Inhalt (13 Abschnitte)
- Produkt und Bausteine: BEN und SBE bei der HanseMerkur
- Höhe der Entlastung und Stufen bei der HanseMerkur-Beitragsentlastung
- Dynamik und Erhöhungsoptionen beim HanseMerkur-Tarif BEN
- Beitrag und Zahldauer: Was BEN laut HanseMerkur kostet
- Beginn der Entlastung: 1. Januar des Jahres mit 65
- Steuerliche Absetzbarkeit von BEN
- Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zum HanseMerkur-BEN
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit BEN passiert
- Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BEN-Mitteln passiert
- Beitragspause und Reduzierung beim HanseMerkur-BEN
- Beitragsentlastungstarif HanseMerkur im Überblick
- Lohnt sich BEN? Der Rechenweg mit der Beitragstabelle
- BEN für Beamte: auch in der Beihilfeversicherung
- BEN ist ein Beitragsnachlass ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden; vereinbart wird er in Schritten von 10 €, zum Beispiel BEN/100 für 100 € im Monat (Sonderbedingungen BEN 11.18).
- Abschließen können Personen mit substitutiver Krankenversicherung bei der HanseMerkur ab 20 und laut Versicherer bis zu einem Eintrittsalter von 60.
- Der BEN-Beitrag ist auch nach Beginn des Nachlasses weiterzuzahlen; laut Beitragstabelle (Stand 01/2025) kostet BEN/100 mit 35 Jahren 29,90 €, mit 50 Jahren 57,00 € im Monat.
- Eine automatische Dynamik sehen die Sonderbedingungen nicht vor; Erhöhen oder Verringern ist nur vor dem Jahr möglich, in dem Sie 65 werden.
- Wechseln Sie ohne Unterbrechung zu einem anderen privaten Krankenversicherer, wird die BEN-Rückstellung laut Sonderbedingungen als Teil des Übertragungswerts mitgegeben.
Der Beitragsentlastungstarif der HanseMerkur heißt BEN und ist rechtlich als „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung“ geregelt. Sie vereinbaren einen monatlichen Beitragsnachlass in Schritten von 10 €, der ab dem 1. Januar des Jahres wirkt, in dem Sie 65 werden, und den Gesamtbeitrag Ihrer Krankheitskostentarife senkt – auf Wunsch bis auf 0 €. Laut Beitragstabelle kostet BEN/100 mit 35 Jahren 29,90 € im Monat, der auch nach 65 weiterläuft (Sonderbedingungen BEN 11.18; Beitragstabelle Stand 01/2025).
Auf der Website der HanseMerkur heißt der Baustein „Tarif BEN“ oder „Beitragsreduzierung ab 65 Jahren“. Die verbindlichen Regeln stehen in den Sonderbedingungen BEN, abgedruckt in der Verbraucherinformation Vollversicherung (Stand April 2026). Dazu gibt es ein Produktinformationsblatt und eine Kundeninformation mit Beitragstabelle. Wir haben alle Unterlagen ausgewertet und nach den zehn Punkten unserer Prüfliste für Beitragsentlastungstarife sortiert.
Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung von PKV-Rente.de, kein Angebot und keine Seite der HanseMerkur. Wir bewerten den Versicherer nicht und stellen keine Rangfolge auf. Wie Beitragsentlastung allgemein funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Beitragsentlastungstarif: So funktioniert er.
Produkt und Bausteine: BEN und SBE bei der HanseMerkur
Mit den Sonderbedingungen BEN wird „ein monatlicher Beitragsnachlass im Alter vereinbart“. Der Nachlass betrifft alle Krankheitskostentarife, die für die versicherte Person bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG bestehen – einschließlich BEN selbst. Er senkt also den Gesamtbeitrag, nicht den Beitrag eines einzelnen Tarifs. Die Sonderbedingungen sprechen dabei nur von Krankheitskostentarifen; ob Pflegetarife erfasst sind, regeln sie nicht ausdrücklich.
Abschließen kann BEN, wer bei der HanseMerkur eine substitutive Krankheitskostenversicherung hat oder sie gleichzeitig abschließt. Substitutiv heißt: Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung. Laut Website ist BEN ohne Risikoprüfung abschließbar.
