Inhalt (13 Abschnitte)
- Produkt und Bausteine: der Tarif BE der SDK
- Höhe der Entlastung und Stufen bei der SDK-Beitragsentlastung
- Dynamik und Erhöhungsoptionen beim SDK-Tarif BE
- Beitrag und Zahldauer: Was Tarif BE laut SDK kostet
- Beginn der Entlastung: 1. Juli des Jahres mit 65
- Steuerliche Absetzbarkeit des SDK-Tarifs BE
- Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zum SDK-Tarif BE
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit Tarif BE passiert
- Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BE-Mitteln passiert
- Beitragspause und Reduzierung beim SDK-Tarif BE
- Beitragsentlastungstarif SDK im Überblick
- Lohnt sich Tarif BE? Der Rechenweg am Beispiel der SDK
- SDK-Tarif BE für Beamte: keine Beihilfe-Variante belegt
- Der Beitragsentlastungstarif der Süddeutschen Krankenversicherung a. G. (SDK) heißt Tarif BE und ist zu den Krankheitskosten-Vollversicherungstarifen für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung abschließbar (Bedingungen Stand 01.01.2019).
- Die Entlastung beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem Sie 65 werden, und steigt planmäßig: je 1 € Einfachbetrag mit 68 auf 1,10 € und in Stufen bis 1,70 € mit 98.
- Abschließen können Sie Tarif BE vor dem 60. Geburtstag; die Entlastung ist auf 75 % des Monatsbeitrags der Krankheitskostentarife begrenzt.
- Laut SDK kosten 150 € Entlastung ab 65 bei Eintrittsalter 35 monatlich 55,50 €; der Beitrag ist auch nach 65 weiterzuzahlen (Broschüre 01.26).
- Bei Kündigung vor Beginn wird die Rückstellung in einen sofortigen Beitragsnachlass umgewandelt, wenn noch eine Krankenversicherung bei der SDK besteht; sonst verfällt sie.
Der Beitragsentlastungstarif der SDK heißt Tarif BE („Beitragsreduzierung im Alter“) und ergänzt die Krankheitskosten-Vollversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung. Ab dem 1. Juli des Jahres, in dem Sie 65 werden, sinkt Ihr Beitrag um einen festen Betrag, der bis zum Alter 98 in Stufen auf das 1,7-Fache wächst – höchstens um 75 % des Beitrags bei Abschluss. Den BE-Beitrag zahlen Sie weiter; laut SDK kosten 150 € Entlastung bei Eintrittsalter 35 monatlich 55,50 € (Bedingungen 01.01.2019; Broschüre 01.26).
In der Werbung der SDK heißt der Baustein „Beitragsentlastungstarif BE“, im Antrag „Beitragssenkung im Alter“. Die verbindlichen Regeln stehen in den Ergänzungstarifen zur Krankheitskosten-Vollversicherung (Stand 01.01.2019), die in der aktuellen Tarifübersicht der SDK verlinkt sind. Wir haben sie und die Broschüre ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.
Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der SDK. Wir bewerten weder Tarif noch Versicherer und stellen keine Rangfolge auf. Die Grundlagen erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.
Produkt und Bausteine: der Tarif BE der SDK
Tarif BE ist ein eigener Ergänzungstarif mit Zusatzbedingungen. Vereinbaren lässt er sich in den Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung für ambulante und stationäre Behandlung sowie für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für den Basistarif, den Notlagentarif und den Standardtarif ist er ausgeschlossen.
- Abschluss: für Personen, die bei Abschluss das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragstabelle beginnt beim Eintrittsalter 16.
- Bezeichnung: Der Reduktionsbetrag wird als Vielfaches eines Einfachbetrags von 1 € vereinbart, zum Beispiel BE/150 für 150 € ab 65.
- Keine Anwartschaft: Für Tarif BE selbst kann keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.
Ob beim Abschluss Gesundheitsfragen gestellt werden, regeln die Zusatzbedingungen nicht – fragen Sie vorher nach.
Fundstelle: Tarif BE, § 1, § 2 und § 9 (Ergänzungstarife 1.567j, Stand 01.01.2019); Übersicht Tarife und Bedingungen 0.168.
