Beitragsentlastung

Beitragsentlastungstarif Continentale: Komponente BB erklärt

Bei der Continentale heißt der Beitragsentlastungstarif „Beitragsentlastungskomponente BB“. Seine Besonderheit: Sie können nicht nur laufend einzahlen, sondern auch mit Sonderzahlungen vorsorgen – sogar noch im Rentenalter.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Produkt und Bausteine: die Komponente BB der Continentale
  2. Höhe der Entlastung und Stufen bei der Continentale-Beitragsentlastung
  3. Dynamik und Erhöhungsoptionen bei der Continentale-BB
  4. Beitrag und Zahldauer: Was die Continentale-BB kostet
  5. Beginn der Entlastung: ab 65, wählbar zwischen 60 und 70
  6. Steuerliche Absetzbarkeit der Continentale-BB
  7. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur Continentale-BB
  8. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit der BB passiert
  9. Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BB-Mitteln passiert
  10. Beitragspause und Reduzierung bei der Continentale-BB
  11. Beitragsentlastungstarif Continentale im Überblick
  12. Lohnt sich die Continentale-BB? Der Rechenweg
  13. Continentale-BB für Beamte: auch zur Beihilfeversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Continentale Krankenversicherung a. G. bietet die Beitragsentlastung als „Besondere Bedingungen für die Ermäßigung der Beiträge im Alter (BB)“ zu allen Krankheitskostentarifen mit Alterungsrückstellung an (Stand 01.04.2026).
  • Die Ermäßigung beginnt ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 65 werden; auf Antrag zu Beginn eines Kalenderjahres zwischen 60 und 70 oder früher bei Rentenbeginn wegen Erwerbsunfähigkeit, Altersrente oder Pension.
  • Sie zahlen laufend (Ermäßigung mindestens 5 € je Tarif, Abschluss bis Eintrittsalter 64) und/oder Sonderzahlungen ab 100 €, ohne Höchstalter; insgesamt sind höchstens 100 % des Monatsbeitrags möglich.
  • Laut Continentale senkt eine Sonderzahlung von 10.000 € mit 65 Jahren den Monatsbeitrag sofort um 45,74 € (Vermittlerinformation 02.2026).
  • Laufende BB-Beiträge sind laut Continentale bis zum Höchstzuschuss arbeitgeberzuschussfähig, Sonderzahlungen nicht; endet der Tarif ohne gleichartigen Folgetarif, entfallen alle Rechte aus BB.

Der Beitragsentlastungstarif der Continentale heißt „Beitragsentlastungskomponente BB“ und ist als Besondere Bedingungen zu allen Krankheitskostentarifen mit Alterungsrückstellung geregelt. Ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 65 werden – auf Antrag zwischen 60 und 70 –, sinkt Ihr Beitrag um die vereinbarte Ermäßigung, höchstens um 100 % des Monatsbeitrags. Finanzieren können Sie das mit einem laufenden Beitrag, der auch danach weiterläuft, und/oder mit Sonderzahlungen ab 100 € (Versicherungsbedingungen, Stand 01.04.2026).

Die Continentale hat die Komponente im Oktober 2023 um Sonderzahlungen erweitert. Seitdem können auch Rentnerinnen und Rentner ihren Beitrag noch mit einem Einmalbetrag senken. Wir haben die Besonderen Bedingungen, die Produktseite und die Vermittlerinformation ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Continentale. Wir bewerten weder Tarif noch Versicherer und stellen keine Rangfolge auf. Die Grundlagen erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.

Produkt und Bausteine: die Komponente BB der Continentale

BB sind Besondere Bedingungen, kein eigener Tarif. Sie können zu allen Krankheitskostentarifen der Continentale vereinbart werden, für die eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Im Versicherungsschein wird die Tarifbezeichnung dann um „BB“ ergänzt. Laut Vermittlerinformation gilt das für die Voll-, Beihilfe- und GKV-Zusatzversicherung; nicht möglich ist BB zu Tarifen nach Art der Schadenversicherung, zu Ausbildungs- und Anwärtertarifen und für Kinder und Jugendliche bis 20.

