Inhalt (9 Abschnitte)
- Warum ein Beitragsentlastungstarif-Vergleich anders funktioniert
- Beitragsentlastungstarife je Versicherer
- Die Prüfkriterien im Überblick
- Entlastungsbeginn und Höhe: Was zu Ihrer Rente passt
- Dynamik und Beitragsanpassung: Bleibt die Entlastung wertvoll?
- Steuer und Arbeitgeberzuschuss: Was das Angebot ausweisen sollte
- Tarifwechsel, Kündigung, Versichererwechsel: Was mit dem Geld passiert
- So lesen Sie ein Angebot: die Kennzahl „Entlastung je Netto-Euro“
- Typische Denkfehler beim Vergleich
- Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatztarif zum bestehenden Vertrag. Vergleichen können Sie ihn deshalb in der Regel nur innerhalb Ihres eigenen Versicherers.
- Der letzte unabhängige Test von Stiftung Warentest stammt von 09/2017 (32 Tarife) und ist veraltet; aktuelle Marktvergleiche liegen uns nicht vor.
- Zehn Prüfkriterien entscheiden: Entlastungsbeginn, Höhe, Dynamik, Beitrag und Zahldauer, Entlastung je Netto-Euro, Steuer, Arbeitgeberzuschuss, Tarifwechsel, Kündigung und Beitragspause.
- Bei Kündigung oder Versichererwechsel können die angesparten Mittel verloren gehen – bei der LKH bleiben sie laut FAQ in der Versichertengemeinschaft.
- Die wichtigste Kennzahl ist die Entlastung je Netto-Euro: Für Angestellte mit Zuschuss-Spielraum kosten 100 € BET-Beitrag im Modell rund 38 € netto.
Einen Beitragsentlastungstarif vergleichen Sie in der Praxis vor allem innerhalb Ihres eigenen Versicherers, denn er ist ein Zusatztarif zu Ihrem bestehenden Vertrag. Entscheidend sind zehn Prüfkriterien – von Entlastungsbeginn, Höhe und Dynamik über Steuer und Arbeitgeberzuschuss bis zu den Regeln bei Tarifwechsel und Kündigung. Ein aktueller unabhängiger Test fehlt: Der letzte von Stiftung Warentest stammt von September 2017 (Stand: Oktober 2026).
Wer „Beitragsentlastungstarif Vergleich“ sucht, erwartet oft eine Rangliste. Die gibt es hier bewusst nicht. Wir bewerten keine einzelnen Versicherer – und eine Rangliste würde Ihnen auch wenig nützen. Warum das so ist und wie Sie stattdessen jedes Angebot sicher prüfen, lesen Sie in diesem Beitrag. Die Grundlagen zur Funktionsweise finden Sie in unserem Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.
Warum ein Beitragsentlastungstarif-Vergleich anders funktioniert
Bei einer Kfz-Versicherung vergleichen Sie Anbieter und wechseln. Beim Beitragsentlastungstarif (BET) geht das in der Regel nicht. Er ist ein Zusatztarif, also ein Baustein zu Ihrem bestehenden Krankenversicherungsvertrag, dem Hauptvertrag. Abschließen können Sie ihn deshalb meist nur dort, wo Sie bereits versichert sind.
Ein Versichererwechsel nur wegen der Beitragsentlastung ist selten sinnvoll. Seit 2009 nehmen Sie beim Wechsel nur den Teil Ihrer Alterungsrückstellung mit, der dem Basistarif entspricht (§ 204 VVG). Bei Verträgen von vor 2009 gilt das grundsätzlich gar nicht. Hinzu kommen eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter. Die Alterungsrückstellung ist das Polster, das Ihr Versicherer für Ihre höheren Kosten im Alter bildet.
Ein „Vergleich“ bedeutet beim Beitragsentlastungstarif deshalb vor allem zweierlei:
- Varianten beim eigenen Versicherer vergleichen: verschiedene Entlastungsalter, Beträge und gegebenenfalls Tarife.
