Inhalt (11 Abschnitte)
- PKV in der Rente: Ihr Schutz bleibt – die Rechnung ändert sich
- Was sich mit Rentenbeginn ändert: die Übersicht
- Der Weg in die Rente: Diese Altersmarken zählen in der PKV
- Vorgezogene Rente und Rente mit 63: Was sich in der PKV ändert
- PKV-Rentner: Was Privatversicherte im Ruhestand zahlen
- Rechenbeispiel: Was PKV-Rentner nach Rentenbeginn selbst zahlen
- PKV als Rentner: Krankentagegeld, Zuschlag und Pflegeversicherung
- Steuer: Was PKV-Rentner absetzen können
- PKV-Rentner vs. gesetzlich versicherte Rentner (KVdR)
- PKV-Rentner im Ausland und Rückkehr nach Deutschland
- Checkliste: Die letzten 12 Monate vor Rentenbeginn
- Ihr PKV-Vertrag läuft in der Rente unverändert weiter; der Beitrag richtet sich weiterhin nicht nach dem Einkommen.
- Für Angestellte entfällt mit dem Ende der Beschäftigung der Arbeitgeberzuschuss – 2026 bis zu 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Dafür zahlt die Rentenversicherung 2026 einen Zuschuss von 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
- Im Beispiel (900 € Beitrag, 1.800 € Rente) steigt der Eigenanteil einer Angestellten mit Rentenbeginn von 450 € auf 682,50 €, obwohl der Beitrag durch den Wegfall des Krankentagegelds sinkt.
- Gesetzlich versicherte Rentner zahlen bei 1.800 € Rente rund 222 € – zurück in die GKV können Privatversicherte ab 55 aber in der Regel nicht.
In der Rente läuft Ihre PKV unverändert weiter, aber die Finanzierung ändert sich: Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, dafür zahlt die Rentenversicherung 2026 einen Zuschuss von 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Krankentagegeld und gesetzlicher 10-%-Zuschlag fallen weg, einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht. Für Angestellte steigt der Eigenanteil deshalb meist spürbar, für Selbstständige oft kaum (Stand: Oktober 2026).
PKV in der Rente: Ihr Schutz bleibt – die Rechnung ändert sich
Viele fragen sich kurz vor dem Ruhestand, ob sie bei der PKV etwas kündigen, umstellen oder neu abschließen müssen. Die beruhigende Antwort: Ihr Vertrag läuft einfach weiter. Leistungen, Tarif und Alterungsrückstellungen bleiben, wie sie sind. Sie müssen nichts neu beantragen, um versichert zu bleiben.
Was sich ändert, ist die Finanzierung. Als Angestellte oder Angestellter teilen Sie den Beitrag bisher mit Ihrem Arbeitgeber. Als Rentner tragen Sie ihn allein – mit einem Zuschuss der Rentenversicherung. Und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der PKV-Beitrag nicht nach dem Einkommen. Sinkt Ihr Einkommen mit der Rente, bleibt der Beitrag gleich.
Wichtig zu wissenDen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Am besten stellen Sie ihn zusammen mit dem Rentenantrag. Alles zu Höhe, Antrag und Grenzen lesen Sie unter Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Was sich mit Rentenbeginn ändert: die Übersicht
| Baustein | Vor der Rente (Angestellte) | Ab Rentenbeginn |
|---|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss | bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € (KV + PV) | entfällt mit dem Ende der Beschäftigung |
| Rentenzuschuss (§ 106 SGB VI) | – | 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens 50 % des KV-Beitrags; steuerfrei |
| Krankentagegeld | versichert, um Verdienstausfall abzusichern | wird nicht mehr benötigt, Beitragsanteil entfällt |
| Gesetzlicher 10-%-Zuschlag | bis zum Jahr des 60. Geburtstags | längst entfallen; das angesparte Geld dämpft ab 65 Erhöhungen und senkt ab 80 den Beitrag |
| Pflegepflichtversicherung | Arbeitgeber beteiligt sich | kein Zuschuss, Sie tragen den Beitrag vollständig |
| Beitragsentlastungstarif | wird angespart, für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss | senkt den Beitrag ab dem vereinbarten Alter um einen festen Betrag |
| Steuer | Basisabsicherung unbegrenzt absetzbar | weiter absetzbar, abzüglich des steuerfreien Zuschusses |
Für Selbstständige sieht die Tabelle einfacher aus: Einen Arbeitgeberzuschuss gab es nie, also fällt auch keiner weg. Den Rentenzuschuss erhalten sie nur, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Jeden Baustein im Detail erklären wir unter Was fällt in der PKV im Alter weg?
