Beitragsentlastung

Beitragsentlastungstarif Signal Iduna: BE-SI laut AVB erklärt

BE-SI ist ein eigener Tarif mit eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wir haben sie gelesen und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste geordnet – mit Fundstelle und den Beispielbeiträgen, die der Versicherer selbst veröffentlicht.

Redaktion PKV-Rente.de Aktualisiert am 11. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Produkt und Bausteine: der Tarif BE-SI der Signal Iduna
  2. Höhe der Entlastung und Stufen bei BE-SI
  3. Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst die Signal-Iduna-Beitragsentlastung
  4. Beitrag und Zahldauer: Was BE-SI laut Signal Iduna kostet
  5. Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum
  6. Steuerliche Absetzbarkeit von BE-SI
  7. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu BE-SI
  8. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit BE-SI passiert
  9. Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BE-SI-Mitteln passiert
  10. Beitragspause und Reduzierung bei BE-SI
  11. Beitragsentlastungstarif Signal Iduna im Überblick
  12. Lohnt sich BE-SI? Der Rechenweg am Beispiel des Versicherers
  13. BE-SI für Beamte: auch zur Beihilfeversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • BE-SI („Beitragsentlastung SIGNAL IDUNA“) ist ein Zusatztarif zu den Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherungen der SIGNAL IDUNA; maßgeblich sind die AVB Teil III in der Fassung 10.2024.
  • Die Entlastung beginnt in dem Kalenderjahr, in dem Sie 67 werden; auf Antrag lässt sie sich auf 60 bis 66 vorziehen oder auf 68 bis 70 aufschieben.
  • Der Entlastungsbetrag beträgt mindestens 20 € und höchstens 150 % des Beitrags der Grundtarife; ab 2027 steigt er alle drei Jahre um 10 % (mindestens 5 €), solange der Entlastungsbeginn noch mindestens zwölf Monate entfernt ist.
  • Der BE-SI-Beitrag läuft auch während der Entlastung weiter; laut Versicherer-Beispiel kostet eine Entlastung von 370 € ab 67 eine 37-Jährige 129,72 € im Monat (Stand 12/2025).
  • Endet nur BE-SI, wird die Rückstellung auf die weiterlaufende Krankenversicherung angerechnet; wer die SIGNAL IDUNA ganz verlässt, verliert sie zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Der Beitragsentlastungstarif der Signal Iduna heißt BE-SI („Beitragsentlastung SIGNAL IDUNA“) und ist ein Zusatztarif zur Krankheitskostenvoll- oder Beihilfeversicherung. Er senkt den Beitrag ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 67 werden – auf Antrag schon ab 60 oder erst ab 70 –, um einen frei wählbaren Betrag von mindestens 20 € bis höchstens 150 % des Beitrags der Grundtarife. Ab 2027 steigt der Betrag alle drei Jahre um 10 %; der BE-SI-Beitrag läuft auch während der Entlastung weiter (AVB Teil III, Fassung 10.2024).

BE-SI ist bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. ein eigener Tarif mit eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Teil III). Dazu gibt es ein Hinweisblatt des Versicherers und eine Kundenbroschüre mit Beispielbeiträgen. Wir haben alle drei Unterlagen ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.

Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, einem kostenlosen Informations- und Rechnerportal. Sie ist kein Angebot und keine Seite der SIGNAL IDUNA. Wir bewerten weder Tarif noch Versicherer und stellen keine Rangfolge auf. Die Grundlagen der Beitragsentlastung erklärt unser Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.

Produkt und Bausteine: der Tarif BE-SI der Signal Iduna

Leistungsinhalt von BE-SI ist laut AVB „die Minderung der Beitragshöhe der Grundtarife“ zum vereinbarten Entlastungsalter. Grundtarife sind die Krankheitskostentarife bei der SIGNAL IDUNA, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen und nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind – also mit Alterungsrückstellung. Ausdrücklich keine Grundtarife sind der Standardtarif, der Basistarif und der Notlagentarif.

Zwei Besonderheiten fallen beim Lesen auf:

  • Entlastung auch des eigenen Beitrags: Die Entlastung kann sowohl die Grundtarife als auch den BE-SI-Beitrag selbst mindern.
  • Für Bestands- und Neukunden: Laut Broschüre ist BE-SI zu sämtlichen Krankenvoll- und Beihilfeversicherungen der SIGNAL IDUNA abschließbar, unabhängig davon, wie lange Sie schon dort versichert sind. Eine Gesundheitsprüfung findet laut Versicherer nicht statt.

