Beitragsentlastung

Beitragsentlastungstarif Hallesche: MBZ.flex laut Bedingungen

Die Hallesche nennt ihren Beitragsentlastungstarif „MBZ.flex“ – kurz für „modifizierte Beitragszahlung“. Rechtlich sind es Sonderbedingungen zur Krankheitskostenversicherung. Was sie regeln, Punkt für Punkt, mit Fundstelle.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Produkt und Bausteine: MBZ.flex der Hallesche
  2. Höhe der Entlastung und Stufen bei der Hallesche-Beitragsentlastung
  3. Dynamik und Erhöhungsoptionen bei MBZ.flex
  4. Beitrag und Zahldauer: Was MBZ.flex laut Hallesche kostet
  5. Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 62 bis 72 als Spielraum
  6. Steuerliche Absetzbarkeit von MBZ.flex
  7. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu MBZ.flex
  8. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit MBZ.flex passiert
  9. Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den MBZ.flex-Mitteln passiert
  10. Beitragspause und Reduzierung bei MBZ.flex
  11. Beitragsentlastungstarif Hallesche im Überblick
  12. Lohnt sich MBZ.flex? Der Rechenweg am Beispiel der Hallesche
  13. MBZ.flex für Beamte
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Beitragsentlastungstarif der Hallesche Krankenversicherung a. G. heißt MBZ.flex und ist als „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung“ geregelt (Fassung Januar 2023).
  • Die Ermäßigung beginnt in dem Jahr, in dem Sie 67 werden; einmalig lässt sich der Beginn bis zum Jahr mit 62 vorziehen oder bis zum Jahr mit 72 aufschieben.
  • Sie vereinbaren die Ermäßigung in Vielfachen von 5 €, höchstens bis 100 % des Beitrags Ihrer substitutiven Krankenversicherung einschließlich MBZ.flex; erhöhen geht bis zum Jahr mit 59.
  • Laut Hallesche kosten 300 € Ermäßigung einen 35-jährigen Mann 82,20 € im Monat (Beratungsblatt 10.26); der Beitrag ist auch nach Beginn der Ermäßigung weiterzuzahlen.
  • Nach fünf Beitragsjahren ist eine Beitragsfreistellung möglich; bei Kündigung endet der Anspruch, eingezahlte Beiträge werden laut Hallesche nicht erstattet.

Der Beitragsentlastungstarif der Hallesche heißt MBZ.flex und ist als „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung“ zu einer substitutiven Krankheitskostenversicherung geregelt. Ab dem Jahr, in dem Sie 67 werden – auf Antrag schon ab 62 oder erst ab 72 –, sinkt Ihr Beitrag um einen in 5-€-Schritten gewählten Betrag, höchstens um 100 % des Beitrags. Den MBZ.flex-Beitrag zahlen Sie weiter; laut Hallesche kosten 300 € Ermäßigung einen 35-Jährigen 82,20 € im Monat (Sonderbedingungen 01/2023; Beratungsblatt 10.26).

Auf ihrer Website fasst die Hallesche diese Bausteine unter „Beitragsentlastungstarife“ zusammen. Wichtig zur Abgrenzung: Ein „Tarif BE“ ist bei der Hallesche ein Beihilfetarif, keine Beitragsentlastung. Wir haben die Sonderbedingungen, das Informationsblatt und das Beratungsblatt ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Hallesche. Wir bewerten weder Tarif noch Versicherer und stellen keine Rangfolge auf. Die Grundlagen erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.

Produkt und Bausteine: MBZ.flex der Hallesche

MBZ.flex sind Sonderbedingungen, kein eigener Tarif. Abschließen kann sie laut Bedingungen jede Person bis zum Eintrittsalter 59, die bei der Hallesche eine substitutive Krankheitskostenversicherung hat oder gleichzeitig abschließt. Substitutiv heißt: Die Versicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Unisex im Neugeschäft: MBZ.flex (Fassung Januar 2023) gilt für unisex kalkulierte Tarife. Für ältere Bisex-Tarife gibt es MBZflex mit eigenen Bedingungen; welche Variante gilt, richtet sich nach Ihrem Tarif.
  • Ohne Gesundheitsprüfung: Laut Beratungsblatt ist für MBZ.flex keine Gesundheitsprüfung nötig.
  • Ältere Stufen: MBZ blank, MBZ 100 und MBZ 200 sind ältere Varianten im Bestand; laut Hallesche darf je Person nur eine MBZ-Variante bestehen.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 1 (Fassung Januar 2023); Beratungsblatt W 53 (10.26), Vorteil 2; Gegenüberstellung der MBZ-Stufen (10/2023).