Zweiter Baustein: Tarif SBEDie HanseMerkur bietet daneben den Tarif SBE an. Er zahlt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden, einen vereinbarten Betrag auf Ihren Selbstbehalt aus der Vollversicherung – höchstens den tatsächlich einbehaltenen Selbstbehalt (Tarif SBE, Fassung 01.17). SBE senkt also nicht den Beitrag, sondern Ihre Eigenbeteiligung im Leistungsfall.
In der Verbraucherinformation werden außerdem die Sonderbedingungen „MBZ“ und „BEP“ erwähnt. Deren Wortlaut ist in den ausgewerteten Unterlagen nicht abgedruckt – wenn Sie einen dieser Bausteine haben, fordern Sie die Bedingungen bei der HanseMerkur an.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Abschlussfähigkeit“ und „Gegenstand der Vereinbarung“ (Verbraucherinformation Vollversicherung April 2026, S. 158); Tarif SBE 01.17, Abschnitt II.
Höhe der Entlastung und Stufen bei der HanseMerkur-Beitragsentlastung
Als Beitragsnachlass vereinbaren Sie einen Mindestbetrag von 10 € oder ein Vielfaches davon. Der vereinbarte Betrag steht in der Bezeichnung: BEN/100 bedeutet 100 € Nachlass im Monat.
Eine Obergrenze in Euro nennen die Sonderbedingungen nicht. Übersteigt der vereinbarte Nachlass aber den nicht reduzierten Gesamtbeitrag Ihrer Krankheitskostentarife einschließlich BEN, wird er auf die Höhe dieses Gesamtbeitrags gesenkt. Ihr Zahlbeitrag sinkt dann auf 0 €, nicht darunter. Wichtig: Die nach den Sonderbedingungen gebildete Alterungsrückstellung bleibt dabei laut Wortlaut „vollständig erhalten“.
Planen Sie die Höhe mit Ihrer Lücke im Alter, nicht mit dem Maximum. Denn auch der Rentenzuschuss hängt am Beitrag: Er beträgt 2026 8,75 % Ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). Details erklärt der Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Gegenstand der Vereinbarung“, „Bezeichnung“, „Umfang des Beitragsnachlasses“.
Dynamik und Erhöhungsoptionen beim HanseMerkur-Tarif BEN
Eine automatische Dynamik – also eine planmäßige Erhöhung des Nachlasses – sehen die Sonderbedingungen BEN nicht vor. Weder vor noch nach dem 65. Lebensjahr wächst der Betrag von selbst. Der vereinbarte Nachlass ist ein fester Eurobetrag.
Sie können ihn aber selbst ändern. Laut Sonderbedingungen lässt sich der Nachlass „nur vor dem 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person das Alter 65 erreicht, erhöhen oder verringern“. Der Zusatzbeitrag für die Änderung richtet sich nach dem dann erreichten Alter. Eine spätere Erhöhung ist je Euro Nachlass also teurer als ein früher Abschluss – das zeigt die Beitragstabelle weiter unten. Die Website nennt dazu: Ihre Einzahlung könne „jederzeit erhöht oder reduziert werden“; maßgeblich ist die Frist aus den Sonderbedingungen.
Wie stark ein fester Betrag mit steigenden Beiträgen an Gewicht verliert, zeigt ein Szenario im Ratgeber Beitragsentlastungstarif. Fragen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen nach, ob eine Aufstockung zu Ihrer Planung passt.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Änderungen des Beitragsnachlasses“; IPID BEN 05.19, „Gibt es Deckungsbeschränkungen?“.
Beitrag und Zahldauer: Was BEN laut HanseMerkur kostet
Der Zusatzbeitrag für die modifizierte Beitragszahlung ist laut Sonderbedingungen „bis zur Beendigung der Sonderbedingungen, also auch nach Einsetzen des monatlichen Beitragsnachlasses, zu zahlen“. Weil der Nachlass aber auch BEN selbst mindert, gilt für Ihre Rechnung: Spürbare Entlastung ab 65 = Nachlass minus BEN-Beitrag.