Der Weg in die Rente: Diese Altersmarken zählen in der PKV
Der Rentenbeginn ist nicht der einzige Einschnitt. Schon einige Jahre vorher ändert sich etwas an Ihrem Vertrag – und nach dem Rentenbeginn kommen weitere Stufen. Die wichtigsten Marken im Überblick:
Ab 55
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel verschlossen. Nach den Leitlinien des PKV-Verbands weisen Versicherer bei Erhöhungen schon ab 55 auf Tarifwechsel hin, gesetzlich vorgeschrieben ist das ab 60.
Jahr nach dem 60. Geburtstag
Der gesetzliche 10-%-Zuschlag entfällt, der Beitrag sinkt um diesen Betrag. Wer 2026 sechzig wird, zahlt ihn im Dezember 2026 zum letzten Mal.
Ab 65
Das angesparte Zuschlagsgeld finanziert Beitragserhöhungen mit. Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, kann ab 65 unter weiteren Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln.
Rentenbeginn
Arbeitgeberzuschuss und Krankentagegeld enden, der Rentenzuschuss beginnt. Ein Beitragsentlastungstarif greift ab dem vereinbarten Alter.
Ab 80
Noch vorhandene Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag senken den Beitrag (§ 150 VAG). Wie stark, hängt vom Vertrag ab.
Jederzeit
Ein Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers ist nicht an Fristen gebunden. Die Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet.
Vorgezogene Rente und Rente mit 63: Was sich in der PKV ändert
Viele gehen nicht erst mit der Regelaltersgrenze in Rente. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Wege: Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es mit 35 Versicherungsjahren ab 63 – mit einem Abschlag von 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 %, und zwar lebenslang. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre voraus und ist abschlagsfrei. Ihre Altersgrenze steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre; ab Jahrgang 1964 gilt 65 (DRV).
Für Ihre PKV gilt bei einem früheren Rentenstart im Grundsatz dasselbe wie bei der Regelaltersrente – nur eben früher. Ein paar Punkte verdienen trotzdem einen zweiten Blick:
| Baustein | Was ein früherer Rentenstart bedeutet |
|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss | Endet mit der Beschäftigung, also entsprechend früher. Liegt zwischen letztem Arbeitstag und Rentenbeginn eine Lücke, gibt es in dieser Zeit weder Arbeitgeber- noch Rentenzuschuss. |
| Rentenzuschuss | 8,75 % des Zahlbetrags – ein Abschlag senkt also auch den Zuschuss. Beispiel: 2.000 € Rente mit 14,4 % Abschlag ergeben 1.712 € und damit 149,80 € Zuschuss statt 175 €. |
| Krankentagegeld | Endet nach den Musterbedingungen mit dem Bezug einer Altersrente (§ 15 Abs. 1 Buchst. c MB/KT) – auch wenn Sie daneben weiterarbeiten. Prüfen Sie Ihren Tarif vor dem Rentenantrag. |
| Gesetzlicher 10-%-Zuschlag | Keine Änderung: Er entfällt ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag. |
| Beitragsentlastungstarif | Greift ab dem vereinbarten Alter. Liegt das nach Ihrem Rentenbeginn, fehlt die Entlastung in den ersten Rentenjahren. Fragen Sie Ihren Versicherer, welche Möglichkeiten Ihr Tarif vorsieht. |
| Basistarif bei Altvertrag | Mit einem Vertrag von vor 2009 ist der Wechsel in den Basistarif möglich, sobald die Voraussetzungen für eine gesetzliche Rente erfüllt sind und sie beantragt ist – auch vor 55 (§ 204 Abs. 1 VVG). |
Neben einer Altersrente dürfen Sie seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen (DRV). Arbeiten Sie angestellt weiter, klären Sie mit Ihrer Personalabteilung, ob und in welcher Höhe Ihnen für diese Beschäftigung ein Arbeitgeberzuschuss zusteht. Wer über eine Altersteilzeit früher aussteigt, findet die Besonderheiten im Ratgeber PKV in der Altersteilzeit.
PKV-Rentner: Was Privatversicherte im Ruhestand zahlen
„Was kostet die PKV als Rentner?“ ist eine der häufigsten Fragen. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil jeder Tarif anders kalkuliert ist. Die verfügbaren Daten zeichnen aber ein Bild:
Die Durchschnittswerte zeigen: Extrembeiträge sind selten. Das Fallbeispiel zeigt: Es gibt sie, und oft lässt sich etwas tun. Für Ihre Planung zählt allein Ihr eigener Vertrag – und was davon nach Rentenzuschuss übrig bleibt.