Höhe der Entlastung und Stufen bei der Hallesche-Beitragsentlastung

Die Beitragsermäßigung vereinbaren Sie in Vielfachen von 5 €. Bei Abschluss oder Änderung darf sie höchstens 100 % des dann zu zahlenden Monatsbeitrags Ihrer substitutiven Krankenversicherung zuzüglich des MBZ.flex-Beitrags betragen. Laut Beratungsblatt zählen gesetzlicher Zuschlag, Tagegelder und Pflegeversicherung dabei nicht mit.

  • Untergrenze bei Reduzierung: Senken Sie die Ermäßigung, darf sie 10 € nicht unterschreiten. Das Beratungsblatt nennt für den Abschluss „ab 5 €“.
  • Höchstens bis 0 €: Einschließlich verwendeter Überschüsse senkt die Ermäßigung den Beitrag höchstens auf 0 €. Eine Auszahlung der Differenz ist ausgeschlossen; nicht verwendbare Mittel werden zurückgestellt und bei späteren Anpassungen eingesetzt.

Planen Sie mit Ihrer Lücke im Alter. Der Rentenzuschuss beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI); sinkt der Beitrag stark, kann auch der Zuschuss sinken. Mehr dazu im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 3.1, 3.2 und 4.2.2; Beratungsblatt W 53 (10.26), Vorteil 1.

Dynamik und Erhöhungsoptionen bei MBZ.flex

Eine automatische, planmäßige Erhöhung sehen die Sonderbedingungen nicht vor. Sie können die Ermäßigung aber selbst erhöhen – in Vielfachen von 5 € bis zum Ablauf des Jahres, in dem Sie 59 werden, jeweils mit einem Monat Frist zum Monatsende. Der Mehrbeitrag richtet sich nach den technischen Berechnungsgrundlagen, also der Kalkulation des Versicherers.

Zusätzlich beteiligt die Hallesche Sie an Zinsüberschüssen aus MBZ.flex. Laut Bedingungen werden damit Mehrbeiträge aus späteren Beitragserhöhungen von MBZ.flex ab Alter 65 finanziert oder die Ermäßigung ab Alter 67 erhöht. Eine bestimmte Höhe ist damit nicht zugesagt. Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 3.1, 3.2 und 4.2.1.

Beitrag und Zahldauer: Was MBZ.flex laut Hallesche kostet

Der Beitrag ist laut Sonderbedingungen über die gesamte Vertragsdauer zu entrichten, also auch nach Beginn der Beitragsermäßigung. Die Hallesche begründet das in ihrer Gegenüberstellung damit, dass dies Voraussetzung für die Zuschussfähigkeit ist. Ihre spürbare Entlastung ist deshalb die Ermäßigung minus MBZ.flex-Beitrag.

Beispiel der Hallesche zu MBZ.flex: Mann, 35 Jahre, 300 € Beitragsermäßigung · Quelle: Beratungsblatt W 53 (Stand 10.26), Modellrechnung des Versicherers mit 42 % Grenzsteuersatz und 79,59 % absetzbarem Beitragsanteil · „Netto ab 67“ = eigene Rechnung bei Beginn mit 67, ohne künftige Beitragsänderungen · kein Angebot
PositionArbeitnehmerSelbstständige
MBZ.flex-Beitrag pro Monat82,20 €82,20 €
Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil laut Hallesche51,31 €27,48 €
Tatsächlicher Aufwand laut Hallesche30,89 €54,72 €
Beitragsermäßigung im Rentenalter300,00 €300,00 €
Netto ab 67 (300 € minus 82,20 €, eigene Rechnung)217,80 €217,80 €

Der Steuervorteil in diesem Beispiel beruht auf einem hohen Grenzsteuersatz von 42 %; bei einem niedrigeren Steuersatz ist Ihr Aufwand höher. Auch der MBZ.flex-Beitrag kann sich ändern: Auf Grundlage von § 8b der Musterbedingungen kann die Hallesche ihn mit Zustimmung des Treuhänders anpassen. Laut Beratungsblatt ist das möglich, wenn sich die Annahmen zu Zins und Lebenserwartung verändern.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 7 und 8; Beratungsblatt W 53 (10.26); Gegenüberstellung der MBZ-Stufen (10/2023), Frage 15.

Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 62 bis 72 als Spielraum

Die Beitragsermäßigung beginnt in dem Jahr, in dem Sie 67 werden – immer ab dem Monat, in dem MBZ.flex ursprünglich begonnen hat. Haben Sie MBZ.flex zum 1. April abgeschlossen, beginnt die Ermäßigung im Jahr Ihres 67. Geburtstags am 1. April.