Höhe der Entlastung und Stufen bei der SDK-Beitragsentlastung
Das Besondere am Tarif BE: Die Entlastung bleibt nach 65 nicht fest, sondern wächst nach einer Tabelle in den Bedingungen. Je 1 € vereinbartem Einfachbetrag gilt:
| ab vollendetem Lebensjahr | je 1 € Einfachbetrag | bei 150 € (BE/150) |
|---|---|---|
| 65 | 1,00 € | 150 € |
| 68 | 1,10 € | 165 € |
| 73 | 1,20 € | 180 € |
| 78 | 1,30 € | 195 € |
| 83 | 1,40 € | 210 € |
| 88 | 1,50 € | 225 € |
| 93 | 1,60 € | 240 € |
| 98 | 1,70 € | 255 € |
- Obergrenze: Bei Abschluss oder Änderung ist der Reduktionsbetrag ab 65 auf 75 % des Monatsbeitrags der Krankheitskostentarife begrenzt; der BE-Beitrag selbst zählt dabei nicht mit.
- Höchstens bis 0 €: Die Monatsbeiträge sinken maximal auf null. Ein nicht verrechneter Teil fließt in die Rückstellung zur Beitragsermäßigung im Alter.
Planen Sie mit Ihrer Lücke im Alter. Der Rentenzuschuss beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI) – mehr im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Fundstelle: Tarif BE, § 1, § 3 und § 5.
Dynamik und Erhöhungsoptionen beim SDK-Tarif BE
Tarif BE hat zwei Arten von Wachstum. Nach 65 steigt die Entlastung planmäßig nach der Tabelle oben – ohne zusätzlichen Beitrag. Vor 65 gibt es zwei Wege, den Betrag zu erhöhen:
- Erhöhung auf Wunsch: um ein Vielfaches des Einfachbetrags, solange Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Senken können Sie den Betrag bis zum Beginn der Entlastung.
- Erhöhungsangebot bei Beitragserhöhungen: Steigt der Beitrag eines Ihrer Krankheitskostentarife, bietet die SDK eine Erhöhung des Reduktionsbetrags an – sofern Sie unter 60 sind und kein Tarif als Anwartschaft geführt wird. Die Einzelheiten erhalten Sie spätestens einen Monat vorher; das Angebot gilt als angenommen, wenn Sie es nicht spätestens einen Monat nach Wirksamwerden in Textform ablehnen.
Bei jeder Änderung des Beitrags zählt das dann erreichte Alter; die bereits gebildete Rückstellung wird angerechnet. Eine Erhöhung des BE-Beitrags allein wegen des Älterwerdens ist laut Bedingungen ausgeschlossen.
Fundstelle: Tarif BE, § 1, § 4 und § 7 Ziffer 1.
Beitrag und Zahldauer: Was Tarif BE laut SDK kostet
Die Beiträge für Tarif BE sind laut Bedingungen auch über das 65. Lebensjahr hinaus zu zahlen. Die SDK weist in ihrer Broschüre selbst darauf hin, dass der Beitrag im Rentenalter die tatsächliche Entlastung mindert. Die Bedingungen enthalten eine Beitragstabelle je 1 € Einfachbetrag nach Eintrittsalter:
| Eintrittsalter | je 1 € Einfachbetrag | für 150 € Entlastung | Netto ab 65 |
|---|---|---|---|
| 25 Jahre | 0,27 € | 40,50 € | 109,50 € |
| 30 Jahre | 0,32 € | 48,00 € | 102,00 € |
| 35 Jahre | 0,37 € | 55,50 € | 94,50 € |
| 40 Jahre | 0,45 € | 67,50 € | 82,50 € |
| 45 Jahre | 0,54 € | 81,00 € | 69,00 € |
| 50 Jahre | 0,66 € | 99,00 € | 51,00 € |
| 55 Jahre | 0,82 € | 123,00 € | 27,00 € |
| 59 Jahre | 0,99 € | 148,50 € | 1,50 € |
Die Tabelle zeigt deutlich, wie stark das Eintrittsalter wirkt: Bei spätem Abschluss zehrt der weiterlaufende Beitrag die Entlastung mit 65 fast auf. Durch die Stufen ab 68 steigt die Netto-Entlastung danach wieder. Der BE-Beitrag kann sich ändern: Die SDK vergleicht nach § 8b der Musterbedingungen die für die künftige Lebenserwartung erforderlichen mit den kalkulierten Aufwendungen. Ob die Tabelle von 2019 noch dem heutigen Beitrag entspricht, bestätigt indirekt das Beispiel der Broschüre 01.26 – verbindlich ist Ihr Angebot.