- Den Entlastungstarif mit Alternativen vergleichen: eigene Rücklage, betriebliche Altersversorgung oder Basisrente. Diesen Vergleich zeigt unser Ratgeber PKV im Alter absichern.
Viele Versicherer bieten Entlastungstarife an, jeweils unter eigenem Namen und mit eigenen Regeln. In der Suche erscheinen häufig Kombinationen mit Versicherernamen, etwa ARAG, AXA bzw. DBV, Allianz, DKV, Debeka, Signal Iduna, HUK-Coburg, HanseMerkur, Barmenia oder uniVersa (eigene Auswertung der Google-Suchvorschläge, 09.10. und 12.10.2026). Die Nennung ist rein beschreibend und keine Bewertung.
Gibt es einen aktuellen Test?Den letzten uns bekannten unabhängigen Test hat Stiftung Warentest im September 2017 veröffentlicht (Finanztest 09/2017, 32 Tarife). Für einen 40-jährigen Modellkunden ging es um rund 100 € Entlastung im Monat. Seitdem haben sich Zinsen, Beiträge und Tarife verändert. Die Ergebnisse taugen heute nicht mehr als Kaufempfehlung.
Beitragsentlastungstarife je Versicherer
Für fünfzehn Versicherer haben wir den Entlastungsbaustein Punkt für Punkt nach der Prüfliste unten ausgewertet – aus den Tarifbedingungen und den Veröffentlichungen der Versicherer, mit Stand und Fundstelle. Wo ein Versicherer Werte nicht veröffentlicht, steht das auf der jeweiligen Seite. Die Unterschiede liegen oft im Detail: Bei der AXA (Tarif BEA-U) sinkt ab 67 auch der eigene Beitrag auf ein Viertel, die Continentale (Komponente BB) erlaubt Sonderzahlungen bis ins Rentenalter, und beim SDK-Tarif BE wächst die Entlastung nach 65 in festen Stufen. Der Beginn reicht von 65 (DKV, SDK, Continentale, Alte Oldenburger) bis 67, bei mehreren Versicherern mit Spielraum zwischen 60 und 72.
| Versicherer | Entlastungsbaustein | Belegstand |
|---|---|---|
| Allianz | MeineBeitragsentlastung (BENT), Beginn 67, wählbar 60–70 | AVB 01/2026 und Beispiel 11/2025 |
| Alte Oldenburger | PBE 2.0, Beginn 65, wählbar 60–70 | Besondere Bedingungen 01/2022; Beiträge nicht veröffentlicht |
| ARAG | Komponente BEK, Beginn 63 oder 67 | Besondere Bedingungen 4.2026; Beiträge nicht veröffentlicht |
| AXA / DBV | BEA-U, Beginn 67 | Tarifbedingungen 06/2024 und Beitragstabelle (DBV-Antrag 09.26) |
| Barmenia | BE67 / BEE67 | Sonderbedingungen; Beiträge nicht veröffentlicht |
| Continentale | Besondere Bedingungen BB, Beginn 65, wählbar 60–70 | Bedingungen 04/2026; Beispiel nur für Sonderzahlung |
| Debeka | Besondere Bedingungen M (z. B. NM67) | Tarifbedingungen; Beitrag, Steuer und Zuschuss nicht veröffentlicht |
| DKV | Vereinbarung VV65, Beginn 65 | Tarifbedingungen 1.22 und Beispiel 4.2026 |
| Gothaer | Tarif MediSafe, Beginn 67, wählbar 60–72 | AVB 04/2022 und Beitragstabelle 01.2026 |
| Hallesche | MBZ.flex, Beginn 67, wählbar 62–72 | Sonderbedingungen 01/2023 und Beispiel 10.26 |
| HanseMerkur | BEN | Sonderbedingungen 11.18 und Beitragstabelle 01/2025 |
| HUK-Coburg | Beitragsermäßigung im Alter | nur Website 01/2026; Bedingungswerk nicht öffentlich gefunden |
| SDK | Tarif BE, Beginn 65 (1. Juli) | Tarifbedingungen 01/2019 und Beispiel 01.26 |
| Signal Iduna | BE-SI | AVB 10.2024 und Beispielbeiträge 12/2025 |
| uniVersa | uni-BE|flex | Bedingungen 11.19 und Beispiele 2026 |
Die Prüfkriterien im Überblick
Mit dieser Prüfliste können Sie jedes Angebot einordnen. Die rechte Spalte enthält Fragen, die Sie Ihrem Versicherer wörtlich stellen können – am besten schriftlich.
