Inhalt (13 Abschnitte)
- Produkt und Bausteine: die Besonderen Bedingungen M der Debeka
- Höhe der Entlastung und Stufen bei der Debeka-Beitragsentlastung
- Dynamik und Erhöhungsoptionen: Wie die Debeka den Betrag anhebt
- Beitrag und Zahldauer: Was die Debeka-Beitragsentlastung kostet
- Beginn der Entlastung: ab 67, auf Antrag früher
- Steuerliche Absetzbarkeit der Debeka-Beitragsentlastung
- Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur Debeka-Beitragsentlastung
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit NM67 & Co. passiert
- Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den Mitteln passiert
- Beitragspause und Reduzierung bei der Debeka-Beitragsentlastung
- Beitragsentlastungstarif Debeka im Überblick
- Lohnt sich die Debeka-Beitragsentlastung? Der Rechenweg
- Debeka-Beitragsentlastung für Beamte: Tarif B mit BM67
- Die Debeka bietet die Beitragsentlastung als „Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“ innerhalb der Tarife N, NW, N-SB, Nmed und B an, zum Beispiel als NM67/50 für 50 € Senkung im Tarif N.
- Die Senkung beginnt im Monat nach Vollendung des 67. Lebensjahres; vereinbart wird sie in Vielfachen von 5 €, abschließbar vom 20. bis zum 60. Lebensjahr.
- Alle drei Jahre steigt der Senkungsbetrag planmäßig um 10 %, solange Sie jünger als 60 sind; der Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten Alter, Sie können widersprechen.
- Der zusätzliche Beitragsanteil ist für die gesamte Dauer der Versicherung zu zahlen – also auch nach Beginn der Senkung.
- Beitragshöhen für die Besonderen Bedingungen M veröffentlicht die Debeka nicht; Angaben zu Steuer und Arbeitgeberzuschuss enthalten die Bedingungen nicht – beides beim Versicherer anfordern.
Den Beitragsentlastungstarif der Debeka gibt es nicht als eigenen Tarif, sondern als „Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“ innerhalb der Vollversicherungstarife – etwa als NM67 im Tarif N oder N-SBM67 im Tarif N-SB. Sie zahlen einen zusätzlichen Beitragsanteil; ab dem Monat nach Ihrem 67. Geburtstag sinkt der Beitrag um den vereinbarten Betrag, wählbar in Vielfachen von 5 € und bis zum 60. Lebensjahr alle drei Jahre um 10 % erhöht. So steht es in den Tarifbedingungen (Tarif N, Stand 01.01.2025; Tarif N-SB, Stand 01.01.2027).
Wer „Beitragsentlastungstarif Debeka“ sucht, findet auf der Website des Versicherers keinen Tarif mit diesem Namen. Die Regeln stecken im Kleingedruckten der einzelnen Tarife. Wir haben sie für Sie gelesen und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert. Jede Aussage hat eine Fundstelle, damit Sie sie selbst nachlesen können.
Wichtig zu wissen: Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Debeka. Wir bewerten den Versicherer nicht und vergleichen ihn nicht mit anderen. Wie Beitragsentlastung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.
Produkt und Bausteine: die Besonderen Bedingungen M der Debeka
Die Debeka nennt ihre Beitragsentlastung „modifizierte Beitragszahlung“. Gemeint ist: Sie zahlen heute mehr, damit Ihr Beitrag im Alter sinkt. Die Bedingungen formulieren es so: Mit den Besonderen Bedingungen M kann für jede versicherte Person eine modifizierte Beitragszahlung vereinbart und dadurch eine Beitragssenkung im Alter erreicht werden.
Die Besonderen Bedingungen M sind kein Zusatztarif im engeren Sinn. Sie stehen jeweils am Ende der Tarifbedingungen eines Vollversicherungstarifs. Wir haben sie in diesen Tarifdrucken gefunden:
- Tarif N: Kürzel NM67, zum Beispiel „NM67/50“ für 50 € Senkung (C KV 97, Stand 01.01.2025).
- Tarif NW: Kürzel NWM67 (C KV 100, Stand 01.01.2026).