Im Versicherungsschein steht der Tarifname mit Entlastungsalter und Betrag, etwa „BE-SI 67/300“ für 300 € Entlastung ab 67.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt A 1 „Versicherungsfähigkeit“ und B 1 „Beitragsentlastung“ (Fassung 10.2024); Broschüre 1721121 (Stand 12/2025), S. 5–6.

Höhe der Entlastung und Stufen bei BE-SI

Den Entlastungsbetrag vereinbaren Sie in Vielfachen von 1 €. Er beträgt monatlich mindestens 20 €. Nach oben gibt es zwei Grenzen, die beide eingehalten werden müssen:

  • Er darf die Summe der Beiträge für die Grundtarife und für BE-SI nicht übersteigen.
  • Er darf 150 % des Gesamtbeitrags für die Grundtarife nicht übersteigen.

Gerechnet wird jeweils ohne den gesetzlichen Vorsorgezuschlag von 10 % und ohne etwaige Steuern. Diese Grenzen gelten laut AVB auch bei Vertragsänderungen. Der Versicherer schreibt in seiner Broschüre, dass dadurch auch der BE-SI-Beitrag ganz oder teilweise entlastet werden kann.

Wichtig zu wissen: Die 150-%-Grenze erlaubt sehr hohe Beträge. Ob ein so hoher Betrag zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lücke im Alter ab – und vom Rentenzuschuss. Der beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Senkt die Entlastung den Beitrag stark, kann auch der Zuschuss sinken. Mehr dazu im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt B 3 „Höhe des Beitragsentlastungsbetrages“ (Fassung 10.2024).

Dynamik und Erhöhungsoptionen: So wächst die Signal-Iduna-Beitragsentlastung

BE-SI kennt zwei Wege, den Betrag zu ändern. Erstens die individuelle Änderung: Sie können eine Erhöhung oder Verringerung ohne Gesundheitsprüfung verlangen, innerhalb der Mindest- und Höchstgrenzen. Eine Erhöhung ist erstmals zwölf Kalendermonate nach Beginn von BE-SI möglich, nicht rückwirkend. Der Beitrag für den hinzukommenden Betrag richtet sich nach den dann gültigen Berechnungsgrundlagen, also nach Ihrem erreichten Alter.

Zweitens die allgemeine Erhöhung, die Dynamik: Der Entlastungsbetrag steigt erstmals im Jahr 2027 und danach alle drei Jahre um 10 %, mindestens um 5 €. Voraussetzungen laut AVB:

  • Der Entlastungsbeginn ist noch mindestens zwölf Monate entfernt.
  • Es ist keine Beitragsfreistellung vereinbart.
  • Die maximale Entlastung ist noch nicht erreicht.

Im Jahr des Tarifbeginns gibt es keine Erhöhung. Die SIGNAL IDUNA informiert spätestens einen Monat vorher. Die Erhöhung gilt als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden in Textform widersprechen. Während der Entlastungsphase gibt es laut Hinweisblatt keine Dynamik mehr – ab dann bleibt der Betrag fest.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt B 4.1 und B 4.2 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Frage 10.

Beitrag und Zahldauer: Was BE-SI laut Signal Iduna kostet

Der BE-SI-Beitrag ist laut AVB „über die gesamte Versicherungsdauer auch nach Wirksamwerden der Beitragsentlastung zu zahlen“. Das Hinweisblatt begründet das: Andernfalls wäre der Beitrag nicht arbeitgeberzuschussfähig. Es rechnet dazu ein vereinfachtes Beispiel vor: Krankenversicherungsbeitrag 500 € plus BE-SI 67/300 für 83 € ergibt 583 €; ab 67 abzüglich 300 € Entlastung bleiben 283 € Zahlbeitrag. Ohne BE-SI wären es 500 € – die spürbare Entlastung beträgt in diesem Beispiel also 217 €.

