Inhalt (6 Abschnitte)
- Je früher Sie beginnen, desto niedriger die nötige Sparrate.
- Ein Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festen Betrag.
- Angestellte erhalten für den Entlastungstarif einen Arbeitgeberzuschuss (im Rahmen der Höchstgrenzen); die Beiträge sind anteilig steuerlich absetzbar, die Entlastung ist steuerfrei.
- Eine eigene Rücklage ist flexibler, hat aber keinen Arbeitgeberzuschuss.
Wer seinen PKV-Beitrag ab 67 um 200 € im Monat senken will, braucht bei Rentenbeginn – je nach Laufzeit und Zins – ein Kapital im mittleren fünfstelligen Bereich. Der Rechner zeigt, welche Sparrate dafür heute nötig ist; ein Beitragsentlastungstarif ist die versicherungsförmige Variante mit Arbeitgeberzuschuss.
Vereinfachte Sparplan-Rechnung ohne Kosten, Steuern und Inflation; konstante Entlastung bis zum gewählten Alter. Ein Beitragsentlastungstarif ist anders kalkuliert (u. a. Sterblichkeit, Überschüsse) – die Rechnung dient nur als Vergleichsmaßstab. Kein Angebot.
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Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch vergleicht ein spezialisierter Partner-Experte, ob ein Beitragsentlastungstarif oder eine eigene Rücklage besser zu Ihnen passt – mit und ohne Arbeitgeberzuschuss.
- Ihre nötige Sparrate und der Kapitalbedarf als Zusammenfassung
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PKV-Ruhestands-Fahrplan herunterladen (PDF)So rechnet der Beitragsentlastungstarif-Rechner
Der Rechner beantwortet zwei Fragen: Wie viel Kapital brauchen Sie bei Rentenbeginn, um Ihren Beitrag jeden Monat um einen festen Betrag zu senken? Und welche Sparrate führt bis dahin? Er rechnet als Sparplan (Stand Oktober 2026):
Kapitalbedarf bei Rentenbeginn
Das ist der Barwert aller Entlastungen bis zum gewählten Endalter: Entlastung × (1 − (1 + i)−k) ÷ i. Dabei ist k die Zahl der Entlastungsmonate und i der Monatszins, abgeleitet aus dem Jahreszins.
Nötige Sparrate
Danach ermittelt er die gleichbleibende Monatsrate, die bis zum Rentenbeginn auf genau dieses Kapital anwächst: Kapital × i ÷ ((1 + i)n − 1), mit n = Zahl der Sparmonate.
Der Zins ist eine Annahme (Standard: 2 % pro Jahr) und gilt in Spar- und Entlastungsphase gleich. Die Entlastung bleibt derselbe Eurobetrag – wie beim Beitragsentlastungstarif, der den Beitrag um einen festen Betrag senkt.
Nicht berücksichtigt sind Kosten, Steuern, Inflation und ein Arbeitgeberzuschuss. Auch die Kalkulation eines Entlastungstarifs bildet der Rechner nicht ab: Versicherer rechnen unter anderem mit Sterbewahrscheinlichkeiten und Überschüssen. Das Ergebnis ist deshalb ein Vergleichsmaßstab, kein Tarifbeitrag.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Beispiel mit den Standardwerten des Rechners (Modellrechnung): 200 € Entlastung pro Monat, heute 45 Jahre, Rentenbeginn mit 67, Entlastung bis 90, Zins 2 % pro Jahr.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ansparzeit | (67 − 45) × 12 | 264 Monate |
| Entlastungszeit | (90 − 67) × 12 | 276 Monate |
| Monatszins | 1,02 hoch 1/12, minus 1 | rund 0,165 % |
| Kapitalbedarf mit 67 | Barwert von 276 × 200 € | rund 44.302 € |
| Sparrate pro Monat | bis 67 auf dieses Kapital ansparen | rund 134 € |
| Eigene Einzahlungen | 264 × rund 134 € | rund 35.380 € |
| Entlastung insgesamt | 276 × 200 € | 55.200 € |
Die Zinsen tragen also einen Teil. Ganz ohne Zins bräuchten Sie die vollen 55.200 € – rund 209 € im Monat über 22 Jahre. Auch das Endalter zählt: Mit 95 statt 90 steigt die Sparrate auf rund 156 €.
| Angenommener Zins | Kapitalbedarf mit 67 | Sparrate pro Monat |
|---|---|---|
| 1 % | rund 49.319 € | rund 167 € |
| 2 % | rund 44.302 € | rund 134 € |
| 3 % | rund 40.004 € | rund 108 € |
Warum früh anfangen so viel ausmacht
| Start mit | Ansparzeit | Sparrate (Größenordnung) |
|---|---|---|
| 40 | 27 Jahre | rund 100 € |
| 45 | 22 Jahre | rund 130 € |
| 50 | 17 Jahre | rund 180 € |
| 55 | 12 Jahre | rund 270 € |
Ergebnis richtig einordnen
- Entlastung kostet heute Geld. Sie zahlen über Jahre, bevor der erste Euro Entlastung fließt.
- Ein fester Betrag verliert an Gewicht. Im Szenario des PKV-im-Alter-Rechners (heute 700 €, 3,4 % Anstieg pro Jahr) läge der Gesamtbeitrag mit 67 bei rund 1.236 €. 200 € Entlastung wären davon rund 16 %.