Die HanseMerkur veröffentlicht eine Beitragstabelle nach Eintrittsalter. Eintrittsalter ist das Jahr des Versicherungsbeginns minus Ihr Geburtsjahr. Für Beträge, die nicht in der Tabelle stehen, rechnen Sie laut Versicherer den Wert für 10 € mal gewünschten Nachlass durch 10.
| Eintrittsalter | BEN-Beitrag/Monat | davon selbst bei 50 % Arbeitgeberanteil | Netto ab 65 |
|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 23,90 € | 11,95 € | 76,10 € |
| 35 Jahre | 29,90 € | 14,95 € | 70,10 € |
| 40 Jahre | 37,10 € | 18,55 € | 62,90 € |
| 45 Jahre | 45,90 € | 22,95 € | 54,10 € |
| 50 Jahre | 57,00 € | 28,50 € | 43,00 € |
| 55 Jahre | 71,30 € | 35,65 € | 28,70 € |
| 60 Jahre | 91,00 € | 45,50 € | 9,00 € |
Die Tabelle zeigt deutlich, wie stark das Eintrittsalter wirkt: Je später der Abschluss, desto mehr vom Nachlass zehrt der weiterlaufende Beitrag auf. Auch der Zusatzbeitrag kann steigen: Weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % ab, werden alle Zusatzbeiträge überprüft und gegebenenfalls mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Beitragszahlungsdauer“ und „Beitragsanpassung“; Kundeninformation MK 217 (Stand 01/2025).
Beginn der Entlastung: 1. Januar des Jahres mit 65
Der Nachlass wirkt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person das Alter 65 erreicht. Ein Beispiel: Wer im Oktober 65 wird, zahlt bereits ab Januar desselben Jahres weniger.
Ein Vorziehen oder Aufschieben dieses Termins sehen die Sonderbedingungen nicht vor. Das ist ein Unterschied zu manchen anderen Entlastungsbausteinen, bei denen sich der Beginn verschieben lässt. Planen Sie Ihren Ruhestand später als mit 65, wirkt der Nachlass bei BEN schon, während Sie noch angestellt sind. Dann sinkt rechnerisch auch Ihr Arbeitgeberzuschuss, solange Sie unter dem Höchstbetrag liegen – ein Teil der Entlastung kommt dann dem Arbeitgeber zugute.
Das Mindestalter bei Abschluss beträgt 20 Jahre. Das Höchsteintrittsalter von 60 Jahren nennen die Website und die Kundeninformation der HanseMerkur; in den Sonderbedingungen selbst steht es nicht.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Abschlussfähigkeit“ und „Umfang des Beitragsnachlasses“; Kundeninformation MK 217 (Stand 01/2025).
Steuerliche Absetzbarkeit von BEN
Die Sonderbedingungen selbst enthalten keine Steueraussage. In ihrer Kundeninformation schreibt die HanseMerkur: „Alle Beiträge sind in derselben Größenordnung wie Ihr Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar“, und die Leistung ab 65 erhielten Sie steuerfrei. Das sind Angaben des Versicherers.
Der gesetzliche Rahmen: Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Anteile für Komfortleistungen fallen unter den gemeinsamen Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG), der meist schon ausgeschöpft ist. Welcher Anteil Ihres Beitrags als Basisabsicherung gilt, steht in Ihrer Beitragsbescheinigung.
- Nur Ihr Eigenanteil zählt: Den Arbeitgeberzuschuss können Sie nicht absetzen.
- Im Alter weniger Sonderausgaben: Ein niedrigerer Beitrag ab 65 senkt auch Ihren Abzug.
Eine individuelle Steuerberatung leisten wir nicht – bitte sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Einen Überblick gibt der Beitrag PKV-Beiträge und Steuer im Ruhestand.
Fundstelle: Kundeninformation MK 217 (Stand 01/2025), „Ihre Vorteile“.
Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V zum HanseMerkur-BEN
Laut HanseMerkur sind „alle Beiträge arbeitgeberzuschussfähig“; der Arbeitgeber beteilige sich „mit bis zu 50 %“. Die Website rechnet vor: Eine 35-jährige Person zahlt für 100 € Beitragsreduzierung „inklusive Arbeitgeberzuschuss“ 14,95 € im Monat – also die Hälfte des Tabellenbeitrags von 29,90 €.
Die Hälfte gibt es nur, solange der Höchstzuschuss nach § 257 SGB V nicht ausgeschöpft ist. 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung, zusammen mit der Pflegeversicherung 613,22 €. Für 2027 wären es nach eigener Berechnung rund 667 bis 673 € insgesamt (Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag schon über 1.017,18 € (2026), zahlen Sie BEN allein.