Die Kundenbroschüre nennt konkrete Beispielbeiträge (Stand Dezember 2025):

Beispielbeiträge BE-SI laut SIGNAL IDUNA, Kundenbroschüre 1721121 (Stand 12/2025) · Beispiele des Versicherers, kein Angebot · Spalte „Netto ab 67“ = eigene Rechnung: Entlastung minus weiterlaufender BE-SI-Beitrag, ohne künftige Beitragsänderungen
Beispielperson laut VersichererTarifBE-SI-Beitrag/MonatNetto ab 67
37-jährige ArbeitnehmerinBE-SI 67/370129,72 €240,28 €
37-jähriger SelbstständigerBE-SI 67/300105,18 €194,82 €
22-jährige Beamtin, 50 % BeihilfeBE-SI 67/20044,34 €155,66 €
22-jähriger Polizeimeister, HeilfürsorgeBE-SI 67/16035,47 €124,53 €

Auch der BE-SI-Beitrag kann sich ändern. Ändert sich die durchschnittliche Lebenserwartung, kann das laut Hinweisblatt zu einer Beitragsänderung führen. Eine Beitragsrückerstattung gibt es für BE-SI nicht; laut Broschüre ist der Tarif aber an Überschüssen beteiligt.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt C 1 und C 3 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Fragen 1 und 5; Broschüre 1721121, S. 5–6.

Beginn der Entlastung: 67 als Regel, 60 bis 70 als Spielraum

Die Entlastung beginnt im Regelfall in dem Kalenderjahr, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollenden. Der Monat richtet sich nicht nach Ihrem Geburtstag, sondern nach dem Beginnmonat von BE-SI. Das Hinweisblatt nennt ein Beispiel: Tarifbeginn 01.10.2024, 67. Geburtstag am 15.06.2048, Beginn der Entlastung 01.10.2048.

Sie können das Jahr des Entlastungsbeginns verlegen:

Vorziehen auf 60 bis 66

Antrag frühestens ab dem Kalenderjahr vor dem neuen Beginn. Der Entlastungsbetrag bleibt gleich, der BE-SI-Beitrag steigt.

Aufschieben auf 68 bis 70

Muss vor dem regulären Beginn erklärt werden. Der Entlastungsbetrag bleibt gleich, der BE-SI-Beitrag sinkt.

Eine Verlegung ist nur vor Beginn der Entlastung und nicht rückwirkend möglich; laut Hinweisblatt lässt sie sich bei Bedarf auch mehrfach anpassen. Beantragen können Sie BE-SI frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres und spätestens 60 Monate vor dem frühestmöglichen Entlastungsbeginn mit 60 – laut Broschüre also spätestens in dem Kalenderjahr, in dem Sie 55 werden.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt A 2, B 2.1 und B 2.2 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Frage 3; Broschüre 1721121, S. 6.

Steuerliche Absetzbarkeit von BE-SI

Laut Hinweisblatt sind die Beiträge für BE-SI „im selben Maße als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar“ wie die Beiträge für die private Krankenvollversicherung. Die Broschüre ergänzt: Krankenversicherungsbeiträge seien „häufig zu mindestens 80 %“ abzugsfähig, BE-SI mit demselben Anteil. Das sind Angaben des Versicherers.

Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), der meist schon ausgeschöpft ist.

  • Ihr Anteil: Welcher Prozentsatz bei Ihnen gilt, steht in der Beitragsbescheinigung.
  • Nur Eigenanteil: Absetzbar ist, was Sie selbst zahlen – nicht der Arbeitgeberzuschuss.
  • Im Alter: Ein niedrigerer Beitrag ab 67 bedeutet auch weniger Sonderausgaben.

Eine individuelle Steuerberatung leisten wir nicht; bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Steuerberatung. Einen Überblick gibt der Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.

Fundstelle: Hinweisblatt 1405801 (Fassung 10.2024), Einleitung; Broschüre 1721121, S. 3.

Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zu BE-SI

Laut SIGNAL IDUNA beteiligt sich der Arbeitgeber „im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen mit bis zu 50 %“ auch am BE-SI-Beitrag. Die Grenze ergibt sich aus § 257 SGB V: 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend).

Im Broschürenbeispiel der 37-jährigen Arbeitnehmerin liegt der Gesamtbeitrag bei 1.058,01 €, der Arbeitgeberzuschuss bei 529,00 €. Der Arbeitgeber trägt dort also die Hälfte des BE-SI-Beitrags mit. Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag dagegen schon über 1.017,18 € (2026), ist der Höchstzuschuss ausgeschöpft – BE-SI zahlen Sie dann allein.

Hinweis des VersicherersDie Broschüre empfiehlt, den Entlastungsbetrag mindestens so hoch zu wählen wie den Arbeitgeberzuschuss, weil dieser im Alter wegfällt. Das ist ein Vorschlag der SIGNAL IDUNA. Orientieren Sie sich an Ihrer eigenen Lücke – sie hängt auch vom Rentenzuschuss, vom Wegfall des Krankentagegelds und des 10-%-Zuschlags ab.