- Kein Tarifbeitrag. Was ein Entlastungstarif kostet, nennt nur der Versicherer. Er kann die Sterblichkeitsannahmen später anpassen.
- Bindung an den Vertrag. Endet die Grundversicherung oder wechseln Sie den Versicherer, können die Mittel verloren gehen.
- Steuer nur allgemein: Beiträge zur Basisabsicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Für den Entlastungstarif gilt das laut Versicherern anteilig wie beim Grundtarif. Ihre Steuerberatung klärt die Wirkung im Einzelfall.
Angestellte haben einen Vorteil: Der Arbeitgeber beteiligt sich am Entlastungstarif mit bis zur Hälfte, im Rahmen der Höchstgrenze nach § 257 SGB V (2026: höchstens 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen). Angenommen, ein Entlastungstarif kostete ebenfalls 134 € (reine Annahme): Dann blieben Ihnen rund 67 € – sofern der Höchstzuschuss noch Spielraum hat.
Beitragsentlastungstarif oder eigene Rücklage?
Beitragsentlastungstarif
- Arbeitgeberzuschuss für Angestellte
- Beiträge anteilig steuerlich absetzbar, Entlastung steuerfrei
- An den Versicherer gebunden; Mittel können beim Wechsel verloren gehen
Eigene Rücklage
- Flexibel verfügbar und vererbbar
- Kein Arbeitgeberzuschuss
- Disziplin nötig – das Geld wird gern für anderes genutzt
Alles im Detail: Beitragsentlastungstarif erklärt · Vorsorge für PKV-Beiträge im Vergleich
Was Sie jetzt tun können
- Ermitteln Sie Ihren Bedarf mit dem PKV-im-Alter-Rechner: Im Feld „Beitragsentlastung ab Rentenbeginn“ sehen Sie, was 100 oder 200 € bewirken.
- Fragen Sie Ihren Versicherer nach Beitrag, Entlastungsbetrag, Beginnalter und den Folgen eines Wechsels. Worauf es ankommt: Beitragsentlastung bei den Versicherern. Veröffentlichte Beispielbeiträge, die Sie hier zum Vergleich einsetzen können, nennen unter anderem Allianz, AXA/DBV, DKV, Gothaer, Hallesche und SDK.
- Prüfen Sie weitere Hebel, etwa einen Tarifwechsel vor Rentenbeginn.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Beitragsentlastung von 200 € im Monat?
Das hängt vom Alter beim Abschluss, vom Entlastungsbeginn und von der Kalkulation des Versicherers ab. Als einfacher Sparplan gerechnet sind es bei Start mit 45, Entlastung von 67 bis 90 und 2 % Zins rund 134 € im Monat (Modellrechnung, Stand Oktober 2026). Konkrete Beiträge eines Entlastungstarifs nennt Ihnen der Versicherer.
Welchen Zins rechnet der Beitragsentlastungs-Rechner?
Standardmäßig 2 % pro Jahr, gleich in Spar- und Entlastungsphase. Sie können den Wert ändern: Ein höherer Zins senkt die nötige Sparrate, ist aber nicht sicher. Kosten, Steuern und Inflation lässt der Rechner außen vor; ein Entlastungstarif wird vom Versicherer zudem mit Sterbewahrscheinlichkeiten und Überschüssen kalkuliert.
Warum sinkt die Sparrate so stark, wenn ich früher anfange?
Weil mehr Monate zum Ansparen bleiben und der Zins länger wirkt. In der Beispielrechnung (200 € Entlastung von 67 bis 90, 2 % Zins) braucht ein 40-Jähriger rund 100 € im Monat, ein 45-Jähriger rund 130 € und ein 55-Jähriger rund 270 € (eigene Modellrechnung ohne Kosten, Stand Oktober 2026).
Was bedeutet der Kapitalbedarf bei Rentenbeginn?
Der Betrag, der zum Start der Entlastung vorhanden sein muss, damit daraus bis zum gewählten Endalter jeden Monat die gewünschte Entlastung fließt – fachlich der Barwert aller Entlastungen. Bei 200 € von 67 bis 90 und 2 % Zins liegt er im mittleren fünfstelligen Bereich. Beim Beitragsentlastungstarif bildet der Versicherer dieses Kapital als Rückstellung.
Rechnet der Rechner Arbeitgeberzuschuss und Steuer mit?
Nein. Er rechnet als reiner Sparplan ohne Kosten, Steuern, Inflation und Arbeitgeberzuschuss. Für Angestellte kann der tatsächliche Nettoaufwand eines Entlastungstarifs deshalb niedriger liegen als die angezeigte Sparrate. Wie Arbeitgeberzuschuss und Steuer beim Beitragsentlastungstarif wirken und wann er sich lohnt, erklärt der Ratgeber „Beitragsentlastungstarif“ auf dieser Website.
Wie viel Beitragsentlastung brauche ich?
Eine feste Regel gibt es nicht. Orientierung gibt die Lücke zwischen Ihrem voraussichtlichen Eigenanteil ab Rentenbeginn und dem Betrag, den Sie aus Ihren Alterseinkünften tragen möchten. Der PKV-im-Alter-Rechner zeigt diese Lücke als Szenario (Ø-Anstieg 3,4 % pro Jahr laut WIP, 2006–2026); den Entlastungsbetrag können Sie dort direkt testen.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.