  • Aufschieben: solange die Ermäßigung noch nicht wirkt, bis spätestens in das Jahr, in dem Sie 72 werden. Ein späterer Beginn erhöht die Ermäßigung.
  • Vorziehen: bis in das Jahr, in dem Sie 62 werden – vorausgesetzt, Sie haben mindestens fünf volle Jahre Beitrag gezahlt. Ein früherer Beginn verringert die Ermäßigung.
  • Einmal und nicht rückwirkend: Den Antrag können Sie ab dem Jahr stellen, in dem Sie 61 werden, und nur, wenn Sie noch keine Beitragsfreistellung gewählt haben.

Feste Werte für einen früheren oder späteren Beginn nennt die Hallesche laut Gegenüberstellung nicht; zugesagt sind nur die Werte für 67. Lassen Sie sich vor dem Antrag die geänderte Ermäßigung ausrechnen.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 2; Gegenüberstellung der MBZ-Stufen (10/2023), Frage 17.

Steuerliche Absetzbarkeit von MBZ.flex

Die Sonderbedingungen enthalten keine Steueraussage. Laut Beratungsblatt wird der Beitrag steuerlich genauso behandelt wie der Beitrag zur Krankenvollversicherung; die Ermäßigung im Alter werde nicht den positiven Einkünften zugerechnet und sei somit steuerfrei. Das sind Angaben des Versicherers.

Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar; Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Welcher Anteil für Sie gilt, steht in Ihrer Beitragsbescheinigung; das Beispiel der Hallesche rechnet mit 79,59 %. Absetzbar ist nur Ihr Eigenanteil, nicht der Arbeitgeberzuschuss. Eine individuelle Steuerberatung leisten wir nicht – mehr im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.

Fundstelle: Beratungsblatt W 53 (10.26), „Ihr Steuervorteil“ und Vorteile 3 und 9.

Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu MBZ.flex

Laut Hallesche beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss mit 50 % an Ihrem Beitrag für MBZ.flex. Die Grenze ergibt sich aus § 257 SGB V: 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), tragen Sie den MBZ.flex-Beitrag allein. Die FAQ-Seite der Hallesche nennt noch einen Höchstbetrag aus 2022; maßgeblich sind die aktuellen Werte.

Im Ruhestand ohne ZuschussDen MBZ.flex-Beitrag zahlen Sie auch nach Beginn der Ermäßigung – im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss. In der Zeile „Netto ab 67“ oben ist das berücksichtigt.

Fundstelle: Beratungsblatt W 53 (10.26), Vorteil 4; FAQ Beitragsermäßigung im Alter (abgerufen 12.10.2026).

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit MBZ.flex passiert

Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln. Die Sonderbedingungen regeln ausdrücklich, was bei einer Änderung des Versicherungsschutzes mit MBZ.flex geschieht: Die Ermäßigung wird auf den geänderten Schutz übertragen.

Änderung vor Beginn

Übersteigt die Ermäßigung 100 % des neuen Beitrags, wird sie reduziert. Nicht verwendbare Mittel werden zurückgestellt und erhöhen die Ermäßigung ab 67.

Änderung nach Beginn

Übersteigt die Ermäßigung den neuen Beitrag, wird sie reduziert; die Mittel werden zurückgestellt und bei späteren Anpassungen verwendet.

Nur noch Zusatzversicherung

Endet die substitutive Versicherung, läuft MBZ.flex beitragsfrei mit einer anderen unbefristeten Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung bei der Hallesche weiter – Beginn dann immer mit 67.

Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken. Was zur Beitragsanpassung 2027 der Hallesche bekannt ist, lesen Sie bei PKV-Beitragsbrief.de zur Hallesche-Beitragserhöhung 2027.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 4.1 bis 4.1.3.

Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den MBZ.flex-Mitteln passiert

Sie können MBZ.flex laut Sonderbedingungen mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen, auch nur für einzelne Personen. Mit der Kündigung endet der Anspruch auf Beitragsermäßigung. Laut Gegenüberstellung der Hallesche verfallen die gezahlten Beiträge dann ersatzlos – vor und nach Beginn der Ermäßigung. Endet die Krankheitskostenversicherung ganz, endet ebenfalls der Anspruch.

Einen Übertragungswert für MBZ.flex bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer erwähnen die Unterlagen nicht. Für den Hauptvertrag gilt gesetzlich: Seit 2009 wird nur der Teil der Alterungsrückstellung übertragen, der dem Basistarif entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).