Fundstelle: Hinweisblatt 1405801 (Fassung 10.2024), Einleitung; Broschüre 1721121, S. 3 und S. 5.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit BE-SI passiert

Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz bei Ihrem Versicherer wechseln, unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung. BE-SI hängt nicht an einem bestimmten Tarif, sondern an den Grundtarifen insgesamt. Die AVB sagen dazu: Die Grenzen für den Entlastungsbetrag gelten „auch bei Vertragsänderungen“. Wechseln Sie in einen günstigeren Grundtarif, kann also die Höchstgrenze greifen.

Eine wichtige Ausnahme nennt das Hinweisblatt: Bei Umstellung in den Standard-, Basis- oder Notlagentarif endet BE-SI, weil diese Tarife keine Grundtarife im Sinne der AVB sind. Dann gilt die Regel für die Beendigung: Die gebildete Rückstellung wird auf eine weiterbestehende, nach Art der Lebensversicherung kalkulierte Krankheitskostenversicherung bei der SIGNAL IDUNA angerechnet.

Prüfen Sie einen Tarifwechsel deshalb immer zusammen mit BE-SI. Welche Hebel im Alter sonst wirken, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken; den Standardtarif erklärt der Beitrag PKV-Standardtarif.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt A 1, B 3 und D 2 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Frage 6.

Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BE-SI-Mitteln passiert

BE-SI endet automatisch, wenn Ihre Grundtarife enden. Sie können aber auch nur BE-SI kündigen; die SIGNAL IDUNA verzichtet ihrerseits auf das ordentliche Kündigungsrecht. Was mit der angesparten Rückstellung geschieht, regelt das Hinweisblatt für drei Fälle:

Nur BE-SI endet

Die Rückstellung wird auf die weiterlaufende Krankenvollversicherung angerechnet – beitragssenkend, begrenzt auf den Tarifbeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter. Der Rest fließt in die Altersmittel nach § 150 VAG: ab 65 zur Dämpfung von Erhöhungen, ab 80 zur Beitragssenkung.

Wechsel in die GKV mit Zusatztarif

Führen Sie bei der SIGNAL IDUNA eine nach Art der Lebensversicherung kalkulierte Zusatzversicherung fort, wird die Rückstellung angerechnet, bis auf 0 € Beitrag. Ein verbleibender Rest verfällt.

Sie verlassen die SIGNAL IDUNA

Bei sonstiger Kündigung der Krankenversicherung, also auch beim Wechsel zu einem anderen Versicherer, oder bei Tod verfällt die Rückstellung zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Eine Auszahlung von Entlastungsbeträgen, die Rückzahlung von Beiträgen oder eine Übertragung auf eine andere Person ist laut AVB ausgeschlossen. Einen Rückkaufswert gibt es nicht. Bedenken Sie auch: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nehmen Sie schon aus dem Hauptvertrag nur den Übertragungswert in Höhe des Basistarifs mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG, Verträge ab 2009). Mehr dazu im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt D 1 bis D 3 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Fragen 6 und 7.

Beitragspause und Reduzierung bei BE-SI

Für eine wirtschaftliche Notlage nennt das Hinweisblatt drei Wege. Sie unterscheiden sich stark in den Folgen:

  • Beitragsfreistellung: höchstens drei Jahre, nur vor Beginn der Entlastung und erst nach jeweils fünf Jahren ununterbrochener Beitragszahlung. Danach lebt die Beitragspflicht von selbst wieder auf; der Beitrag wird neu berechnet. In dieser Zeit entfällt die Dynamik.
  • Entlastungsbetrag verringern: jederzeit möglich, ohne Gesundheitsprüfung. Die bisherige Rückstellung wird im verringerten Tarif angerechnet. Eine spätere Erhöhung kostet nach dem dann erreichten Alter.
  • BE-SI beenden: mit den Folgen aus dem vorigen Abschnitt.

Zwei Sonderfälle regeln die AVB zusätzlich: Stellen Sie Ihre Grundtarife in eine Anwartschaft – etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt –, entfällt die BE-SI-Beitragspflicht für höchstens drei Jahre; Sie dürfen aber auch weiterzahlen. Und bei Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten wird BE-SI für deren Dauer beitragsfrei gestellt, ohne die Drei-Jahres-Grenze.