Nach 65 ohne ZuschussDer BEN-Beitrag läuft auch nach 65 weiter. Sind Sie dann im Ruhestand, gibt es dafür keinen Arbeitgeberzuschuss mehr. Arbeiten Sie über 65 hinaus, wirkt der Nachlass bereits – und Ihr Zuschuss sinkt mit dem Beitrag.
Fundstelle: Kundeninformation MK 217 (Stand 01/2025); HanseMerkur-Website „Private Krankenversicherung für Angestellte“ (abgerufen 11.10.2026).
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was mit BEN passiert
Nach § 204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz bei Ihrem Versicherer wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. BEN hängt nicht an einem bestimmten Tarif, sondern wirkt auf alle Krankheitskostentarife der versicherten Person bei der HanseMerkur.
Eine ausdrückliche Regel zum Tarifwechsel enthalten die Sonderbedingungen nicht. Zwei Sätze helfen bei der Einordnung: Voraussetzung ist eine substitutive Krankheitskostenversicherung bei der HanseMerkur. Und wird der Nachlass größer als der Gesamtbeitrag – etwa nach einem Wechsel in einen günstigeren Tarif –, wird er auf diesen Gesamtbeitrag gesenkt, während die BEN-Rückstellung vollständig erhalten bleibt.
Nicht ausdrücklich geregelt – vor einem Tarifwechsel schriftlich bestätigen lassen: Läuft BEN im neuen Tarif unverändert weiter? Welche Hebel ein Tarifwechsel im Alter sonst bietet, erklärt der Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Abschlussfähigkeit“, „Gegenstand der Vereinbarung“, „Umfang des Beitragsnachlasses“.
Kündigung und Versichererwechsel: Was mit den BEN-Mitteln passiert
Hier enthalten die Sonderbedingungen BEN ausführliche Regeln. Sie unterscheiden drei Fälle:
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Wird die substitutive Krankenversicherung ohne Unterbrechung bei einem anderen privaten Krankenversicherer fortgesetzt, enden die Sonderbedingungen. Die BEN-Rückstellung wird als Teil des Übertragungswerts an das neue Unternehmen übertragen.
Ende ohne Anschluss
Besteht dann noch ein nicht substitutiver Krankheitskostentarif mit Alterungsrückstellung – etwa eine Zusatzversicherung – oder wird einer neu abgeschlossen, laufen die Sonderbedingungen weiter. Sonst enden sie, und die Rückstellung fällt an die Versichertengemeinschaft.
Nur BEN wird gekündigt
Zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf des zweiten, mit drei Monaten Frist. Bleiben Tarife mit Alterungsrückstellung bestehen, wird die BEN-Rückstellung sofort beitragsmindernd angerechnet.
Wie hoch der übertragene Anteil bei einem Versichererwechsel konkret ist, ergibt sich aus den technischen Berechnungsgrundlagen; eine Zahl nennen die Unterlagen nicht. Für den Hauptvertrag gilt gesetzlich: Seit 2009 wird nur der Teil der Alterungsrückstellung übertragen, der dem Basistarif entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Die HanseMerkur verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Mehr zur Rückstellung lesen Sie im Beitrag Alterungsrückstellungen in der PKV.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Beendigung der Krankheitskostenversicherung“ Ziffer 1 und 2, „Kündigung der Sonderbedingungen“.
Beitragspause und Reduzierung beim HanseMerkur-BEN
Eine Beitragspause oder Beitragsfreistellung für BEN sehen die Sonderbedingungen nicht vor. Wird das Geld knapp, bleiben laut Wortlaut zwei Wege:
- Nachlass verringern: möglich bis vor dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden. Der Zusatzbeitrag richtet sich dann nach den technischen Berechnungsgrundlagen und Ihrem erreichten Alter. Ob und wie die bisher gebildete Rückstellung dabei angerechnet wird, nennen die Sonderbedingungen nicht – fragen Sie vorher nach.
- Kündigen: mit den Folgen aus dem vorigen Abschnitt. Die Rückstellung wird dann auf die weiterlaufenden Tarife mit Alterungsrückstellung angerechnet.
