reduziert Versicherungsbeiträge im Alter“ – München, 07.01.2026, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Merkblatt erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (M3-51-933Z0) – Januar 2026, abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Sonderbedingungen Tarifergänzung V zur Beitragsentlastung im Alter (B5-51-LBVZ0, Vorgänger, Bestand) – Fassung September 2024, abgerufen 12.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 12.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.