Inhalt (6 Abschnitte)
- Witwenrente und private Krankenversicherung: Was sich ändert – und was bleibt
- Wenn Ihr Partner Versicherungsnehmer war: Vertrag in zwei Monaten fortsetzen
- Zuschuss zur PKV auf die Witwenrente: so wird gerechnet
- Krankenversicherung der Rentner über die Witwenrente: der Sonderfall
- Wenn das Haushaltseinkommen sinkt: den PKV-Beitrag tragbar halten
- Checkliste: PKV und Witwenrente nach dem Todesfall
- Ihre eigene private Krankenversicherung läuft nach dem Tod des Partners unverändert weiter; der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, Krankenkassenbeiträge werden von der Witwenrente nicht abgezogen.
- War der verstorbene Partner Versicherungsnehmer, können Sie den Vertrag binnen zwei Monaten nach dem Tod unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen (§ 207 Abs. 1 VVG).
- Auch zur Witwenrente zahlt die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss von 8,75 % des Zahlbetrags (2026); bei eigener Rente und Witwenrente zusammen höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, anteilig aufgeteilt (§ 106 Abs. 3 SGB VI).
- In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt (§ 67 SGB VI) – entsprechend höher ist in dieser Zeit der Zuschuss.
- Hat der verstorbene Partner die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, kann die Witwenrente Sie versicherungspflichtig machen (§ 5 Abs. 2 SGB V); privat bleiben Sie dann mit einer Befreiung binnen drei Monaten (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).
Eine Witwenrente ändert an Ihrer privaten Krankenversicherung zunächst nichts: Ihr Vertrag läuft weiter, und von der Rente werden keine Krankenkassenbeiträge abgezogen. Stattdessen zahlt die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss von 8,75 % des Zahlbetrags – bei eigener Rente und Witwenrente zusammen höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (§ 106 SGB VI). War der Partner Versicherungsnehmer, setzen Sie den Vertrag binnen zwei Monaten fort (§ 207 VVG). In einem Sonderfall kann die Witwenrente Sie gesetzlich versicherungspflichtig machen; dann bleiben Sie mit einer Befreiung privat (Stand: Oktober 2026).
Zuerst das Wichtigste: Sie bleiben versichert, ohne Unterbrechung und mit Ihren vertraglich zugesicherten Leistungen. Ihr Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Was zu tun ist, lässt sich in wenigen Schritten erledigen – wenn Sie die Fristen kennen.
Witwenrente und private Krankenversicherung: Was sich ändert – und was bleibt
In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Der Tod des Partners verändert deshalb nicht Ihren Tarif und nicht Ihren Beitrag. Auch Ihr Einkommen spielt keine Rolle: Ob Witwenrente, eigene Rente, Betriebsrente oder Mieteinnahmen – der PKV-Beitrag bleibt gleich. Das unterscheidet Sie von gesetzlich versicherten Rentnern, denen Beiträge von der Rente abgezogen werden, und von freiwillig gesetzlich Versicherten, die auf alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen (§ 240 SGB V).
| Thema | Was gilt | Frist |
|---|---|---|
| Eigener Vertrag | läuft unverändert weiter | – |
| Partner war Versicherungsnehmer | Fortsetzung durch die versicherten Personen unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers | 2 Monate nach dem Tod |
| Zuschuss zur Witwenrente | 8,75 % des Zahlbetrags, höchstens die Hälfte des KV-Beitrags | Antrag binnen 3 Kalendermonaten nach Erfüllung der Voraussetzungen |
| Krankenversicherung der Rentner | bei langjährig Privatversicherten meist nur im Sonderfall über die Vorversicherungszeit des Partners | Befreiung binnen 3 Monaten |
| Vertrag des Verstorbenen | endet mit dem Tod; offene Arztrechnungen können die Erben einreichen | – |
Wenn Ihr Partner Versicherungsnehmer war: Vertrag in zwei Monaten fortsetzen
Viele Paare haben ihre PKV in einem gemeinsamen Vertrag: Ein Partner ist Versicherungsnehmer und zahlt, der andere ist mitversicherte Person. Stirbt der Versicherungsnehmer, endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich. Das Gesetz schützt Sie aber: Die versicherten Personen dürfen binnen zwei Monaten nach dem Tod erklären, dass sie das Versicherungsverhältnis fortsetzen, und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennen (§ 207 Abs. 1 VVG).
Versicherer informieren
Melden Sie den Todesfall mit Kopie der Sterbeurkunde – am besten schriftlich und so früh wie möglich.
Fortsetzung erklären
Erklären Sie innerhalb von zwei Monaten, dass Sie den Vertrag fortsetzen, und benennen Sie den künftigen Versicherungsnehmer, meist sich selbst.
Zahlung umstellen
Geben Sie die neue Bankverbindung an. Ihr Schutz und Ihre Alterungsrückstellung bleiben erhalten – eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nicht.