| Kriterium | Worauf Sie achten | Frage an Ihren Versicherer |
|---|---|---|
| 1. Entlastungsbeginn | Passt der Beginn zu Ihrem geplanten Rentenbeginn? Ein früherer Beginn verkürzt die Ansparzeit und macht den Baustein teurer. | „Welche Entlastungsalter bietet der Tarif an – und kann ich den Beginn später ändern?“ |
| 2. Höhe der Entlastung | Feste Beträge in Stufen. Orientieren Sie sich an Ihrer Lücke im Alter, nicht am Maximum. | „In welchen Schritten kann ich die Entlastung wählen, und gibt es eine Obergrenze?“ |
| 3. Dynamik | Wächst die Entlastung automatisch mit, oder bleibt sie fest? Gibt es Erhöhungsoptionen? | „Kann ich die Entlastung später erhöhen – bis zu welchem Alter und zu welchen Bedingungen?“ |
| 4. Beitrag und Zahldauer | Bis wann zahlen Sie? Auch der BET-Beitrag kann angepasst werden, etwa bei veränderter Sterblichkeit. | „Bis zu welchem Alter zahle ich den Beitrag, und wie hat er sich in den letzten Jahren entwickelt?“ |
| 5. Entlastung je Netto-Euro | Die wichtigste Kennzahl: Wie viel Entlastung bekommen Sie für jeden Euro, den Sie selbst tragen? | „Wie hoch ist der Monatsbeitrag für die gewünschte Entlastung bei meinem heutigen Alter?“ |
| 6. Steuerliche Absetzbarkeit | Anteilig wie der Grundtarif. Bei der LKH nennen zwei Beispiele 79,59 % bzw. 83,44 %. | „Welcher Anteil ist als Basisabsicherung absetzbar, und steht er in der Beitragsbescheinigung?“ |
| 7. Arbeitgeberzuschuss | Für Angestellte: zuschussfähig im Rahmen von § 257 SGB V (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). | „Ist der Baustein zuschussfähig, und bekomme ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?“ |
| 8. Tarifwechsel | Was passiert, wenn Sie später nach § 204 VVG in einen anderen Tarif Ihres Versicherers wechseln? | „Bleibt der Entlastungsbaustein bei einem Tarifwechsel bestehen, und wie werden die Mittel angerechnet?“ |
| 9. Kündigung und Versichererwechsel | Angesparte Mittel können verloren gehen. Bei der LKH bleiben sie laut FAQ in der Versichertengemeinschaft. | „Was passiert mit dem angesparten Geld, wenn meine Vollversicherung endet?“ |
| 10. Beitragspause und Reduzierung | Was gilt, wenn das Geld vorübergehend knapp wird? Eine Reduzierung ist oft besser als eine Kündigung. | „Kann ich die Entlastung verringern oder den Beitrag aussetzen, ohne das Angesparte zu verlieren?“ |
Zwei Zusatzfragen lohnen sich außerdem: Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich? Und gibt es Leistungen, wenn Sie vor Entlastungsbeginn sterben? In der Regel ist keine Auszahlung an Hinterbliebene vorgesehen – das Geld bleibt in der Versichertengemeinschaft. Fachbegriffe aus der Tabelle erklären wir im Lexikon.
