Inhalt (5 Abschnitte)
- Mit Rentenbeginn entfällt für Angestellte der Arbeitgeberzuschuss – der Eigenanteil kann sich dadurch mehr als verdoppeln.
- Entlastend wirken der Rentenzuschuss (2026: 8,75 % der gesetzlichen Rente), der Wegfall des Krankentagegelds und ab 61 des 10-%-Zuschlags.
- Die Prognose ist ein Szenario; 3,4 % pro Jahr entsprechen dem PKV-Durchschnitt 2006–2026 (WIP).
- Je früher Sie planen, desto günstiger ist eine Beitragsentlastung.
Ihr Eigenanteil im Ruhestand ergibt sich aus Ihrem Beitrag bei Rentenbeginn minus Krankentagegeld, 10-%-Zuschlag und Rentenzuschuss – ohne Arbeitgeberzuschuss. Für einen heute 50-jährigen Angestellten mit 700 € Gesamtbeitrag und 1.800 € Rente steigt der Eigenanteil im Szenario von rund 350 € auf rund 890 € im Monat.
Modellrechnung (Stand Oktober 2026): gleichmäßige Steigerung bis Rentenbeginn; 10-%-Zuschlag entfällt ab 61, wenn der Rentenbeginn danach liegt (nur KV-Teil, pauschal 85 % des Beitrags); Pflegeanteil pauschal 15 %; Rentenzuschuss 8,75 % (§ 106 SGB VI). Angestellte: Arbeitgeberzuschuss 2026 höchstens 613,22 €. Nach Rentenbeginn schreibt das Diagramm Beitrag (+ gewählte Steigerung) und Rente (+2 % p. a.) vereinfacht fort; die Dämpfung durch den Zuschlag ab 65 ist nicht modelliert. Keine Prognose für einen bestimmten Tarif.
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PKV-Ruhestands-Fahrplan herunterladen (PDF)Was der Rechner berücksichtigt
Wegfall des Arbeitgeberzuschusses
Angestellte zahlen heute rund die Hälfte. Mit Rentenbeginn endet der Zuschuss – das ist meist der größte Sprung.
Rentenzuschuss
Gesetzlich Rentenversicherte erhalten 2026 8,75 % ihrer Rente als Zuschuss, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
10-%-Zuschlag
Ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag zahlen Sie ihn nicht mehr. Ab 65 dämpft das angesparte Geld Beitragserhöhungen.
Krankentagegeld
Mit Rentenbeginn brauchen Sie es nicht mehr – der Beitragsanteil entfällt.
So rechnet der PKV-Beitrag-im-Alter-Rechner
Der Rechner arbeitet mit einem einfachen Modell (Stand Oktober 2026). Ihr Eigenanteil ab Rentenbeginn entsteht in fünf Schritten:
- Beitrag hochrechnen: heutiger Gesamtbeitrag × (1 + Steigerung) hoch Jahre bis Rentenbeginn. Standard sind 3,4 % pro Jahr – der Durchschnitt der Beitragseinnahmen je Versicherten 2006–2026 laut WIP (Wissenschaftliches Institut der PKV).
- Krankentagegeld abziehen: Ihr heutiger Anteil wird mit derselben Rate hochgerechnet und fällt weg.
- 10-%-Zuschlag abziehen: Sind Sie heute jünger als 61, setzt der Rechner ihn mit 10/110 des Beitrags ohne Krankentagegeld an, davon pauschal 85 % (Krankenversicherungsteil).
- Entlastung abziehen: den Betrag aus dem Feld „Beitragsentlastung ab Rentenbeginn“, falls angegeben.
- Rentenzuschuss abziehen: 8,75 % der eingegebenen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsanteils (pauschal 85 %; 15 % gelten als Pflegeanteil). Genauer rechnet der PKV-Zuschuss-Rechner.
Ihr Eigenanteil heute ist bei Angestellten die Hälfte des Gesamtbeitrags. Den Arbeitgeberzuschuss begrenzt der Rechner auf den Höchstzuschuss 2026 von 613,22 € (Kranken- und Pflegeversicherung). Für 2027 liegt er im Szenario bei rund 667 bis 673 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
Das Diagramm schreibt den Beitrag nach Rentenbeginn mit derselben Steigerung bis 90 fort; die Rentenlinie beginnt mit dem Rentenbeginn und steigt vereinfacht um 2 % pro Jahr, der Rentenzuschuss wächst entsprechend mit. Nicht berücksichtigt sind die Dämpfung durch den Zuschlag ab 65, Tarifwechsel, Steuern und Inflation.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Beispiel mit den Standardwerten (Modellrechnung): 50 Jahre, angestellt, 700 € Gesamtbeitrag, davon 56 € Krankentagegeld, Rentenbeginn mit 67, gesetzliche Rente 1.800 €, Steigerung 3,4 % pro Jahr.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gesamtbeitrag mit 67 | 700 € × 1,034 hoch 17 (rund 1,7654) | 1.235,80 € |
| − Krankentagegeld | 56 € × 1,7654 | 98,86 € |
| − 10-%-Zuschlag | (1.235,80 € − 98,86 €) × 10/110 × 85 % | 87,85 € |
| = Beitrag im Ruhestand | Rest | 1.049,08 € |
| − Rentenzuschuss | 1.800 € × 8,75 % (Grenze 445,86 €) | 157,50 € |
| = Eigenanteil ab 67 | Rest | 891,58 € |
| Eigenanteil heute | 700 € ÷ 2 | 350,00 € |
Der Rechner zeigt gerundet 892 € – rund 50 % der Rente und etwa das 2,5-Fache von heute. Der größte Treiber ist der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses.