Widersprüchliche KündigungsfristDas Informationsblatt (Stand April 2025) nennt allgemein drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres und zwei Jahre Mindestvertragsdauer, die Sonderbedingungen einen Monat zum Monatsende. Lassen Sie sich die für Sie geltende Frist schriftlich bestätigen. Die Bedingungen empfehlen selbst, statt zu kündigen die Ermäßigung zu reduzieren oder beitragsfrei zu stellen.

Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 5 und 6; Informationsblatt PM 450EG (04/2025), „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“; Gegenüberstellung der MBZ-Stufen (10/2023), Fragen 9, 10, 20 und 21.

Beitragspause und Reduzierung bei MBZ.flex

Für knappe Zeiten bietet MBZ.flex zwei Wege, solange die Ermäßigung noch nicht begonnen hat:

  • Beitragsfreistellung: nach mindestens fünf vollen Beitragsjahren, Antrag spätestens im Jahr Ihres 60. Geburtstags. Die Ermäßigung sinkt dann und beginnt immer im Jahr mit 67. Laut Beratungsblatt kommt das zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit in Betracht.
  • Reduzierung: jederzeit mit einem Monat Frist zum Monatsende, mindestens 10 € müssen bleiben. Nicht verwendbare Mittel erhöhen die Ermäßigung ab 67.

Nach Beginn der Ermäßigung ist laut Hallesche weder eine Beitragsfreistellung noch eine Reduzierung möglich. Wo Sie versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen der zugrunde liegenden Vollversicherung.

Fundstelle: Sonderbedingungen MBZ.flex, Ziff. 4.2.2 und 4.2.3; Informationsblatt PM 450EG (04/2025); Gegenüberstellung der MBZ-Stufen (10/2023), Frage 19.

Beitragsentlastungstarif Hallesche im Überblick

Sonderbedingungen MBZ.flex der Hallesche Krankenversicherung a. G. · Quelle: Sonderbedingungen PM 61u (Fassung Januar 2023), Informationsblatt PM 450EG (April 2025), Beratungsblatt W 53 (10.26) · ausgewertet am 12.10.2026 · Zusammenfassung, maßgeblich ist der Wortlaut
PrüfpunktRegel laut UnterlagenFundstelle
ProduktSonderbedingungen MBZ.flex zur substitutiven KrankheitskostenversicherungZiff. 1
Abschlussbis Eintrittsalter 59; laut Hallesche ohne GesundheitsprüfungZiff. 1; W 53
BeginnJahr mit 67, Monat des MBZ.flex-Beginns; einmalig 62 bis 72Ziff. 2
Höhe/StufenVielfache von 5 €; höchstens 100 % des Beitrags inkl. MBZ.flexZiff. 3.1
Dynamikkeine automatische; Erhöhung bis zum Jahr mit 59; ZinsüberschüsseZiff. 3.1, 3.2
Zahldauergesamte Vertragsdauer, auch nach Beginn der ErmäßigungZiff. 8
Beispielbeitrag35 Jahre, 300 €: 82,20 € (Stand 10.26)W 53
Steuerlaut Hallesche wie die Vollversicherung absetzbar; Ermäßigung steuerfreiW 53
Arbeitgeberzuschusslaut Hallesche bis 50 % im Rahmen des HöchstzuschussesW 53
TarifwechselÜbertragung auf geänderten Schutz; Kürzung auf 100 %, Rest zurückgestelltZiff. 4.1
Kündigung1 Monat zum Monatsende; Anspruch endet, Beiträge verfallen laut HallescheZiff. 5, 6
BeitragspauseBeitragsfreistellung nach 5 Jahren, Antrag bis zum Jahr mit 60Ziff. 4.2.3

Lohnt sich MBZ.flex? Der Rechenweg am Beispiel der Hallesche

Ein pauschales Urteil geben wir nicht. Den Rechenweg können Sie mit dem Beispiel der Hallesche nachvollziehen: 35 Jahre, 300 € Ermäßigung, Beitrag 82,20 € (Stand 10.26). Die Zwischenschritte sind eigene Rechnungen ohne künftige Beitragsänderungen und ohne Überschüsse.

Netto-Aufwand heute

Laut Hallesche 30,89 € für Arbeitnehmer und 54,72 € für Selbstständige – bei 42 % Grenzsteuersatz. Bei 30 % Grenzsteuersatz und 80 % absetzbar (unsere Standardannahme) wären es rund 31 € bzw. 62 €.

Netto-Entlastung ab 67

300 € Ermäßigung minus 82,20 € weiterlaufender Beitrag = 217,80 € im Monat, im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss.