Rechenbeispiel: Was PKV-Rentner nach Rentenbeginn selbst zahlen
Wie sich die Änderungen zusammen auswirken, zeigt ein Beispiel. Wir nehmen einen Gesamtbeitrag von 900 € kurz vor Rentenbeginn: 760 € Krankenversicherung, 60 € Krankentagegeld und 80 € Pflegepflichtversicherung. Damit der Effekt klar bleibt, rechnen wir ohne Beitragserhöhung zum Rentenbeginn.
| Monatlich | Angestellte, Rente 1.800 € | Selbstständiger, Rente 1.000 € | Selbstständiger ohne gesetzliche Rente |
|---|---|---|---|
| Gesamtbeitrag vor Rentenbeginn | 900,00 € | 900,00 € | 900,00 € |
| davon trägt der Arbeitgeber | − 450,00 € | – | – |
| Eigenanteil vor Rentenbeginn | 450,00 € | 900,00 € | 900,00 € |
| Beitrag ab Rentenbeginn (ohne Krankentagegeld) | 840,00 € | 840,00 € | 840,00 € |
| Rentenzuschuss (8,75 % der Rente) | − 157,50 € | − 87,50 € | – |
| Eigenanteil ab Rentenbeginn | 682,50 € | 752,50 € | 840,00 € |
| Veränderung | + 232,50 € | − 147,50 € | − 60,00 € |
Das Ergebnis überrascht viele: Der Beitrag selbst sinkt, weil das Krankentagegeld entfällt. Trotzdem zahlt die Angestellte gut 230 € mehr aus eigener Tasche, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt. Bei Selbstständigen ist es umgekehrt: Ihr Eigenanteil sinkt sogar – allerdings haben sie auch vorher schon den vollen Beitrag allein getragen.
Wie stark der Beitrag bis zum Rentenbeginn noch steigen kann, rechnen wir unter PKV-Kosten im Alter für 60, 65, 70, 75 und 80 Jahre durch.
PKV als Rentner: Krankentagegeld, Zuschlag und Pflegeversicherung
Krankentagegeld rechtzeitig beenden
Das Krankentagegeld zahlt bei längerer Krankheit einen Ersatz für ausfallendes Einkommen. Mit der Altersrente entfällt dieser Bedarf. Teilen Sie Ihrem Versicherer den Rentenbeginn mit, damit der Beitragsanteil nicht weiterläuft. Arbeiten Sie neben der Rente weiter, sollten Sie vorher klären, ob und wie lange der Schutz noch besteht. Übrigens: Der Beitragsanteil für das Krankentagegeld ist nicht als Basisabsicherung steuerlich absetzbar.
Gesetzlicher Zuschlag: schon vor der Rente weg
Den 10-%-Zuschlag zahlen Privatversicherte vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags (§ 149 VAG). Ab dem Folgejahr sinkt der Beitrag um diesen Betrag. Das angesparte Geld arbeitet weiter: Ab 65 finanziert es Beitragserhöhungen mit, ab 80 senkt es den Beitrag (§ 150 VAG).
Pflegeversicherung: voller Beitrag ohne Zuschuss
Für die Pflegepflichtversicherung gibt es in der Rente keinen Zuschuss – weder von der Rentenversicherung noch vom früheren Arbeitgeber. Planen Sie diesen Beitrag deshalb vollständig ein. Zum 1.1.2026 stieg er laut PKV-Verband für die meisten Versicherten ohne Beihilfe um 16 %, auf durchschnittlich 122,64 €. Warum der Rentenzuschuss nur die Krankenversicherung abdeckt, erklärt der Ratgeber PKV-Zuschuss zur Rente.
Steuer: Was PKV-Rentner absetzen können
Auch im Ruhestand mindern PKV-Beiträge Ihre Steuerlast. Beiträge zur Basisabsicherung – also Krankenversicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse plus Pflegepflichtversicherung – sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Für Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarzt gilt ein Höchstbetrag, der durch die Basisbeiträge meist schon ausgeschöpft ist.
- Der Rentenzuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 14 EStG). Im Gegenzug setzen Sie nur den Teil des Beitrags an, den Sie selbst tragen.
- Weil das Einkommen im Ruhestand meist sinkt, fällt die Steuerersparnis oft kleiner aus als im Berufsleben.