Fundstelle: AVB Teil III Tarif BE-SI, Abschnitt C 2.1 bis C 2.3 (Fassung 10.2024); Hinweisblatt 1405801, Fragen 4, 8 und 9.

Beitragsentlastungstarif Signal Iduna im Überblick

Tarif BE-SI der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. · Quelle: AVB Teil III (Druckstück 1405701, Fassung 10.2024) und Hinweisblatt 1405801, enthalten in „Informationen zur Krankheitskostenvoll-, Beihilfe- und Zusatzversicherung“ (Stand Juli 2026); Broschüre 1721121 (Stand 12/2025) · ausgewertet am 11.10.2026 · Zusammenfassung, maßgeblich ist der Wortlaut
PrüfpunktRegel laut UnterlagenFundstelle
ProduktZusatztarif BE-SI zu Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherungen (Grundtarife)AVB A 1, B 1
Antragab vollendetem 20. Lebensjahr bis 60 Monate vor frühestmöglichem Beginn (60)AVB A 2
BeginnKalenderjahr des 67. Geburtstags, Monat des BE-SI-Beginns; vorziehen 60–66, aufschieben 68–70AVB B 2
Höhe/StufenVielfache von 1 €, mind. 20 €; höchstens Grundtarife plus BE-SI und höchstens 150 % der GrundtarifeAVB B 3
Dynamikab 2027 alle 3 Jahre +10 % (mind. 5 €) bis 12 Monate vor Beginn; Widerspruch möglichAVB B 4.2
Zahldauergesamte Versicherungsdauer, auch während der EntlastungAVB C 1
Beispielbeitrag37 Jahre, 370 € ab 67: 129,72 €/Monat (Versichererbeispiel 12/2025)Broschüre S. 5
Steuerlaut Versicherer im selben Verhältnis absetzbar wie die KrankenvollversicherungHinweisblatt
Arbeitgeberzuschusslaut Versicherer bis zu 50 % im Rahmen der HöchstgrenzenHinweisblatt
TarifwechselGrenzen gelten auch bei Vertragsänderungen; Umstellung in Standard-, Basis-, Notlagentarif beendet BE-SIAVB B 3; Hinweise 6
KündigungAnrechnung auf weiterlaufende Krankenversicherung; beim Verlassen des Versicherers VerfallAVB D 2; Hinweise 7
BeitragspauseFreistellung bis 3 Jahre nach 5 Beitragsjahren; Verringerung jederzeitAVB C 2

Lohnt sich BE-SI? Der Rechenweg am Beispiel des Versicherers

Ein pauschales Urteil geben wir nicht. Den Rechenweg können Sie aber an dem Beispiel nachvollziehen, das die SIGNAL IDUNA selbst veröffentlicht. Alle Zwischenschritte sind eigene Rechnungen aus diesen Versichererangaben, ohne künftige Beitragsänderungen.

Beitrag heute

37-jährige Arbeitnehmerin, BE-SI 67/370: 129,72 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, ihr Anteil vor Steuer: 64,86 €.

Steuereffekt

Ist der Beitrag zu 80 % absetzbar und liegt der Grenzsteuersatz bei 30 % (Annahmen), sinkt der Netto-Aufwand auf rund 49 € im Monat. Ohne Arbeitgeber wären es rund 99 €.

Entlastung ab 67

370 € Entlastung minus 129,72 € weiterlaufender BE-SI-Beitrag ergibt 240,28 € im Monat weniger – ab dann ohne Arbeitgeberzuschuss und solange der Vertrag besteht.

Vergleich mit eigenem Sparen

Ein Sparplan, der 240,28 € zwanzig Jahre lang ab 67 zahlen soll, braucht rund 47.500 € Kapital. Dafür wären ab 37 rund 96 € im Monat nötig (2 % Zins nach Kosten und Steuern, 30 Jahre) oder rund 160 € ohne Zins.

Was die Zahlen nicht zeigen: Der Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt aber flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. BE-SI zahlt, solange der Vertrag besteht, bindet Sie aber an die SIGNAL IDUNA; der Beitrag kann bei steigender Lebenserwartung angepasst werden. Steuer- und Zinsannahmen sind Modellwerte. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner nach; Alternativen wie Rücklage oder Basisrente vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.