Sind Sie Beamtin oder Beamter bzw. Versorgungsempfänger, ändert sich zusätzlich oft der Beihilfesatz. Wie die Beihilfe für Hinterbliebene geregelt ist, erklärt der Ratgeber zur Beihilfe für Witwen und Witwer von Beamten. Was der Todesfall für mitversicherte Kinder und weitere Angehörige bedeutet, zeigt unser Ratgeber zur PKV im Todesfall.
Zuschuss zur PKV auf die Witwenrente: so wird gerechnet
Den Zuschuss nach § 106 SGB VI erhalten alle Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen unter deutscher Aufsicht versichert sind – das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Alters- und Hinterbliebenenrenten. 2026 beträgt er 8,75 % des Zahlbetrags, höchstens die Hälfte Ihrer tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Eigene Rente plus Witwenrente
Beziehen Sie mehrere Renten, gilt die Höchstgrenze für alle zusammen. Ist der Zuschuss begrenzt, leisten ihn die Rentenversicherungsträger anteilig nach dem Verhältnis der Renten oder in einer Summe zu einer der Renten (§ 106 Abs. 3 SGB VI). Zwei Rechenbeispiele mit angenommenen Werten:
| Fall | Renten zusammen | 8,75 % davon | Hälfte KV-Beitrag | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Eigene Rente 1.200 €, Witwenrente 800 €, KV-Beitrag 620 € | 2.000 € | 175,00 € | 310,00 € | 175,00 € |
| Eigene Rente 1.400 €, Witwenrente 1.100 €, KV-Beitrag 380 € | 2.500 € | 218,75 € | 190,00 € | 190,00 € |
Im zweiten Fall greift die Grenze: Der Zuschuss beträgt 190 € und wird anteilig auf beide Renten verteilt (rund 106,40 € und 83,60 €). Wie hoch Ihr Zuschuss mit Ihren Zahlen ist, rechnet der Rentenzuschuss-Rechner aus; Antrag und Missverständnisse erklärt der Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt (Rentenartfaktor 1,0, § 67 SGB VI). In dieser Zeit ist auch der Zuschuss entsprechend höher. Danach beträgt die große Witwenrente nach neuem Recht 55 % und die kleine 25 % der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt – seit 01.07.2026 sind das 1.122,53 € netto im Monat, zuzüglich eines Betrags je Kind mit Anspruch auf Waisenrente; vom übersteigenden Betrag werden 40 % angerechnet (DRV). Weil der Zuschuss am Zahlbetrag hängt, sinkt er mit, Ihr PKV-Beitrag dagegen nicht.
Krankenversicherung der Rentner über die Witwenrente: der Sonderfall
Normalerweise kommt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nur, wer selbst die 9/10-Vorversicherungszeit erfüllt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Bei einer Hinterbliebenenrente gibt es eine Abkürzung: Leitet jemand seine Rente aus der Versicherung einer anderen Person ab, gelten die Voraussetzungen als erfüllt, wenn diese Person sie erfüllt hatte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB V). War Ihr verstorbener Partner gesetzlich versichert und erfüllte die 9/10-Regel, kann der Antrag auf Witwenrente Sie also versicherungspflichtig machen – auch nach Jahrzehnten in der PKV.
Aktuelle RechtsprechungDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hat 2025 einem langjährig privat versicherten Witwer den Zugang zur KVdR über die Versicherungszeiten seiner verstorbenen Ehefrau zugesprochen. Die 55er-Regel des § 6 Abs. 3a SGB V griff dort nicht, weil er in den maßgeblichen fünf Jahren vor dem Rentenantrag nicht mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (LSG Baden-Württemberg, 25.03.2025, L 11 KR 169/25, berichtet von gegen-hartz.de). Ob das in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Krankenkasse.
Wer privat bleiben möchte, hat eine klare Option: Wer durch den Rentenantrag versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Der Antrag gehört binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zur Krankenkasse, und die Befreiung ist unwiderruflich (§ 8 Abs. 2 SGB V).
Gründe, privat zu bleiben
- Vertraglich zugesicherte Leistungen, die kein Gesetz kürzen kann – etwa beim Zahnersatz oder im Krankenhaus.
- Ein Beitrag, der nicht von Witwenrente, Betriebsrente oder Kapitalerträgen abhängt.
- 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (G-BA-Patientenvertretung, 2025).
Was Sie abwägen sollten
- In der KVdR zahlen Sie Beiträge auf Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen; die Rentenversicherung trägt die Hälfte des Beitrags auf die Rente (§ 237 SGB V).
- Die Entscheidung ist endgültig: Eine Befreiung lässt sich nicht widerrufen. Wer in der KVdR bleibt, kann die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) – der Weg zurück in den alten Tarif ist danach in der Regel versperrt.
- 2026 hat der Gesetzgeber in der GKV beschlossen, die Zuzahlungen ab 2027 um 50 % zu erhöhen.