Laut Produktinformationsblatt wird der Nachlass gezahlt, solange Versicherungsschutz nach Krankheitskostentarifen bei der HanseMerkur besteht – auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in Europa, Russland oder der Türkei. Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb Europas, Russlands und der Türkei, endet der Schutz, sofern nichts anderes vereinbart wird. Klären Sie das vor einem Umzug im Ruhestand.
Fundstelle: Sonderbedingungen BEN 11.18, „Änderungen des Beitragsnachlasses“; IPID BEN 05.19, „Wo bin ich versichert?“ und „Wann beginnt und endet die Deckung?“.
Beitragsentlastungstarif HanseMerkur im Überblick
| Prüfpunkt | Regel laut Unterlagen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Produkt | Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung (BEN), Nachlass auf alle Krankheitskostentarife | BEN 11.18 |
| Abschluss | ab 20 Jahren; Höchsteintrittsalter 60 laut Website und Kundeninformation | BEN 11.18; MK 217 |
| Beginn | 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden; Verschiebung nicht vorgesehen | BEN 11.18 |
| Höhe/Stufen | mindestens 10 € oder Vielfache; höchstens bis zum Gesamtbeitrag (Zahlbeitrag 0 €) | BEN 11.18 |
| Dynamik | keine automatische Dynamik; Änderung nur vor dem Jahr mit 65 | BEN 11.18 |
| Zahldauer | bis zum Ende der Sonderbedingungen, auch nach Beginn des Nachlasses | BEN 11.18 |
| Beispielbeitrag | BEN/100: 29,90 € mit 35, 57,00 € mit 50 Jahren (Stand 01/2025) | MK 217 |
| Steuer | laut Versicherer in derselben Größenordnung absetzbar wie der KV-Beitrag | MK 217 |
| Arbeitgeberzuschuss | laut Versicherer zuschussfähig, bis zu 50 % im Rahmen von § 257 SGB V | MK 217 |
| Tarifwechsel | nicht ausdrücklich geregelt; Nachlass wirkt auf alle Krankheitskostentarife | – |
| Versichererwechsel | bei nahtlosem Wechsel Übertragung als Teil des Übertragungswerts | BEN 11.18 |
| Kündigung/Pause | Kündigung frühestens zum Ende des 2. Versicherungsjahres; keine Beitragspause vorgesehen | BEN 11.18 |
Lohnt sich BEN? Der Rechenweg mit der Beitragstabelle
Ein Urteil fällen wir nicht. Den Rechenweg können Sie aber mit den veröffentlichten Werten nachvollziehen. Beispiel: Abschluss mit 35, BEN/100, Beitrag 29,90 € (Stand 01/2025). Alle Zwischenschritte sind eigene Rechnungen, ohne künftige Beitragsänderungen.
Netto-Aufwand bis 65
Angestellte mit Zuschuss-Spielraum zahlen 14,95 €. Bei 80 % absetzbarem Anteil und 30 % Grenzsteuersatz (Annahmen) bleiben rund 11,36 €. Selbstständige: rund 22,72 €.
Netto-Entlastung ab 65
100 € Nachlass minus 29,90 € weiterlaufender Beitrag = 70,10 € im Monat, ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne automatische Dynamik.
Vergleich mit eigenem Sparen
Wer 70,10 € zwanzig Jahre lang ab 65 selbst finanzieren will, braucht rund 13.900 € Kapital. Ab 35 sind dafür rund 28 € im Monat nötig (2 % Zins nach Kosten und Steuern, 30 Jahre) oder rund 47 € ohne Zins.
Eigene Zahlen prüfen
Setzen Sie Ihr Eintrittsalter aus der Tabelle oben und Ihren Steuersatz ein. Mit 50 Jahren sinkt die Netto-Entlastung auf 43,00 €, die Sparzeit auf 15 Jahre.
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. BEN zahlt den Nachlass, solange Sie bei der HanseMerkur krankenversichert sind – auch über 85 hinaus –, ist aber ein fester Betrag, und der Zusatzbeitrag kann bei steigender Lebenserwartung angepasst werden. Ein Sparplan ist nach 20 Jahren aufgebraucht, bleibt dafür flexibel, vererbbar und unabhängig vom Versicherer. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Beitragsentlastungs-Rechner nach; weitere Vorsorgewege vergleicht der Ratgeber PKV im Alter absichern.