BE-SI für Beamte: auch zur Beihilfeversicherung

BE-SI lässt sich laut Broschüre auch zu den Beihilfeversicherungen der SIGNAL IDUNA abschließen. Der Versicherer nennt zwei Beispiele: eine 22-jährige Beamtin mit 50 % Beihilfe zahlt 44,34 € für 200 € Entlastung ab 67, ein 22-jähriger Polizeimeister mit Heilfürsorge 35,47 € für 160 € (Stand 12/2025). Einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gibt es für Beamte nicht. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand ändert, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Häufige Fragen

Was ist BE-SI bei der Signal Iduna?

BE-SI steht für „Beitragsentlastung SIGNAL IDUNA“. Es ist ein Zusatztarif, der den Beitrag Ihrer Krankheitskostenvoll- oder Beihilfeversicherung ab einem vereinbarten Alter um einen festen Eurobetrag senkt. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil III, Fassung 10.2024.

Was kostet BE-SI?

Das hängt vom Alter und vom Entlastungsbetrag ab. Die SIGNAL IDUNA nennt in einer Broschüre (Stand 12/2025) zum Beispiel 129,72 € im Monat für 370 € Entlastung ab 67 bei einer 37-jährigen Arbeitnehmerin und 105,18 € für 300 € bei einem 37-jährigen Selbstständigen. Ihr persönlicher Beitrag steht im Angebot.

Muss ich den BE-SI-Beitrag auch nach 67 weiterzahlen?

Ja. Laut AVB ist der Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen, auch nach Beginn der Entlastung. Der Versicherer begründet das damit, dass der Beitrag sonst nicht arbeitgeberzuschussfähig wäre. Der Entlastungsbetrag darf aber auch den BE-SI-Beitrag selbst mindern.

Ist BE-SI steuerlich absetzbar?

Laut SIGNAL IDUNA ist der BE-SI-Beitrag im selben Verhältnis als Vorsorgeaufwand absetzbar wie der Beitrag zur Krankenvollversicherung. Welcher Anteil das bei Ihnen ist, steht in der Beitragsbescheinigung. Für die Beurteilung im Einzelfall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu BE-SI?

Laut Versicherer beteiligt sich der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen mit bis zu 50 % am BE-SI-Beitrag. Nach § 257 SGB V liegt die Grenze 2026 bei 508,59 € für die Krankenversicherung; ist sie schon erreicht, gibt es für BE-SI keinen zusätzlichen Zuschuss.

Was passiert mit BE-SI, wenn ich kündige oder den Versicherer wechsle?

Kündigen Sie nur BE-SI, wird die Rückstellung auf Ihre weiterlaufende Krankenvollversicherung angerechnet, teils als Beitragssenkung, teils in den Altersmitteln. Verlassen Sie die SIGNAL IDUNA ganz, verfällt die Rückstellung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

Kann ich BE-SI beitragsfrei stellen?

Ja, vor Beginn der Entlastung für höchstens drei Jahre, wenn Sie vorher fünf Jahre ununterbrochen Beitrag gezahlt haben. Danach lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf, der Beitrag wird neu berechnet. Alternativ können Sie den Entlastungsbetrag jederzeit verringern.

Quellen

  1. SIGNAL IDUNA: Informationen zur Krankheitskostenvoll-, Beihilfe- und Zusatzversicherung, darin AVB Teil III Tarif BE-SI (Druckstück 1405701, Fassung 10.2024, S. 172–173) und „Wichtige Hinweise für Ihre Beitragsentlastung SIGNAL IDUNA – Tarif BE-SI“ (1405801, Fassung 10.2024, S. 174–175) – Broschüre Stand Juli 2026, abgerufen 11.10.2026
  2. SIGNAL IDUNA: Heute vorgesorgt, im Alter entlastet – mit BE-SI (Kundenbroschüre mit Beispielbeiträgen, Druckstück 1721121) – Stand Dezember 2025, abgerufen 11.10.2026
  3. SIGNAL IDUNA: privat-SI – die KV-Voll von SIGNAL IDUNA (Druckstück 1708503) – Stand August 2026, abgerufen 11.10.2026
  4. PKV-Verband: Beitragsentlastungstarife in der PKV – Verbandsangabe, ohne Datum, abgerufen 11.10.2026
  5. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 11.10.2026
  6. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 11.10.2026
  7. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 11.10.2026
  8. § 150 VAG – Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift – abgerufen 11.10.2026
Redaktion PKV-Rente.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 11. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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