- Ein Beitragsentlastungstarif senkt im Alter den Beitrag; die Entlastung selbst ist nach Angaben von Versicherern steuerfrei.
Was das konkret für Ihre Steuererklärung heißt, lesen Sie unter PKV-Beiträge im Ruhestand steuerlich absetzen. Für Ihre individuelle Steuerfrage ist die Steuerberatung zuständig.
PKV-Rentner vs. gesetzlich versicherte Rentner (KVdR)
Der Vergleich mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hilft beim Einordnen. Er ist aber für die meisten Privatversicherten kein Wechselweg.
| Merkmal | Gesetzlich versicherte Rentner (KVdR) | Privat versicherte Rentner |
|---|---|---|
| Beitragsgrundlage | Prozent der Rente: 14,6 % plus Zusatzbeitrag; die Rentenversicherung trägt die Hälfte | Tarifbeitrag, unabhängig vom Einkommen |
| Beteiligung der Rentenversicherung | Hälfte des KV-Beitrags | Zuschuss von 8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des KV-Beitrags |
| Pflegeversicherung | trägt der Rentner allein (3,6 %, kinderlos 4,2 %) | trägt der Rentner allein, kein Zuschuss |
| Betriebsrente, Mieten | Betriebsrente mit vollem Beitragssatz (Freibetrag 2026: 197,75 €) | erhöhen den Beitrag nicht |
| Ehepartner | Familienversicherung bei geringem eigenem Einkommen möglich | eigener Beitrag je Person |
| Beispiel: 1.800 € gesetzliche Rente | rund 222 € im Monat | tarifabhängig; im Rechenbeispiel oben 682,50 € |
| Zugang | nur bei 9/10 gesetzlicher Versicherung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens | bestehender Vertrag läuft weiter |
Wer als freiwillig versicherter Rentner in der GKV ist, zahlt auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Privatversicherte ist der Weg zurück ohnehin meist versperrt: Ab 55 bleibt versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Welche Ausnahmen es gibt, erklären wir unter Zurück in die GKV mit über 55? Ob Sie die 9/10-Regel überhaupt erfüllen würden – inklusive drei Jahren je Kind –, überschlägt der KVdR-Rechner.
PKV-Rentner im Ausland und Rückkehr nach Deutschland
Viele planen, den Ruhestand ganz oder teilweise im Ausland zu verbringen. Für die PKV kommt es darauf an, wohin Sie ziehen und ob Sie zurückkommen wollen.
- Umzug in die EU oder den EWR: Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen EU- oder EWR-Staat, läuft Ihre PKV weiter. Ihr Versicherer muss dann höchstens leisten, was er bei einem Aufenthalt in Deutschland leisten müsste (§ 207 Abs. 3 VVG).
- Umzug außerhalb von EU und EWR: Ob und wie der Vertrag weiterläuft, regeln Ihre Tarifbedingungen. Klären Sie das vor dem Umzug schriftlich mit Ihrem Versicherer, ebenso eine mögliche Anwartschaft. Einen Überblick gibt der Ratgeber PKV bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU.
- Rentenzuschuss: Den Zuschuss nach § 106 SGB VI gibt es nur, solange Sie bei einem Versicherer unter deutscher Aufsicht versichert sind und nicht zugleich in einer in- oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer als früherer Grenzgänger auch eine Schweizer Rente bezieht, findet die Zuordnung im Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger in Rente.
- Rückkehr nach Deutschland: Mit einem Wohnsitz in Deutschland gilt wieder die Pflicht zur Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Ein fortgeführter Vertrag oder eine Anwartschaft ist dann viel wert: Wer ohne Versicherung zurückkommt, zahlt für die Lücke einen Prämienzuschlag (§ 193 Abs. 4 VVG); einen Anspruch auf Aufnahme hat er dann nur im Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG). Der Weg in die gesetzliche Kasse ist ab 55 in der Regel versperrt – auch über eine nach 55 begonnene Absicherung im EU-Ausland (§ 6 Abs. 3a und 3b SGB V).
Was Rentnerinnen und Rentner bei der Rückkehr Schritt für Schritt klären sollten, erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung für Rentner bei der Rückkehr nach Deutschland.
Checkliste: Die letzten 12 Monate vor Rentenbeginn
Eigenanteil berechnen
Beitrag ohne Krankentagegeld minus 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente. Der Rentenzuschuss-Rechner hilft dabei.