- Tarif N-SB: Kürzel N-SBM67, auch in der Fassung für Versicherungsbeginn ab 01.01.2027 unverändert (C KV 101, Stand 01.01.2027).
- Tarif Nmed: Kürzel Nmed67 in der Fassung ab 01.01.2027 (C KV 103).
- Tarif B für Beihilfeberechtigte: Kürzel BM67 (C KV 104, Stand 01.10.2022).
Die Zahl hinter dem Schrägstrich ist der vereinbarte Senkungsbetrag in Euro. Ein eigenes Produktblatt mit Beispielbeiträgen haben wir auf debeka.de nicht gefunden (Stand Oktober 2026).
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV „Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“, Ziffer 1 (C KV 97); gleichlautend in C KV 100, C KV 101, C KV 103 und C KV 104 (dort Abschnitt V).
Höhe der Entlastung und Stufen bei der Debeka-Beitragsentlastung
Den Umfang der Beitragssenkung vereinbaren Sie in Vielfachen von 5 €. Einen festen Höchstbetrag in Euro nennen die Bedingungen nicht. Stattdessen gibt es eine Untergrenze für den Beitrag, der nach der Senkung übrig bleibt.
Dieser Mindestbeitrag beträgt 50 % des dann gültigen niedrigsten Beitrags für Vollbeitragspflichtige ohne Besondere Bedingungen M. Vollbeitragspflichtig sind Erwachsene, die den regulären Beitrag zahlen – also keine Kinder- oder Ausbildungsbeiträge. Ist deshalb die vereinbarte Senkung nicht vollständig möglich, geht das Geld nicht verloren: Die nicht angerechneten Teile der Rückstellung werden laut Bedingungen der Rückstellung für die „Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter“ gutgeschrieben. Diese Rückstellung dämpft spätere Beitragserhöhungen.
Was heißt das praktisch?Sehr hohe Senkungsbeträge lohnen sich nur bis zu dieser 50-%-Grenze. Fragen Sie deshalb vor Abschluss, wie hoch der Mindestbeitrag in Ihrem Tarif heute wäre – und rechnen Sie mit Ihrer tatsächlichen Lücke im Alter, nicht mit dem höchsten möglichen Betrag.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 3 „Umfang der Beitragssenkung“ (C KV 97).
Dynamik und Erhöhungsoptionen: Wie die Debeka den Betrag anhebt
Die Debeka sieht eine planmäßige Erhöhung vor. Alle drei Jahre steigt der Senkungsbetrag jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um 10 %, aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 €. Das gilt, solange die versicherte Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Mehrbeitrag nach erreichtem Alter: Der Beitrag für die Erhöhung richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Kalenderjahr minus Geburtsjahr). Spätere Erhöhungen sind also je Euro teurer als der erste Abschluss.
- Keine Erhöhung der Erhöhung: Die durch Erhöhungen hinzukommenden Beträge werden bei weiteren planmäßigen Erhöhungen nicht noch einmal mit erhöht.
- Widerspruch möglich: Die Erhöhung entfällt, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlen.
Eine Dynamik nach Beginn der Senkung, also ab 67, nennen die Bedingungen nicht. Der Senkungsbetrag, der mit 67 erreicht ist, bleibt danach ein fester Eurobetrag. Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt unser Beitrag zum Beitragsentlastungstarif an einem Szenario.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 4 „Planmäßige Erhöhung“ (C KV 97).
Beitrag und Zahldauer: Was die Debeka-Beitragsentlastung kostet
Für die Besonderen Bedingungen M zahlen Sie einen zusätzlichen Beitragsanteil. Die Bedingungen sind hier eindeutig: Der Versicherungsnehmer hat ihn „für die gesamte Dauer der Versicherung“ zu entrichten. Sie zahlen ihn also auch nach dem 67. Geburtstag weiter, während die Senkung bereits wirkt. Ihre spürbare Entlastung im Alter ist deshalb der Senkungsbetrag minus dem weiterlaufenden Beitragsanteil.