Entlastungsbeginn und Höhe: Was zu Ihrer Rente passt
Der richtige Zeitpunkt
Meist passt ein Entlastungsbeginn zum geplanten Rentenbeginn. Der Grund liegt beim Arbeitgeberzuschuss. Nach § 257 SGB V zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags, höchstens den gesetzlichen Höchstbetrag. Beginnt die Entlastung, während Sie noch angestellt sind, sinkt rechnerisch auch dieser Zuschuss – solange er unter dem Höchstbetrag liegt. Von 200 € Entlastung blieben Ihnen dann nur rund 100 €. Die andere Hälfte spart Ihr Arbeitgeber (eigene Berechnung).
Ein zu später Beginn hat ebenfalls einen Haken: Die Jahre zwischen Rentenbeginn und Entlastungsbeginn müssen Sie anders überbrücken. Planen Sie deshalb mit Ihrem realistischen Rentenalter, nicht mit einem Wunschtermin.
Die passende Höhe
Mehr Entlastung ist nicht automatisch besser. Orientieren Sie sich an Ihrer Lücke im Ruhestand. Diese ergibt sich grob so: künftiger Beitrag (als Szenario) minus Krankentagegeld und gesetzlicher Zuschlag, die im Alter wegfallen, minus Rentenzuschuss. Der Rentenzuschuss beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI).
Genau diese Obergrenze spricht gegen eine überhöhte Entlastung. Drückt der Entlastungstarif Ihren Beitrag sehr weit nach unten, kann auch der Rentenzuschuss sinken. Bei 2.000 € Rente zum Beispiel erhalten Sie den vollen Zuschuss von 175 € nur, wenn Ihr KV-Beitrag mindestens 350 € beträgt (eigene Berechnung).
Fragen Sie deshalb lieber nach mehreren Varianten, zum Beispiel nach Angeboten für 100, 200 und 300 € Entlastung, jeweils mit Beginn 65 und 67. So sehen Sie, wie sich Beitrag und Entlastung zueinander verhalten.
Dynamik und Beitragsanpassung: Bleibt die Entlastung wertvoll?
Die Entlastung ist ein fester Eurobetrag. Ihr Beitrag dagegen steigt mit großer Wahrscheinlichkeit weiter. Im Durchschnitt der Jahre 2006–2026 stiegen die PKV-Beitragseinnahmen je Versicherten um 3,4 % pro Jahr (WIP); einzelne Tarife sprangen deutlich stärker. Ein Szenario zeigt die Wirkung: Steigt ein Beitrag von 700 € mit 50 Jahren um 3,4 % pro Jahr, deckt eine feste Entlastung von 200 € mit 67 rund 16 % des Beitrags, mit 80 noch rund 10 % (eigene Modellrechnung, keine Prognose für Ihren Tarif). Das ist kein Fehler des Produkts, aber ein Punkt für Ihre Planung.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge:
- Erhöhungsoption: Können Sie die Entlastung später aufstocken, zum Beispiel alle paar Jahre? Bis zu welchem Alter, und zu welchen Bedingungen?
- Beitragsstabilität des Bausteins: Auch der Beitrag für den Entlastungstarif kann neu festgesetzt werden. Das ist zum Beispiel zulässig, wenn die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Kalkulation abweichen (§ 155 Abs. 4 VAG). Fragen Sie nach, wie oft der Baustein in der Vergangenheit angepasst wurde.
Wer heute 50 ist, sollte zudem einplanen, dass eine spätere Aufstockung teurer wird. Mit jedem Jahr bleibt weniger Zeit zum Ansparen. Ab 55 sollten Sie die verbleibende Zeit genau durchrechnen – mehr dazu in unserer Checkliste PKV über 55: jetzt die Weichen stellen.
Steuer und Arbeitgeberzuschuss: Was das Angebot ausweisen sollte
Ein gutes Angebot nennt Ihnen nicht nur den Bruttobeitrag. Es zeigt auch, wie viel davon steuerlich zählt und ob der Arbeitgeber sich beteiligt.