Für die Finanzierung gibt es zwei Wege, die sich kombinieren lassen:

  • Laufender Beitrag: über die gesamte Vertragsdauer. Vereinbaren können Sie ihn bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren.
  • Sonderzahlungen: Einmalbeträge zu vereinbarten Terminen, auch über 64 hinaus. Laut Continentale kann auch eine Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung ganz oder teilweise umgewandelt werden.

Versicherungsfähig sind Personen ab Beginn des Kalenderjahres, in dem sie 21 werden. Das Eintrittsalter ist das Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Zur Gesundheitsprüfung äußern sich die Bedingungen nicht.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Einleitung, Ziffer 2, 3 und 11 (Stand 01.04.2026, S. 64); Vermittlerinformation 0872 (02.2026); Pressemitteilung vom 17.10.2023.

Höhe der Entlastung und Stufen bei der Continentale-Beitragsentlastung

Die Höhe hängt vom Finanzierungsweg ab:

  • Laufender Beitrag: Die monatliche Ermäßigung muss mindestens 5 € je vereinbartem Tarif betragen. Eine feste Schrittweite nennen die Bedingungen nicht.
  • Sonderzahlungen: mindestens 100 € je Zahlung, höchstens viermal je versicherte Person und Kalenderjahr, zusammen höchstens das Dreifache des Jahresbeitrags des Tarifs. Die Ermäßigung ergibt sich aus Betrag, Alter und Rechnungsgrundlagen.
  • Obergrenze insgesamt: höchstens 100 % des zu zahlenden Monatsbeitrags des jeweiligen Tarifs. Laut Produktseite ohne den gesetzlichen Zuschlag.

Planen Sie mit Ihrer Lücke im Alter. Der Rentenzuschuss beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Sinkt der Beitrag stark, kann auch der Zuschuss sinken – mehr im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 4 (S. 64); Produktseite „Beitragsentlastung“ (abgerufen 12.10.2026).

Dynamik und Erhöhungsoptionen bei der Continentale-BB

Eine planmäßige Dynamik sehen die Besonderen Bedingungen nicht vor. Erhöhen können Sie die Ermäßigung auf zwei Wegen: Sie vereinbaren einen höheren laufenden Beitrag – laut Bedingungen ist ein laufender Beitrag bis zu einem Eintrittsalter von 64 möglich –, oder Sie leisten weitere Sonderzahlungen, auch nach Beginn der Ermäßigung. Eine Sonderzahlung nach Beginn senkt den Beitrag unmittelbar zum vereinbarten Termin.

Ob bei einer Erhöhung Gesundheitsfragen gestellt werden, regeln die Bedingungen nicht. Vorher klären: Was kostet eine Erhöhung in Ihrem Alter? Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 3, 4 b und 5 bis 7.

Beitrag und Zahldauer: Was die Continentale-BB kostet

Für den laufenden Beitrag sind die monatlichen Raten laut Bedingungen für die gesamte Dauer der Vereinbarung zu zahlen – auch nach Beginn der Ermäßigung. Der Beitrag richtet sich nach Ermäßigung, Eintrittsalter und den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Tarifs. Beispielbeiträge für den laufenden Beitrag hat die Continentale in den ausgewerteten Unterlagen nicht veröffentlicht – beim Versicherer anfordern.

Für Sonderzahlungen nennt die Continentale Beispiele (Vermittlerinformation, Stand 02.2026):

Beispiele der Continentale für die Komponente BB gegen Sonderzahlung · Quelle: Vermittlerinformation 0872 (Stand 02.2026), Werte des Versicherers · kein Angebot
Beispiel laut ContinentaleErmäßigung pro Monat
Sonderzahlung 10.000 € mit 65 Jahren, Ermäßigung sofort45,74 €
Tarif PREMIUM, Eintrittsalter 30, Beitrag ohne GZ 528,99 €: Umwandlung der ersten Beitragsrückerstattung, Ermäßigung ab 6516,35 €

Auch die BB-Kalkulation kann sich ändern. Ändern sich die Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Tarifs – etwa wegen steigender Kosten oder Lebenserwartung –, werden auch die Rechnungsgrundlagen der BB überprüft und, soweit erforderlich, angepasst. Laut Bedingungen kann das auch nach Beginn der Ermäßigung zu einer Veränderung der Ermäßigung führen.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 4 a und 9; Vermittlerinformation 0872 (02.2026), Beispiele.