Zwei weitere Regeln betreffen den Beitrag:
- Keine Beitragsrückerstattung auf den Zusatzanteil: Der zusätzliche Beitragsanteil ist von einer Beitragsrückerstattung für die Krankenversicherung ausgenommen.
- Beitragsanpassung möglich: Es gelten die Musterbedingungen (MB/KK 2009) und die Tarifbedingungen zur Beitragsanpassung. Im Tarif N muss die Debeka die Beiträge überprüfen, wenn die tatsächlichen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % abweichen. Steigt die Lebenserwartung, kann der Zusatzanteil also steigen.
Beitragshöhen für die Besonderen Bedingungen M veröffentlicht die Debeka in den ausgewerteten Unterlagen nicht. Beispielbeiträge können wir deshalb nicht nennen – nicht veröffentlicht, beim Versicherer anfordern.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 1 und Ziffer 5; Abschnitt III Ziffer 6.19 „Beitragsanpassung“ (C KV 97).
Beginn der Entlastung: ab 67, auf Antrag früher
Die vereinbarte Beitragssenkung beginnt ab dem Monat, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgt. Ein Beispiel: Wer am 10. März 67 wird, zahlt ab dem 1. April weniger.
Gehen Sie früher in Rente, können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine vorgezogene Beitragssenkung beantragen. Laut Bedingungen fällt die Senkung dann geringer aus als ursprünglich vereinbart. Die genaue Höhe ergibt sich aus den technischen Berechnungsgrundlagen, also der internen Kalkulation des Versicherers. Lassen Sie sich die verringerte Senkung für Ihr gewünschtes Alter vorab ausrechnen.
Abschließen können Sie die Besonderen Bedingungen M nach Vollendung des 20. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein späterer Aufschub über 67 hinaus ist in den Bedingungen nicht vorgesehen.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 1, Ziffer 2 „Voraussetzung“ und Ziffer 3 letzter Absatz (C KV 97).
Steuerliche Absetzbarkeit der Debeka-Beitragsentlastung
Zur Steuer enthalten die Besonderen Bedingungen M keine Aussage. Wir können deshalb nur den allgemeinen Rahmen beschreiben – eine Steuerberatung im Einzelfall dürfen und wollen wir nicht leisten.
Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Basisabsicherung meint Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Anteile für Komfortleistungen fallen unter einen gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), der meist schon ausgeschöpft ist. Andere Versicherer geben für ihre Entlastungsbausteine an, dass sie im selben Verhältnis absetzbar sind wie der Grundtarif.
- Für die Debeka nicht veröffentlicht: welcher Anteil des zusätzlichen Beitragsanteils als Basisabsicherung gilt. Er steht in der Regel in Ihrer Beitragsbescheinigung – fordern Sie sie an.
- Nur Ihr eigener Anteil zählt: Absetzbar ist, was Sie selbst tragen, nicht ein Arbeitgeberzuschuss.
- Kehrseite im Alter: Sinkt Ihr Beitrag ab 67, setzen Sie dann auch weniger ab.
Mehr zur Steuer im Ruhestand lesen Sie im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur Debeka-Beitragsentlastung
Auch zum Arbeitgeberzuschuss schweigen die Bedingungen. Rechtlich zahlt Ihr Arbeitgeber nach § 257 SGB V die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, höchstens aber einen gesetzlichen Höchstbetrag. 2026 sind das 508,59 € für die Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend).
Der PKV-Verband beschreibt Beiträge zu Entlastungstarifen allgemein als arbeitgeberzuschussfähig. Bei der Debeka ist der zusätzliche Beitragsanteil Teil des Beitrags zum jeweiligen Vollversicherungstarif. Eine ausdrückliche Bestätigung der Debeka haben wir in den Unterlagen nicht gefunden. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, dass der Anteil in der Beitragsbescheinigung für den Arbeitgeber enthalten ist.
Zuschuss nur bis zur GrenzeLiegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), zahlt der Arbeitgeber bereits den Höchstbetrag. Dann gibt es für den zusätzlichen Beitragsanteil keinen weiteren Zuschuss, und Sie tragen ihn voll selbst.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit NM67 & Co. passiert
Nach § 204 VVG dürfen Sie jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln. Ihre Alterungsrückstellung bleibt dabei erhalten. Bei der Debeka hängen die Besonderen Bedingungen M jeweils an einem bestimmten Tarif – mit eigenem Kürzel wie NM67, NWM67 oder N-SBM67.