Fundstelle: Tarif BE, § 6, § 7 Ziffer 2 und § 9; Broschüre GesundheitsFAIR 1.645 (01.26), S. 19.
Beginn der Entlastung: 1. Juli des Jahres mit 65
Die Beitragsreduktion wird ab dem 1. Juli des Jahres wirksam, in dem Sie 65 werden. Wer im März 65 wird, zahlt also ab Juli weniger; wer im November 65 wird, ebenfalls ab Juli – schon vor dem Geburtstag. Ein Vorziehen oder Aufschieben sehen die Bedingungen nicht vor.
Für Angestellte, die bis 67 arbeiten, heißt das: Die Entlastung wirkt bereits während der Beschäftigung. Solange Ihr Arbeitgeberzuschuss unter dem Höchstbetrag liegt, sinkt er dann rechnerisch mit dem Beitrag – ein Teil der Entlastung kommt in diesen Jahren dem Arbeitgeber zugute.
Fundstelle: Tarif BE, § 1 und § 5.
Steuerliche Absetzbarkeit des SDK-Tarifs BE
Die Zusatzbedingungen enthalten keine Steueraussage. Laut Broschüre sind die Beiträge „in hohem Maße“ bzw. im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar; das Beispiel der SDK rechnet mit 70 % absetzbarem Anteil und 40 % Grenzsteuersatz. Eine Aussage zur Steuer auf die spätere Entlastung macht die SDK nicht.
Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar; Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Welcher Anteil gilt, steht in Ihrer Beitragsbescheinigung. Absetzbar ist nur Ihr Eigenanteil. Mehr im Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Fundstelle: Broschüre GesundheitsFAIR 1.645 (01.26), S. 19.
Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zum SDK-Tarif BE
Laut SDK ist Tarif BE arbeitgeberzuschussfähig: Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber, sofern der maximale Zuschuss nicht ausgeschöpft ist. Im Beispiel der Broschüre zahlt der Arbeitgeber 27,75 € der 55,50 €; nach Steuervorteil bleibt laut SDK ein Nettoaufwand von 23,31 € (Selbstständige: 39,96 €).
Die Grenze ergibt sich aus § 257 SGB V: 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), tragen Sie den BE-Beitrag allein – und im Ruhestand ohnehin.
Fundstelle: Broschüre GesundheitsFAIR 1.645 (01.26), S. 19.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit Tarif BE passiert
Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif der SDK mit gleichartigem Schutz wechseln. Eine eigene Klausel zum Tarifwechsel enthalten die BE-Bedingungen nicht. Zwei Regeln helfen bei der Einordnung:
- Kein BE-fähiger Tarif mehr: Besteht kein Krankheitskostentarif nach § 1 mehr – etwa nach einem Wechsel in den Standard- oder Basistarif –, endet BE. Besteht dann noch ein anderer Krankheitskostentarif, eine Krankenhaustagegeld- oder Pflegeergänzungsversicherung bei der SDK, wird die Rückstellung in einen sofortigen Beitragsnachlass umgewandelt.
- Untergrenze: Der Nachlass darf die Beiträge nicht unter die niedrigsten Erwachsenenbeiträge senken; ein Rest fließt in die Rückstellung zur Beitragsermäßigung im Alter.
Vor einem Wechsel zwischen Volltarifen schriftlich klären: Läuft BE im neuen Tarif unverändert weiter? Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken. Was zur Beitragsanpassung 2027 der SDK bekannt ist, lesen Sie bei PKV-Beitragsbrief.de zur SDK-Beitragserhöhung 2027.
Fundstelle: Tarif BE, § 2 und § 8 Ziffer 2.
Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BE-Mitteln passiert
Sie können Tarif BE mit drei Monaten Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres der Krankenversicherung kündigen, auch nur für einzelne Personen. Die Bedingungen unterscheiden:
Kündigung vor Beginn
Besteht noch ein Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Pflegeergänzungstarif bei der SDK, wird die Rückstellung in einen sofortigen Beitragsnachlass umgewandelt.