Arbeitgeberzuschuss
Der BET-Beitrag zählt zum zuschussfähigen Krankenversicherungsbeitrag. Bis zu einem KV-Beitrag von 1.017,18 € (2026, inklusive BET) trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte. Darüber gibt es keinen zusätzlichen Zuschuss. Für 2027 läge die Grenze bei rund 1.115,62 €, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 % beträgt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
Steuerlicher Anteil
Der Baustein ist anteilig wie der Grundtarif als Basisabsicherung absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die LKH nennt in Beispielen 79,59 % bzw. 83,44 % (Versichererangabe, Stand 06/2025). Die spätere Entlastung ist laut derselben Quelle steuerfrei.
Absetzbar ist nur, was Sie selbst zahlen – nicht der Arbeitgeberzuschuss. Für die Beurteilung im Einzelfall ist Ihre Steuerberatung zuständig. Wie Zuschuss und Steuer im Detail wirken, zeigt unser Ratgeber zum Beitragsentlastungstarif mit Rechenbeispielen.
Tarifwechsel, Kündigung, Versichererwechsel: Was mit dem Geld passiert
Hier liegt das größte Risiko des Entlastungstarifs. Lassen Sie sich die drei folgenden Fälle vor Abschluss schriftlich beantworten.
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Ein Wechsel nach § 204 VVG ist jederzeit möglich, Ihre Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Ob und wie der Entlastungsbaustein weiterläuft, regeln die Bedingungen.
Kündigung oder Ende der Vollversicherung
Endet Ihr Vertrag, können die angesparten Mittel verloren gehen. Bei der LKH bleiben sie laut FAQ in der Versichertengemeinschaft (Stand 06/2025).
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Die Mittel aus dem Entlastungstarif wandern in der Regel nicht mit. Schon die Alterungsrückstellung des Hauptvertrags wird seit 2009 nur teilweise übertragen.
Erst fragen, dann kündigenWird der Zusatzbeitrag zu teuer, ist die Kündigung selten die beste Lösung. Fragen Sie zuerst, ob Sie die Entlastung verringern oder den Beitrag reduzieren können. Und prüfen Sie andere Hebel, etwa einen Tarifwechsel im Hauptvertrag – mehr dazu im Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken.
So lesen Sie ein Angebot: die Kennzahl „Entlastung je Netto-Euro“
Mit dieser Kennzahl machen Sie Angebote untereinander und mit einem eigenen Sparplan vergleichbar. So gehen Sie vor:
Entlastung und Beginn notieren
Zum Beispiel 200 € im Monat ab 67. Das ist der Wert, den Sie im Alter weniger zahlen.
Netto-Aufwand berechnen
BET-Beitrag × (1 − Arbeitgeberanteil) × (1 − absetzbarer Anteil × Grenzsteuersatz). Im Modell kosten 100 € Beitrag Angestellte mit Zuschuss-Spielraum rund 38 €, Selbstständige rund 76 € (50 % Arbeitgeberanteil bzw. keiner, 80 % absetzbar, Grenzsteuersatz 30 %).
Verhältnis bilden
Teilen Sie die monatliche Entlastung durch Ihren monatlichen Netto-Aufwand. Je höher der Wert, desto mehr Entlastung erhalten Sie pro Euro.
Mit dem Sparplan vergleichen
Ein eigener Sparplan für 200 € über 20 Jahre (67 bis 87) braucht im Modell ab 50 rund 163 € im Monat bei 2 % Zins – netto, ohne Zuschuss und ohne Steuerabzug (eigene Modellrechnung, kein Tarifwert).
Vergessen Sie beim Vergleich nicht die qualitativen Unterschiede: Der Entlastungstarif zahlt lebenslang, der Sparplan nur, solange das Geld reicht. Dafür ist der Sparplan flexibel und vererbbar. Ihre persönlichen Zahlen rechnen Sie am schnellsten im Beitragsentlastung-Rechner nach.