Was bei einem Wechsel zwischen diesen Tarifen mit der Vereinbarung M passiert, regeln die ausgewerteten Texte nicht ausdrücklich. Auch für einen Wechsel in einen Tarif ohne Besondere Bedingungen M – etwa den Beihilfetarif B-Easy, in dessen Tarifdruck wir keine Bedingungen M gefunden haben – fehlt eine Regel. Sicher ist nur die allgemeine Kündigungsregel (nächster Abschnitt): Endet die Vereinbarung M und besteht ein Krankheitskostentarif mit Alterungsrückstellung bei der Debeka weiter, wird die gebildete Rückstellung der Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter gutgeschrieben.
Nicht geregelt – vor einem Tarifwechsel schriftlich anfragen: Läuft die Senkung im neuen Tarif weiter, und wird das Angesparte angerechnet? Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, erklärt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 6 (C KV 97); Tarif B-Easy (C KV 200, Stand 01.01.2025) ohne Besondere Bedingungen M.
Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den Mitteln passiert
Die Bedingungen unterscheiden zwei Fälle. Werden die Besonderen Bedingungen M gekündigt und besteht für die versicherte Person weiter ein Krankheitskostentarif mit Alterungsrückstellung bei der Debeka, wird die für M gebildete Rückstellung diesem Tarif gutgeschrieben – als Rückstellung für die Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter. Das Geld bleibt dann in Ihrem Vertrag und dämpft spätere Erhöhungen.
Für alle anderen Fälle heißt es wörtlich: „Im Übrigen ergeben sich für den Versicherungsnehmer bei Kündigung keinerlei Rechte und Ansprüche aus den Besonderen Bedingungen M.“ Eine Auszahlung oder einen Rückkaufswert gibt es also nicht.
Zum Wechsel zu einem anderen Versicherer enthalten die Bedingungen M keinen eigenen Satz. Für den Hauptvertrag gilt: Seit 2009 nehmen Sie nur den Teil der Alterungsrückstellung mit, der dem Basistarif entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG, Übertragungswert). Ob Mittel aus M dabei berücksichtigt werden, ist in den ausgewerteten Texten nicht geregelt – beim Versicherer anfragen. Mehr zur Alterungsrückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 6 „Kündigung“ (C KV 97).
Beitragspause und Reduzierung bei der Debeka-Beitragsentlastung
Für knappe Zeiten bieten die Bedingungen ein eigenes Instrument: das Unterbrechen der Beitragszahlung. Es lässt sich ohne Angabe von Gründen jeweils zum folgenden Monatsersten vereinbaren, solange die Beitragssenkung noch nicht begonnen hat.
- Nur volle Jahre: Das Unterbrechen ist ausschließlich für volle Jahre (zwölf Monate) möglich und endet spätestens mit Beginn der Senkung.
- Senkungsbetrag bleibt: Der vereinbarte Betrag ändert sich nicht, eine planmäßige Erhöhung findet in dieser Zeit aber nicht statt.
- Danach teurer: Aufgrund des Unterbrechens ergibt sich ein höherer Beitrag als vorher.
- Alternative: Statt zu unterbrechen, können Sie den Senkungsbetrag reduzieren.
Eine Höchstzahl an Unterbrechungen nennen die Bedingungen nicht. Bevor Sie die Vereinbarung ganz kündigen, lohnt der Blick auf diese beiden Wege.
Fundstelle: Tarif N, Abschnitt IV Ziffer 7 „Möglichkeit des Unterbrechens der Beitragszahlung“ (C KV 97).