Tarif prüfen
Ein Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers (§ 204 VVG) ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich, solange Sie keine Mehrleistungen wählen. Wann das sinnvoll ist, zeigt PKV-Beitrag im Alter senken.
Zuschuss beantragen
Zusammen mit dem Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Halten Sie eine Bescheinigung Ihres Versicherers über den Krankenversicherungsbeitrag bereit.
Versicherer informieren
Rentenbeginn mitteilen, Krankentagegeld beenden, Zusatzbausteine prüfen. Achtung: Wer Leistungen streicht, braucht für eine spätere Wiederaufnahme meist eine Gesundheitsprüfung.
Selbstbehalt nur mit Vorsicht erhöhen
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, belastet aber gerade im Alter. Eine spätere Senkung gilt als Mehrleistung.
Für Beamte gelten im Ruhestand eigene Regeln, weil die Beihilfe weiterläuft. Was Pensionäre beachten sollten, lesen Sie unter PKV für Pensionäre.
Häufige Fragen
Muss ich als Rentner mit weiteren Beitragserhöhungen rechnen?
Ja, Beitragsanpassungen gelten für alle Altersgruppen. Zum 1.1.2026 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund 60 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt um etwa 13 %; über 20 Jahre lag der Anstieg je Versicherten bei 3,4 % pro Jahr (WIP, 2006–2026). Im Ruhestand dämpfen zwei Mechanismen die Wirkung: Ab 65 finanziert das angesparte Zuschlagsgeld Erhöhungen mit, und der Treuhänder achtet beim Einsatz von Limitierungsmitteln auf die Zumutbarkeit für Ältere (§ 155 Abs. 2 VAG). Der wichtigste eigene Hebel bleibt der Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was kostet die PKV als Rentner?
Das hängt vom Tarif ab. Laut PKV-Verband lag der Durchschnittsbeitrag Erwachsener ohne Beihilfe 2024 in allen Altersgruppen unter 650 €, ab 65 meist deutlich darunter. Einzelfälle liegen weit darüber, etwa eine Rentnerin mit 960 € im Fallbeispiel der Verbraucherzentrale Hamburg.
Was kostet die Pflegepflichtversicherung als Rentner?
Der Beitrag hängt vom Tarif ab, nicht von der Rente. Laut PKV-Verband zahlen Versicherte ohne Beihilfe nach der Erhöhung zum 01.01.2026 im Schnitt 122,64 € im Monat, mit Beihilfe 56,50 €. Wer seit mindestens fünf Jahren privat kranken- oder pflegeversichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung, 2026 laut PKV-Verband 209,26 € (§ 110 SGB XI). Den Beitrag tragen PKV-Rentner allein, einen Zuschuss der Rentenversicherung gibt es dafür nicht. Mehr zu Kosten und Höchstbeitrag: Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung.
Läuft das Krankentagegeld in der Rente weiter?
In der Regel nicht. Das Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall und wird mit dem Rentenbeginn nicht mehr benötigt. Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig, damit der Beitragsanteil entfällt. Wer neben der Rente weiter Einkommen erzielt, sollte die Vertragsbedingungen prüfen lassen.
Kann ich PKV-Beiträge als Rentner von der Steuer absetzen?
Ja. Beiträge zur Basisabsicherung, also Krankenversicherung auf dem Niveau der GKV und Pflegepflichtversicherung, sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Den steuerfreien Rentenzuschuss müssen Sie dabei abziehen.
Quellen
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung – abgerufen 09.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 09.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a und 3b) – abgerufen 10.10.2026
- § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses (Umzug in EU/EWR) – abgerufen 10.10.2026
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Prämienzuschlag, Basistarif – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Verband: So hoch sind die PKV-Beiträge im Alter – Daten 2024
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – Stand Herbst 2025
- PKV-Verband: Beitragserhöhung Pflegeversicherung 2026 – 2026, abgerufen 12.10.2026
- § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung (Höchstbeitrag) – abgerufen 12.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: „Rente mit 63“? Altersrenten im Überblick – 14.08.2023
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrentner können unbegrenzt hinzuverdienen – 02.10.2023
- § 204 VVG – Tarifwechsel (Basistarif für Altverträge) – abgerufen 12.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009), § 15 – Stand Juni 2024
- Finanztip: Private Krankenversicherung für Rentner – abgerufen 09.10.2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: PKV-Kosten senken durch Tarifwechsel – Stand 05.12.2025
- Bundesanzeiger: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9 %) – BAnz AT 10.11.2025 B7
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.