BEN für Beamte: auch in der Beihilfeversicherung
Die Sonderbedingungen BEN sind auch in der Verbraucherinformation Beihilfeversicherung der HanseMerkur abgedruckt (Stand Februar 2026), mit demselben Wortlaut in der Fassung 11.18. Für Beamtinnen und Beamte gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V; die Beiträge zur Restkostenversicherung sind meist niedriger, der Hebel ist damit kleiner. Wie sich der Beihilfesatz im Ruhestand entwickelt, erklärt Beihilfe-Rechner.de; unseren Überblick lesen Sie unter PKV-Beiträge im Alter für Beamte.
Häufige Fragen
Was ist der Tarif BEN der HanseMerkur?
BEN steht für die „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung“ der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Sie vereinbaren einen monatlichen Beitragsnachlass, der ab dem 1. Januar des Jahres wirkt, in dem Sie 65 werden. Der Nachlass senkt den Gesamtbeitrag aller Krankheitskostentarife der versicherten Person bei der HanseMerkur.
Was kostet BEN bei der HanseMerkur?
Laut Beitragstabelle der HanseMerkur (Kundeninformation MK 217, Stand 01/2025) kostet ein Nachlass von 100 € im Monat bei Eintrittsalter 35 genau 29,90 €, bei 45 Jahren 45,90 € und bei 55 Jahren 71,30 €. Angestellte zahlen davon im Rahmen der Höchstgrenzen die Hälfte; aktuelle Werte stehen im Angebot.
Muss ich den BEN-Beitrag nach 65 weiterzahlen?
Ja. Laut Sonderbedingungen ist der Zusatzbeitrag bis zur Beendigung der Sonderbedingungen zu zahlen, also auch nach Einsetzen des Nachlasses. Der Nachlass mindert allerdings den Gesamtbeitrag einschließlich BEN. Ihre spürbare Entlastung ist deshalb der Nachlass minus dem BEN-Beitrag.
Ist BEN steuerlich absetzbar und zahlt der Arbeitgeber mit?
Laut HanseMerkur sind die Beiträge in derselben Größenordnung wie Ihr Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar und arbeitgeberzuschussfähig. Der Zuschuss ist nach § 257 SGB V gedeckelt (2026: höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung). Den absetzbaren Anteil nennt die Beitragsbescheinigung; im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.
Was passiert mit BEN, wenn ich zu einem anderen Versicherer wechsle?
Wird die substitutive Krankenversicherung ohne Unterbrechung bei einem anderen privaten Krankenversicherer fortgesetzt, enden die Sonderbedingungen und die BEN-Rückstellung wird als Teil des Übertragungswerts an das neue Unternehmen übertragen. Endet die Versicherung ohne Anschluss und ohne weiteren Tarif mit Alterungsrückstellung, fällt die Rückstellung an die Versichertengemeinschaft.
Kann ich BEN kündigen oder verringern?
Kündigen können Sie zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf des zweiten, mit drei Monaten Frist. Bleiben Tarife mit Alterungsrückstellung bestehen, wird die BEN-Rückstellung sofort beitragsmindernd angerechnet. Verringern oder erhöhen können Sie den Nachlass nur vor dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 65 werden.
Quellen
- HanseMerkur: Verbraucherinformation Vollversicherung April 2026, darin „Sonderbedingungen für die modifizierte Beitragszahlung (BEN)“ (Fassung BEN 11.18, S. 158) – Stand April 2026, abgerufen 11.10.2026
- HanseMerkur: Antrag BEN/SBE mit Sonderbedingungen BEN 11.18, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID BEN 05.19) und Tarif SBE (01.17) – Antragsfassung 06.26, abgerufen 11.10.2026
- HanseMerkur: Kundeninformation „Bezahlbare Beiträge auch im Alter“ mit Beitragstabelle Tarif BEN (MK 217) – Stand 01/2025, abgerufen 11.10.2026
- HanseMerkur: Private Krankenversicherung für Angestellte (Baustein BEN) – Versichererangabe, abgerufen 11.10.2026
- HanseMerkur: Verbraucherinformation Beihilfeversicherung Februar 2026, darin Sonderbedingungen BEN (S. 158) – Stand Februar 2026, abgerufen 11.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 11.10.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 11.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 11.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 11. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.