Beitragsentlastungstarif Debeka im Überblick
| Prüfpunkt | Regel laut Bedingungen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Produkt | Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung, z. B. NM67/50 | Abschn. IV Ziff. 1 |
| Abschluss | nach Vollendung des 20. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres | Abschn. IV Ziff. 2 |
| Beginn | Monat nach Vollendung des 67. Lebensjahres; ab 60 vorgezogen auf Antrag, dann geringere Senkung | Abschn. IV Ziff. 1, 3 |
| Höhe/Stufen | Vielfache von 5 €; Restbeitrag mindestens 50 % des niedrigsten Vollbeitrags ohne M | Abschn. IV Ziff. 3 |
| Dynamik | alle 3 Jahre +10 % bis 60, Mehrbeitrag nach erreichtem Alter, Widerspruch binnen 2 Monaten | Abschn. IV Ziff. 4 |
| Zahldauer | für die gesamte Dauer der Versicherung, auch nach Beginn der Senkung | Abschn. IV Ziff. 1 |
| Beitragshöhe | nicht veröffentlicht – beim Versicherer anfordern | – |
| Steuer | in den Bedingungen nicht geregelt; allgemein § 10 EStG | – |
| Arbeitgeberzuschuss | in den Bedingungen nicht geregelt; schriftlich bestätigen lassen | – |
| Tarifwechsel | nicht ausdrücklich geregelt – vorher schriftlich anfragen | – |
| Kündigung | Rückstellung wird bestehendem Krankheitskostentarif mit Alterungsrückstellung gutgeschrieben; sonst keine Ansprüche | Abschn. IV Ziff. 6 |
| Beitragspause | Unterbrechen für volle Jahre vor Beginn der Senkung; alternativ Betrag reduzieren | Abschn. IV Ziff. 7 |
Lohnt sich die Debeka-Beitragsentlastung? Der Rechenweg
Ob sich die modifizierte Beitragszahlung für Sie lohnt, können wir ohne Ihr Angebot nicht sagen – und ein pauschales Urteil wäre unseriös. Sie können die Frage aber mit vier Schritten selbst beantworten. Die Zahlen für Schritt 1 erhalten Sie von der Debeka.
Angebot mit Varianten anfordern
Zum Beispiel für 100, 200 und 300 € Senkung ab 67, jeweils mit dem zusätzlichen Monatsbeitrag für Ihr heutiges Alter und dem Mindestbeitrag Ihres Tarifs.
Netto-Aufwand heute berechnen
Zusatzbeitrag × (1 − Arbeitgeberanteil) × (1 − absetzbarer Anteil × persönlicher Grenzsteuersatz). Im Modell kosten 100 € Beitrag Angestellte mit Zuschuss-Spielraum rund 38 €, Selbstständige rund 76 € (50 % Arbeitgeberanteil bzw. keiner, 80 % absetzbar, Grenzsteuersatz 30 %; eigene Modellannahmen).
Netto-Entlastung im Alter berechnen
Senkungsbetrag minus weiterlaufender Zusatzbeitrag. Denn bei der Debeka zahlen Sie den Zusatzanteil auch nach 67 – ab dann ohne Arbeitgeberzuschuss.
Mit eigenem Sparen vergleichen
Wie viel müssten Sie selbst monatlich zurücklegen, um dieselbe Netto-Entlastung zu finanzieren? Das zeigt der Beitragsentlastungs-Rechner.
Zur Orientierung eine eigene Modellrechnung: Wer ab 67 zwanzig Jahre lang 200 € im Monat aus einem eigenen Sparplan finanzieren will, braucht bei 2 % Zins nach Kosten und Steuern rund 39.500 € Kapital. Dafür wären ab 45 rund 119 € und ab 50 rund 163 € im Monat nötig. Das ist kein Tarifwert der Debeka.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Die Senkung der Debeka läuft, solange der Vertrag besteht – auch über 87 hinaus. Ein Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt aber flexibel, frei verfügbar und vererbbar. Bei der Debeka bindet Sie die Vereinbarung an den Versicherer, und der Zusatzanteil kann bei steigender Lebenserwartung angepasst werden. Ihre eigenen Zahlen spielen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner durch; weitere Vorsorgewege zeigt der Ratgeber PKV im Alter absichern.