Keine SDK-Versicherung mehr
Liegen die Voraussetzungen für die Umwandlung nicht vor, verfällt die Rückstellung zugunsten der verbleibenden Versichertengemeinschaft.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Eine Mitgabe von BE-Mitteln im Übertragungswert sehen die Bedingungen nicht vor. Für den Hauptvertrag gilt die gesetzliche Begrenzung auf den Basistarif-Umfang (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).
Die Broschüre der SDK spricht davon, für das angesparte Kapital bestehe kein Verlustrisiko. Nach den Bedingungen gilt das nur, solange Sie bei der SDK versichert bleiben – beim vollständigen Wechsel verfällt die Rückstellung. Was bei einer Kündigung nach Beginn der Entlastung gilt, regeln die Bedingungen nicht ausdrücklich. Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.
Fundstelle: Tarif BE, § 8 Ziffer 1 bis 3; Broschüre GesundheitsFAIR 1.645 (01.26), S. 19.
Beitragspause und Reduzierung beim SDK-Tarif BE
Eine Beitragspause oder Beitragsfreistellung für Tarif BE regeln die Bedingungen nicht, und eine Anwartschaftsversicherung für BE ist ausgeschlossen. Möglich ist, den Reduktionsbetrag vor Beginn der Entlastung zu senken; der neue Beitrag wird dann unter Anrechnung der Rückstellung berechnet. Bevor Sie kündigen, lohnt diese Frage: Reicht eine Senkung, damit das Angesparte im Vertrag bleibt?
Ob auf den BE-Beitrag der gesetzliche 10-%-Zuschlag erhoben wird, beantworten die Unterlagen nicht; die Broschüre führt beide getrennt. Den Zuschlag zahlen Privatversicherte bis zum Jahr ihres 60. Geburtstags (§ 149 VAG).
Fundstelle: Tarif BE, § 4 Ziffer 1, § 7 Ziffer 1 und § 9.
Beitragsentlastungstarif SDK im Überblick
| Prüfpunkt | Regel laut Unterlagen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Produkt | Tarif BE zu den Vollversicherungstarifen ambulant, stationär, Zahn; nicht Basis-, Notlagen-, Standardtarif | § 1, § 2 |
| Abschluss | vor Vollendung des 60. Lebensjahres | § 2 |
| Beginn | 1. Juli des Jahres mit 65; keine Verlegung | § 1, § 5 |
| Höhe/Stufen | Vielfache des Einfachbetrags 1 €; höchstens 75 % des Beitrags bei Abschluss | § 1, § 3 |
| Dynamik | nach 65 Stufen bis 1,70 € mit 98; vor 60 Erhöhung und Erhöhungsangebote | § 1, § 4 |
| Zahldauer | auch über das 65. Lebensjahr hinaus | § 9 |
| Beispielbeitrag | 35 Jahre, 150 €: 55,50 € (Tabelle 2019, Broschüre 01.26) | § 6 |
| Steuer | laut SDK in hohem Maße absetzbar | Broschüre |
| Arbeitgeberzuschuss | laut SDK zuschussfähig bis zum Höchstzuschuss | Broschüre |
| Tarifwechsel | nicht ausdrücklich geregelt; ohne BE-fähigen Tarif Umwandlung in Sofortnachlass | § 8 |
| Kündigung | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres; Umwandlung oder Verfall | § 8 |
| Beitragspause | nicht vorgesehen; keine Anwartschaft für BE | § 9 |
Lohnt sich Tarif BE? Der Rechenweg am Beispiel der SDK
Ein pauschales Urteil geben wir nicht. Den Rechenweg können Sie mit dem Beispiel der SDK nachvollziehen: Eintrittsalter 35, 150 € Entlastung ab 65, Beitrag 55,50 €. Die Zwischenschritte sind eigene Rechnungen ohne künftige Beitragsänderungen.
Netto-Aufwand bis 65
Laut SDK 23,31 € für Arbeitnehmer und 39,96 € für Selbstständige (40 % Grenzsteuersatz). Mit unserer Standardannahme (30 % Grenzsteuersatz, 80 % absetzbar) rund 21 € bzw. 42 €.
Netto-Entlastung ab 65
150 € minus 55,50 € = 94,50 € im Monat; ab 68 dann 109,50 €, ab 73 124,50 € – jeweils ohne Arbeitgeberzuschuss.