Beginn der Entlastung: ab 65, wählbar zwischen 60 und 70

Die Ermäßigung beginnt ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 65 werden. Wer im September 65 wird, zahlt also schon ab Januar weniger. Zwei Abweichungen sind möglich:

  • Auf Antrag: zu Beginn eines Kalenderjahres zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr.
  • Bei Rentenbeginn: bei erstmaligem Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente oder bei Pensionsbezug zu Beginn dieses Kalenderjahres.

In beiden Fällen wird die Ermäßigung unter Berücksichtigung der vorhandenen Alterungsrückstellung neu berechnet – ein früherer Beginn bedeutet in der Regel weniger Ermäßigung. Wird BB erst ab 65 gegen Sonderzahlung vereinbart, sinkt der Beitrag unmittelbar zum Termin der Sonderzahlung.

Angestellte, die über 65 hinaus arbeiten, können den Beginn bis 70 hinausschieben. Sonst wirkt die Ermäßigung schon während der Beschäftigung, und der Arbeitgeberzuschuss sinkt rechnerisch mit, solange er unter dem Höchstbetrag liegt.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 5 bis 7 (S. 64–65).

Steuerliche Absetzbarkeit der Continentale-BB

Die Bedingungen enthalten keine Steueraussage. Laut Produktseite kann der BB-Beitrag wie der des vereinbarten Tarifs steuerlich geltend gemacht werden; an anderer Stelle heißt es „anteilig“. Das sind Angaben des Versicherers.

Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar; Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Welcher Anteil gilt, steht in Ihrer Beitragsbescheinigung. Für Sonderzahlungen gelten bei Vorauszahlungen auf künftige Jahre besondere steuerliche Regeln – klären Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung, in welchem Jahr eine Sonderzahlung absetzbar ist. Mehr im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.

Fundstelle: Produktseite „Beitragsentlastung“; Vermittlerinformation 0872 (02.2026), „Highlights“.

Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zur Continentale-BB

Laut Continentale ist der laufende BB-Beitrag analog zum vereinbarten Tarif arbeitgeberzuschussfähig. Ist der Zuschuss noch nicht ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 % an den laufenden Beiträgen. Für Sonderzahlungen – einschließlich umgewandelter Beitragsrückerstattungen – gibt es laut Continentale keinen Arbeitgeberzuschuss, weil es keine regelmäßigen Zahlungen sind.

Die Grenze ergibt sich aus § 257 SGB V: 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), tragen Sie den laufenden BB-Beitrag allein.

Fundstelle: Produktseite „Beitragsentlastung“, Fragen zum Arbeitgeberzuschuss; Pressemitteilung vom 17.10.2023.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit der BB passiert

Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln. Die Besonderen Bedingungen knüpfen genau daran an: Sie enden für einen Tarif nur dann, wenn kein anderer Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz fortgeführt wird. Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale beendet BB also nicht.

Wie die BB-Rückstellung im neuen Tarif angerechnet wird und was gilt, wenn die Ermäßigung dort 100 % des Beitrags übersteigt, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich. Vor einem Wechsel schriftlich klären. Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken. Was zur Beitragsanpassung 2027 der Continentale bekannt ist, lesen Sie bei PKV-Beitragsbrief.de zur Continentale-Beitragserhöhung 2027.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 10.

Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BB-Mitteln passiert

Endet der vereinbarte Tarif und wird kein gleichartiger Tarif fortgeführt, bestehen laut Bedingungen keine gegenseitigen Rechte und Pflichten aus BB mehr. Laut Produktseite ist eine Rückzahlung von Sonderzahlungen, zum Beispiel bei Tod, grundsätzlich nicht möglich.

  • Kündigung nur von BB: Eine eigene Kündigungsregel enthalten die Besonderen Bedingungen nicht. Für die Krankenversicherung gilt nach den Musterbedingungen eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist. Was dann mit der BB-Rückstellung geschieht, fragen Sie vorher schriftlich nach.
  • Wechsel zu einem anderen Versicherer: Ob Mittel aus BB in den Übertragungswert einfließen, ist in den Unterlagen nicht geregelt. Gesetzlich ist der Übertragungswert für Verträge ab 2009 auf den Umfang des Basistarifs begrenzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).

Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 10; Produktseite „Beitragsentlastung“, Fragen zu Sonderzahlungen.

Beitragspause und Reduzierung bei der Continentale-BB

Eine Beitragspause oder Beitragsfreistellung für BB regeln die Besonderen Bedingungen nicht. Ob und wie Sie den laufenden Beitrag senken können und was dann mit dem Angesparten geschieht, fragen Sie vorher nach; Sonderzahlungen sind ohnehin freiwillig und flexibel planbar. Wichtig für Ihre Planung: Die BB berührt Ihre Beitragsrückerstattung nicht. Laufende BB-Beiträge und Sonderzahlungen zählen bei der Berechnung der Rückerstattung nicht mit, und die spätere Ermäßigung mindert einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung oder Leistungsfreiheitsrabatt nicht.

Fundstelle: Besondere Bedingungen BB, Ziffer 8.

Beitragsentlastungstarif Continentale im Überblick

Besondere Bedingungen BB der Continentale Krankenversicherung a. G. · Quelle: Versicherungsbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte (Stand 01.04.2026), S. 64–65; Vermittlerinformation 0872 (02.2026); Produktseite · ausgewertet am 12.10.2026 · Zusammenfassung, maßgeblich ist der Wortlaut
PrüfpunktRegel laut UnterlagenFundstelle
ProduktBesondere Bedingungen BB zu Krankheitskostentarifen mit AlterungsrückstellungZiff. 2
Abschlussab dem Jahr mit 21; laufend bis Eintrittsalter 64, Sonderzahlung ohne HöchstalterZiff. 3
BeginnKalenderjahr mit 65; auf Antrag 60 bis 70; früher bei RentenbezugZiff. 5–7
Höhe/Stufenlaufend mindestens 5 € je Tarif; Sonderzahlung ab 100 €; höchstens 100 %Ziff. 4
Dynamikkeine planmäßige; Veränderung per Antrag oder weitere SonderzahlungenZiff. 4
Zahldauerlaufender Beitrag für die gesamte Dauer, auch nach BeginnZiff. 4 a
Beispiel10.000 € Sonderzahlung mit 65: 45,74 € Ermäßigung pro MonatVermittlerinfo
Steuerlaut Continentale wie der vereinbarte Tarif absetzbarProduktseite
Arbeitgeberzuschusslaufender Beitrag bis 50 %; Sonderzahlung nicht zuschussfähigProduktseite
TarifwechselBB läuft weiter, wenn ein gleichartiger Tarif fortgeführt wirdZiff. 10
Kündigung/Endeohne gleichartigen Folgetarif keine Rechte mehr; keine RückzahlungZiff. 10
Beitragsrückerstattungwird durch BB nicht gemindertZiff. 8

Lohnt sich die Continentale-BB? Der Rechenweg

Ein pauschales Urteil geben wir nicht. Für den laufenden Beitrag fordern Sie ein Angebot an und rechnen wie auf unserer Prüfliste beschrieben: Netto-Aufwand heute, Netto-Entlastung im Alter (Ermäßigung minus weiterlaufender Beitrag), Vergleich mit eigenem Sparen. Für die Sonderzahlung lässt sich das Beispiel der Continentale direkt einordnen – eigene Rechnung, ohne künftige Beitragsänderungen:

Ermäßigung laut Continentale

10.000 € mit 65 senken den Beitrag sofort um 45,74 € im Monat – solange der Tarif besteht.

Ohne Verzinsung gerechnet

Nach rund 18 Jahren, also mit etwa 83, ist die Sonderzahlung rechnerisch über die Ermäßigung zurückgeflossen.

Mit 2 % Zins gerechnet

Selbst angelegt, könnten 10.000 € bei 2 % Zins nach Kosten und Steuern rund 22,7 Jahre lang 45,74 € im Monat finanzieren – bis etwa 87.