Typische Denkfehler beim Vergleich
Denkfehler
- „Der günstigste Monatsbeitrag gewinnt.“
- „Ich nehme den Tarif, der im Test vorn lag.“
- „Für einen besseren Entlastungstarif wechsle ich den Versicherer.“
- „Je mehr Entlastung, desto besser.“
- „Die Entlastung wächst mit meinem Beitrag mit.“
Besser so
- Entlastung je Netto-Euro und Regeln vergleichen, nicht nur den Beitrag.
- Der letzte unabhängige Test ist von 2017 – heute zählen die aktuellen Bedingungen.
- Ein Wechsel kostet meist Alterungsrückstellung und erfordert eine Gesundheitsprüfung.
- Höhe an der Lücke ausrichten und den Rentenzuschuss-Deckel beachten.
- Feste Beträge verlieren an Gewicht; nach Erhöhungsoptionen fragen.
Unser Fazit: Der beste Beitragsentlastungstarif ist der, dessen Regeln zu Ihrem Leben passen – zu Ihrem Rentenbeginn, Ihrer Lücke und Ihrer Absicht, beim Versicherer zu bleiben. Ein Ranking kann das nicht leisten. Eine sorgfältige Prüfung schon. Die Alterungsrückstellung Ihres Hauptvertrags spielt dabei immer mit; wie sie wirkt, erklärt der Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.
Häufige Fragen
Welcher Beitragsentlastungstarif ist der beste?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, und ein aktueller unabhängiger Test fehlt. Weil der Beitragsentlastungstarif ein Zusatztarif zu Ihrem bestehenden Vertrag ist, wählen Sie in der Regel zwischen den Varianten Ihres eigenen Versicherers. Entscheidend sind Entlastung je Netto-Euro, Flexibilität und die Regeln bei Kündigung und Tarifwechsel.
Kann ich einen Beitragsentlastungstarif bei einem anderen Versicherer abschließen?
In der Regel nicht, denn er ergänzt Ihren Hauptvertrag. Ein Versichererwechsel nur wegen der Entlastung ist meist teuer: Seit 2009 wird nur der Teil der Alterungsrückstellung übertragen, der dem Basistarif entspricht, und der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit.
Gibt es einen aktuellen Test von Beitragsentlastungstarifen?
Der letzte uns bekannte unabhängige Test ist Finanztest 09/2017 mit 32 Tarifen. Die Ergebnisse sind veraltet. Aktuelle, unabhängige Marktvergleiche liegen uns nicht vor (Stand Oktober 2026).
Was passiert mit dem Beitragsentlastungstarif beim Tarifwechsel?
Das regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Fragen Sie vor einem Tarifwechsel nach § 204 VVG schriftlich nach, ob der Entlastungsbaustein bestehen bleibt und wie die angesparten Mittel angerechnet werden.
Ab welchem Alter sollte die Beitragsentlastung beginnen?
Meist passt ein Beginn zum geplanten Rentenbeginn. Beginnt die Entlastung, solange Sie noch angestellt sind, sinkt rechnerisch auch der Arbeitgeberzuschuss mit – ein Teil der Entlastung kommt dann dem Arbeitgeber zugute.
Bietet mein Versicherer einen Beitragsentlastungstarif an?
Viele Versicherer bieten Entlastungstarife unter eigenen Namen an. Fragen Sie direkt beim Versicherer oder über Ihren Makler nach den verfügbaren Varianten, Entlastungsaltern und Bedingungen.
Quellen
- LKH: FAQ zum Beitragsentlastungstarif BEA (Versichererangabe, Beispiel) – Stand 06/2025
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung – So vermeiden Sie hohe Beiträge im Alter (Finanztest 09/2017) – Stand 09/2017, veraltet
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 09.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
- § 155 VAG – Prämienanpassung – abgerufen 09.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (inkl. Entlastungsinstrumente) – Verbandsangabe, abgerufen 09.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.