Vergleich mit eigenem Sparen
Wer 94,50 € zwanzig Jahre lang ab 65 selbst finanzieren will, braucht rund 18.700 € Kapital. Ab 35 sind dafür rund 38 € im Monat nötig (2 % Zins nach Kosten und Steuern, 30 Jahre) oder rund 52 € ohne Zins – ohne die späteren Stufen.
Eigene Zahlen einsetzen
Ihr Eintrittsalter verändert das Ergebnis deutlich, siehe Tabelle oben. Fordern Sie ein Angebot für Ihr Alter an.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Tarif BE zahlt, solange Sie bei der SDK krankenversichert sind, und wächst nach 65 in Stufen; bei einem vollständigen Wechsel verfällt die Rückstellung aber, und der Beitrag kann bei veränderter Lebenserwartung angepasst werden. Ein Sparplan bleibt flexibel und vererbbar, ist aber irgendwann aufgebraucht. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner nach; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.
SDK-Tarif BE für Beamte: keine Beihilfe-Variante belegt
Tarif BE ist zu den Krankheitskosten-Vollversicherungstarifen der SDK vorgesehen. In den Versicherungsbedingungen für Beihilfeberechtigte haben wir BE nicht als Ergänzungstarif gefunden. Eine Beitragsentlastung zur Beihilfeversicherung der SDK ist damit nicht belegt – fragen Sie bei Bedarf direkt nach. Für Beamtinnen und Beamte gibt es ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Wie sich Ihr Beihilfeanspruch im Ruhestand entwickelt, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick finden Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.
Häufige Fragen
Hat die SDK einen Beitragsentlastungstarif?
Ja, den Tarif BE. In den Bedingungen heißt er „Beitragsreduzierung im Alter“, im Antrag „Beitragssenkung im Alter (BE)“. Er ergänzt die Krankheitskosten-Vollversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung a. G. und ist nicht für Basis-, Notlagen- und Standardtarif möglich.
Ab wann sinkt der Beitrag mit Tarif BE?
Ab dem 1. Juli des Jahres, in dem Sie 65 werden. Danach steigt die Entlastung in festen Stufen: mit 68, 73, 78, 83, 88, 93 und 98 jeweils um 10 % des Ausgangsbetrags. Ein Vorziehen oder Aufschieben sehen die Bedingungen nicht vor.
Was kostet Tarif BE bei der SDK?
Laut Beitragstabelle in den Bedingungen kostet 1 € Einfachbetrag bei Eintrittsalter 35 monatlich 0,37 €, mit 45 Jahren 0,54 € und mit 55 Jahren 0,82 € (Stand 01.01.2019). Die Broschüre 01.26 bestätigt das Beispiel: 150 € Entlastung kosten mit 35 Jahren 55,50 € im Monat.
Muss ich Tarif BE nach 65 weiterzahlen?
Ja. Laut Bedingungen sind die Beiträge für Tarif BE auch über das 65. Lebensjahr hinaus zu zahlen. Die SDK weist in der Broschüre selbst darauf hin, dass das die tatsächliche Entlastung mindert.
Ist Tarif BE steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?
Laut SDK sind die Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in hohem Maße steuerlich absetzbar, und bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber, solange der maximale Zuschuss nach § 257 SGB V nicht ausgeschöpft ist (2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Was passiert mit Tarif BE bei Kündigung?
Sie können BE mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Vor Beginn der Entlastung wird die Rückstellung in einen sofortigen Beitragsnachlass umgewandelt, wenn bei der SDK noch ein Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Pflegeergänzungstarif besteht. Sonst verfällt sie zugunsten der Versichertengemeinschaft.
Quellen
- Süddeutsche Krankenversicherung a. G.: Ergänzungstarife zur Krankheitskosten-Vollversicherung, darin Tarif BE „Beitragsreduzierung im Alter“ (1.567j) – Stand 01.01.2019, abgerufen 12.10.2026
- SDK: Broschüre GesundheitsFAIR mit Beispiel zum Beitragsentlastungstarif BE (1.645, S. 19) – Stand 01.26, abgerufen 12.10.2026
- SDK: Übersicht Tarife und Bedingungen (0.168) – abgerufen 12.10.2026
- SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (1.522), § 8b – Stand 10.26, abgerufen 12.10.2026
- SDK: Private Krankenversicherung für Angestellte (Produktseite) – Versichererangabe, abgerufen 12.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 12.10.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 12.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.