Abwägen

Die BB-Ermäßigung läuft darüber hinaus, das Geld ist aber gebunden und wird bei Tod nicht zurückgezahlt. Ein eigenes Polster bleibt verfügbar und vererbbar.

Ihre eigenen Zahlen spielen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner durch; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.

Continentale-BB für Beamte: auch zur Beihilfeversicherung

Die Besonderen Bedingungen BB sind mit demselben Inhalt auch in den Versicherungsbedingungen für Beihilfeberechtigte abgedruckt (Stand 01.04.2026). Für Beamtinnen und Beamte kann das interessant sein, weil im Ruhestand je nach Dienstherr der Beihilfesatz steigt und die Restkostenversicherung sinkt – die Ermäßigung ist ohnehin auf 100 % des Beitrags begrenzt. Einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gibt es für Beamte nicht. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand ändert, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Häufige Fragen

Hat die Continentale einen Beitragsentlastungstarif?

Ja, als „Beitragsentlastungskomponente BB“. Rechtlich sind es Besondere Bedingungen für die Ermäßigung der Beiträge im Alter, die zu allen Krankheitskostentarifen mit Alterungsrückstellung vereinbart werden können – in der Voll-, Beihilfe- und Zusatzversicherung. Die Tarifbezeichnung wird dann um „BB“ ergänzt (Stand 01.04.2026).

Ab wann sinkt der Beitrag mit der Continentale-BB?

Regulär ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie 65 werden. Auf Antrag können Sie den Beginn auf den Anfang eines Kalenderjahres zwischen 60 und 70 legen; bei erstmaligem Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente oder einer Pension auch auf den Beginn dieses Jahres. Die Ermäßigung wird dann neu berechnet.

Was ist eine Sonderzahlung bei der Continentale-BB?

Statt oder zusätzlich zu einem laufenden Beitrag können Sie Einmalbeträge einzahlen: mindestens 100 €, höchstens viermal im Jahr und höchstens das Dreifache des Jahresbeitrags. Auch eine Beitragsrückerstattung kann umgewandelt werden. Laut Continentale senkt eine Sonderzahlung von 10.000 € mit 65 den Beitrag sofort um 45,74 € im Monat.

Muss ich den laufenden BB-Beitrag nach 65 weiterzahlen?

Ja. Laut Besonderen Bedingungen sind die monatlichen Beitragsraten für die gesamte Dauer der Vereinbarung zu zahlen, auch nach Beginn der Ermäßigung. Ihre spürbare Entlastung ist also die Ermäßigung minus laufender BB-Beitrag.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Continentale-BB?

Für den laufenden Beitrag ja: Laut Continentale beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 %, solange der Höchstzuschuss nach § 257 SGB V nicht ausgeschöpft ist (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Für Sonderzahlungen gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.

Bekomme ich Sonderzahlungen zurück, wenn ich sterbe oder kündige?

Nein. Laut Continentale ist eine Rückzahlung von Sonderzahlungen, zum Beispiel bei Tod, grundsätzlich nicht möglich. Endet der zugrunde liegende Tarif und wird kein gleichartiger Tarif fortgeführt, bestehen laut Bedingungen keine Rechte und Pflichten aus BB mehr.

Quellen

  1. Continentale Krankenversicherung a. G.: Versicherungsbedingungen – Tarife mit Tarifbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte, darin „Besondere Bedingungen für die Ermäßigung der Beiträge im Alter (BB)“ (S. 64–65) – Stand 01.04.2026, abgerufen 12.10.2026
  2. Continentale: Versicherungsbedingungen für Beihilfeberechtigte mit Besonderen Bedingungen BB – Stand 01.04.2026, abgerufen 12.10.2026
  3. Continentale: Beitragsentlastung (Produktseite mit Fragen und Antworten zur Komponente BB) – Versichererangabe, abgerufen 12.10.2026
  4. Continentale: Vermittlerinformation „Beitragsentlastungskomponente BB – Gute Gründe“ (0872) – Stand 02.2026, abgerufen 12.10.2026
  5. Continentale: Pressemitteilung zur neuen Beitragsentlastungskomponente mit Sonderzahlungen – 17.10.2023, abgerufen 12.10.2026
  6. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
  7. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
  8. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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