| Steigerung pro Jahr | Beitrag mit 67 | Eigenanteil ab 67 | Anteil an der Rente |
|---|---|---|---|
| 2,0 % | 980 € | 675 € | 37 % |
| 3,4 % (WIP-Ø) | 1.236 € | 892 € | 50 % |
| 5,0 % | 1.604 € | 1.205 € | 67 % |
Mit 200 € Beitragsentlastung ab Rentenbeginn sänke der Eigenanteil im mittleren Szenario auf rund 692 €.
Ergebnis richtig einordnen
- Szenario, keine Prognose: 3,4 % ist ein Durchschnitt. Einzelne Tarife springen stärker – zum 01.01.2026 stiegen die Beiträge für rund 60 % der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 % (PKV-Verband). Für 2027 gibt es noch keine Durchschnittszahl.
- Alterungsrückstellungen finanzieren altersbedingte Mehrkosten vor, schützen aber nicht vor allgemeinen Kostensteigerungen.
- Pauschalen: Pflegeanteil und Zuschlag sind Näherungen. Die genaue Aufteilung steht in Ihrer Beitragsübersicht.
- Anteil an der Rente: Die Farbmarken ab 20 % und 35 % sind Orientierung, keine Grenze. Betriebsrenten oder Ersparnisse zählt der Rechner nicht mit.
- Beamte mit Beihilfe bildet der Rechner nicht ab: PKV für Pensionäre.
Was Sie jetzt tun können
Liegt Ihr Eigenanteil im Ruhestand bei einem großen Teil Ihrer gesetzlichen Rente, lohnt es sich, jetzt zu handeln: mit einer Beitragsentlastung, einer eigenen Rücklage oder einem Tarifwechsel vor Rentenbeginn. Mit dem Feld „Beitragsentlastung ab Rentenbeginn“ sehen Sie sofort, wie viel ein Entlastungsbaustein bewirken würde.
Wie sich Beiträge mit 60, 70 oder 80 entwickeln können, zeigt PKV-Kosten im Alter mit Beispielen. Die nötige Sparrate für eine Entlastung ermittelt der Beitragsentlastungstarif-Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen PKV-Beitrag im Alter?
Nehmen Sie Ihren heutigen Gesamtbeitrag, rechnen Sie eine jährliche Steigerung bis zum Rentenbeginn hoch und ziehen Sie ab, was wegfällt (Krankentagegeld, 10-%-Zuschlag) und was hinzukommt (Rentenzuschuss). Für Angestellte ist wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss endet – den Beitrag tragen Sie dann allein.
Wie teuer wird meine PKV im Alter?
Das hängt vom heutigen Beitrag, vom Tarif und von künftigen Anpassungen ab. Beispiel: Wer mit 50 Jahren 700 € zahlt (davon 56 € Krankentagegeld), käme bei 3,4 % Steigerung pro Jahr (WIP-Durchschnitt 2006–2026) mit 67 auf rund 1.236 € Gesamtbeitrag. Nach Wegfall von Krankentagegeld und 10-%-Zuschlag sowie nach Rentenzuschuss blieben bei 1.800 € Rente rund 892 € Eigenanteil (Szenario, Stand Oktober 2026).
Welche Steigerung pro Jahr sollte ich annehmen?
Als Orientierung dient der Durchschnitt der PKV von 3,4 % pro Jahr (2006–2026, WIP). Wer vorsichtig plant, rechnet zusätzlich ein Szenario mit 5 % durch. Einzelne Tarife können deutlich stärker oder schwächer steigen: Zum 01.01.2026 stiegen die Beiträge für rund 60 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt um etwa 13 % (PKV-Verband).
Was fällt bei der PKV mit Rentenbeginn weg?
Für Angestellte endet der Arbeitgeberzuschuss. Das Krankentagegeld wird nicht mehr benötigt, sein Beitragsanteil entfällt. Den gesetzlichen 10-%-Zuschlag zahlen Sie nur bis zum Jahr Ihres 60. Geburtstags (§ 149 VAG). Neu hinzu kommt auf Antrag der Rentenzuschuss: 2026 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
Welcher Anteil der Rente ist für die PKV vertretbar?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist Ihr gesamtes Alterseinkommen, also auch Betriebsrenten, private Vorsorge und Ersparnisse. Der Rechner hebt Anteile ab 20 % und ab 35 % der gesetzlichen Rente farblich hervor – das sind Orientierungsmarken dieses Rechners, keine gesetzliche oder wissenschaftliche Grenze.
Quellen
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung
- §§ 149, 150 VAG – gesetzlicher Zuschlag
- WIP – Beitragsentwicklung in der PKV – Ø 2006–2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (WIP-Vergleich, Anpassungen 2026, Alterungsrückstellungen) – Herbst 2025, laufend aktualisiert
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
- Bundesregierung: Kabinett – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.