Vergleich mit eigenem Sparen

Wer 217,80 € zwanzig Jahre lang ab 67 selbst finanzieren will, braucht rund 43.100 € Kapital. Ab 35 sind dafür rund 80 € im Monat nötig (2 % Zins nach Kosten und Steuern, 32 Jahre) oder rund 112 € ohne Zins.

Eigene Zahlen einsetzen

Ihr Alter, Ihr Steuersatz und Ihr Zuschuss-Spielraum verändern das Ergebnis. Fordern Sie ein Angebot für mehrere Beträge an.

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. MBZ.flex zahlt, solange Ihre Krankenversicherung besteht, und kann über Zinsüberschüsse wachsen; bei Kündigung verfallen die Beiträge aber, und der Beitrag kann angepasst werden. Ein Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt dafür flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner nach; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.

MBZ.flex für Beamte

MBZ.flex setzt eine substitutive Krankheitskostenversicherung bei der Hallesche voraus. Eine eigene Beihilfe-Variante nennen die ausgewerteten Unterlagen nicht; ob MBZ.flex zu Ihrem Beihilfetarif abschließbar ist, fragen Sie bitte direkt nach. Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V, und die Restkostenbeiträge sind meist niedriger – der Hebel ist kleiner. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand ändert, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Häufige Fragen

Was ist MBZ.flex bei der Hallesche?

MBZ.flex steht für die flexible modifizierte Beitragszahlung der Hallesche Krankenversicherung a. G. Sie zahlen heute einen zusätzlichen Beitrag, dafür sinkt Ihr Krankenversicherungsbeitrag im Alter um einen vereinbarten Betrag. Rechtlich sind es Sonderbedingungen zu einer substitutiven Krankheitskostenversicherung (Fassung Januar 2023).

Ab wann sinkt der Beitrag mit MBZ.flex?

In dem Jahr, in dem Sie 67 werden, und zwar ab dem Monat, in dem MBZ.flex ursprünglich begonnen hat. Einmalig können Sie ab dem Jahr mit 61 beantragen, den Beginn bis zum Jahr mit 62 vorzuziehen – nach mindestens fünf Beitragsjahren – oder bis zum Jahr mit 72 aufzuschieben.

Was kostet MBZ.flex?

Die Hallesche nennt in ihrem Beratungsblatt (Stand 10.26) ein Beispiel: Ein 35-jähriger Mann zahlt für 300 € Beitragsermäßigung 82,20 € im Monat. Nach Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil beträgt sein Aufwand laut Modellrechnung des Versicherers 30,89 €. Ihren Beitrag nennt das Angebot.

Muss ich MBZ.flex nach Beginn der Ermäßigung weiterzahlen?

Ja. Laut Sonderbedingungen ist der Beitrag über die gesamte Vertragsdauer zu entrichten, auch nach Beginn der Beitragsermäßigung. Die Hallesche begründet das damit, dass dies Voraussetzung für die Zuschussfähigkeit ist.

Ist MBZ.flex steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?

Laut Hallesche ist der Beitrag steuerlich ebenso absetzbar wie die zugrunde liegende Krankenvollversicherung, und der Arbeitgeber beteiligt sich bis zu 50 % im Rahmen des maximalen Zuschusses nach § 257 SGB V (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Die Ermäßigung im Alter ist laut Versicherer steuerfrei; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.

Was passiert mit MBZ.flex bei Kündigung?

Sie können MBZ.flex mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen; der Anspruch auf Ermäßigung endet dann. Laut Hallesche verfallen die gezahlten Beiträge in diesem Fall ersatzlos. Statt zu kündigen, können Sie die Ermäßigung reduzieren oder – nach fünf Beitragsjahren – beitragsfrei stellen.

Quellen

  1. Hallesche Krankenversicherung a. G.: Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung (MBZ.flex), PM 61u – Fassung Januar 2023, abgerufen 12.10.2026
  2. Hallesche: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten „Sonderbedingungen MBZ.flex“ (PM 450EG) mit Sonderbedingungen – Stand April 2025, abgerufen 12.10.2026
  3. Hallesche: Beratungsblatt „Beitragsermäßigung im Alter – MBZ.flex“ (W 53) – Stand 10.26, abgerufen 12.10.2026
  4. Hallesche: Gegenüberstellung der verschiedenen MBZ-Stufen – Stand Oktober 2023, Versichererangabe, abgerufen 12.10.2026
  5. Hallesche: FAQ Beitragsermäßigung im Alter – Versichererangabe, ohne Datum, abgerufen 12.10.2026
  6. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
  7. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
  8. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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