Debeka-Beitragsentlastung für Beamte: Tarif B mit BM67
Auch der Beihilfetarif B der Debeka enthält die Besonderen Bedingungen M mit dem Kürzel BM67 – mit denselben Regeln zu Beginn, Stufen, Dynamik, Kündigung und Unterbrechen (C KV 104, Stand 01.10.2022). Im Tarif B-Easy haben wir keine Bedingungen M gefunden. Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V, der Hebel ist deshalb kleiner. Wie sich Ihr Beihilfeanspruch im Ruhestand entwickelt, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick finden Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.
Häufige Fragen
Hat die Debeka einen Beitragsentlastungstarif?
Ja, allerdings nicht als eigenständigen Tarif. Die Debeka regelt die Entlastung als „Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“ innerhalb ihrer Vollversicherungstarife. Im Versicherungsschein steht dann zum Beispiel NM67/50 für 50 € Beitragssenkung ab 67 im Tarif N (Tarifbedingungen, Stand 01.01.2025).
Ab wann sinkt der Beitrag bei der Debeka-Beitragsentlastung?
Ab dem Monat, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgt. Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann eine vorgezogene Senkung beantragen; sie fällt dann laut Bedingungen geringer aus als ursprünglich vereinbart.
Was kostet die Beitragsentlastung bei der Debeka?
Das hängt vom Alter bei Abschluss und von der Höhe der Senkung ab. Eine Beitragstabelle für die Besonderen Bedingungen M hat die Debeka nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Fordern Sie ein Angebot mit mehreren Senkungsbeträgen an und rechnen Sie den Netto-Aufwand nach.
Ist der Debeka-Entlastungsbeitrag steuerlich absetzbar?
Die Bedingungen sagen dazu nichts. Allgemein gilt: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar, Beitragsanteile für Komfortleistungen nur im Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 EStG. Welcher Anteil auf Sie zutrifft, zeigt die Beitragsbescheinigung; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Debeka-Beitragsentlastung?
Die Tarifbedingungen äußern sich dazu nicht. Der PKV-Verband beschreibt Beiträge für Entlastungstarife allgemein als arbeitgeberzuschussfähig; der Zuschuss nach § 257 SGB V ist aber gedeckelt (2026: höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Lassen Sie sich die Zuschussfähigkeit von der Debeka schriftlich bestätigen.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich die Debeka-Beitragsentlastung kündige?
Besteht bei der Debeka weiter ein Krankheitskostentarif mit Alterungsrückstellung, wird die gebildete Rückstellung der Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter gutgeschrieben. Darüber hinaus ergeben sich laut Bedingungen keine Rechte und Ansprüche aus den Besonderen Bedingungen M.
Kann ich die Zahlung für die Debeka-Beitragsentlastung pausieren?
Ja. Vor Beginn der Senkung können Sie das Unterbrechen der Beitragszahlung für volle Jahre vereinbaren. Der Senkungsbetrag bleibt, eine planmäßige Erhöhung entfällt, und danach ist der Beitrag höher. Alternativ können Sie den Senkungsbetrag reduzieren.
Quellen
- Debeka: Tarif N mit Tarifbedingungen, Abschnitt IV „Besondere Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“ (C KV 97) – Stand 01.01.2025, abgerufen 11.10.2026
- Debeka: Tarif N-SB mit Tarifbedingungen bei Versicherungsbeginn ab 01.01.2027, Abschnitt Besondere Bedingungen M (C KV 101) – Stand 01.01.2027 (Druck 20.08.2026), abgerufen 11.10.2026
- Debeka: Tarif NW mit Tarifbedingungen, Besondere Bedingungen M (C KV 100) – Stand 01.01.2026, abgerufen 11.10.2026
- Debeka: Tarif B (Beihilfeberechtigte) mit Tarifbedingungen, Besondere Bedingungen M (C KV 104) – Stand 01.10.2022, abgerufen 11.10.2026
- Debeka: Vertragsgrundlagen Krankenversicherung (Übersicht aller Tarifdrucke) – abgerufen 11.10.2026
- PKV-Verband: Beitragsentlastungstarife in der PKV – Verbandsangabe, ohne Datum, abgerufen 11.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 11.10.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 11.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 11.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 11. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.