Rechnen Sie beide Wege mit Ihren Zahlen durch, bevor die drei Monate ablaufen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk stellt Ihren PKV-Beitrag nach Zuschuss den KVdR-Beiträgen gegenüber – mit allen Vor- und Nachteilen. Wie die 9/10-Regel funktioniert, zeigt der KVdR-Rechner.
Wenn das Haushaltseinkommen sinkt: den PKV-Beitrag tragbar halten
Mit dem Tod des Partners fällt oft ein Teil des Haushaltseinkommens weg. Ihr PKV-Beitrag bleibt gleich – das ist planbar, kann aber drücken. Diese Wege stehen Ihnen offen, alle bei Ihrem eigenen Versicherer und unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellungen:
Tarifwechsel
Nach § 204 VVG jederzeit möglich, für gleiche oder geringere Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung. Ab 60 nennt Ihr Versicherer Ihnen bei jeder Beitragserhöhung günstigere gleichartige Tarife.
Standardtarif
Für Verträge von vor 2009, in der Regel ab 65: Höchstbeitrag 2026 848,62 €, im Schnitt rund 480 €.
Zuschuss vollständig nutzen
Prüfen Sie, ob der Zuschuss auf alle Ihre gesetzlichen Renten beantragt ist – auch auf die Witwenrente.
Steuer
Die Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Alle Hebel mit Vor- und Nachteilen finden Sie im Ratgeber PKV-Beitrag im Alter senken.
Checkliste: PKV und Witwenrente nach dem Todesfall
- Innerhalb von zwei Monaten: Versicherer informieren und – falls der Partner Versicherungsnehmer war – die Fortsetzung des Vertrags erklären (§ 207 Abs. 1 VVG).
- Witwenrente beantragen: gleichzeitig den Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, damit er ab Rentenbeginn läuft.
- KVdR klären: Meldet sich eine Krankenkasse oder war der Partner gesetzlich versichert, innerhalb von drei Monaten über eine Befreiung entscheiden.
- Rechnungen des Verstorbenen: offene Arzt- und Krankenhausrechnungen mit Erbnachweis beim Versicherer einreichen.
- Beitrag prüfen: Tarif und Zuschuss nach einigen Monaten in Ruhe durchrechnen lassen.
Was sich im Ruhestand sonst in der PKV ändert, lesen Sie unter PKV in der Rente. Ihren Eigenanteil nach Zuschuss zeigt der kostenlose Ruhestands-Check – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Bekomme ich zur Witwenrente einen Zuschuss für meine private Krankenversicherung?
Ja. Der Zuschuss nach § 106 SGB VI gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch für die Witwen- und Witwerrente. 2026 beträgt er 8,75 % des Zahlbetrags, höchstens die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Sie müssen ihn beantragen – am besten zusammen mit der Witwenrente.
Wird bei Privatversicherten Krankenversicherung von der Witwenrente abgezogen?
Nein. Abgezogen werden Kranken- und Pflegebeiträge nur bei Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Als Privatversicherte zahlen Sie Ihren Beitrag direkt an Ihren Versicherer und erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Rente.
Was passiert mit meiner PKV, wenn mein Mann oder meine Frau als Versicherungsnehmer stirbt?
Waren Sie im Vertrag Ihres Partners versichert, können Sie das Versicherungsverhältnis binnen zwei Monaten nach dem Tod fortsetzen und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennen – in der Regel sich selbst (§ 207 Abs. 1 VVG). Ihr Versicherungsschutz und Ihre Alterungsrückstellung bleiben dabei erhalten.
Wie wird der Zuschuss berechnet, wenn ich eine eigene Rente und eine Witwenrente bekomme?
Der Zuschuss wird auf beide Renten berechnet und insgesamt auf die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Ist er begrenzt, zahlen die Rentenversicherungsträger ihn anteilig nach dem Verhältnis der Renten oder in einer Summe zu einer der Renten (§ 106 Abs. 3 SGB VI).
Kann ich über die Witwenrente in die gesetzliche Krankenversicherung kommen?
In einem Sonderfall ja: Bei einer Hinterbliebenenrente gilt die 9/10-Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn der verstorbene Partner sie erfüllt hatte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat 2025 einen solchen Fall trotz langjähriger PKV bejaht. Wer privat bleiben will, kann sich binnen drei Monaten befreien lassen.
Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich eigenes Einkommen habe?
Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt: seit 01.07.2026 sind das 1.122,53 € netto im Monat, mehr bei Kindern mit Anspruch auf Waisenrente. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % angerechnet (DRV). Ihr PKV-Beitrag ändert sich dadurch nicht, der Zuschuss richtet sich aber nach dem Zahlbetrag.
Quellen
- § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses – Wortlaut abgerufen 18.10.2026
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung (Abs. 3: mehrere Renten) – Wortlaut abgerufen 18.10.2026
- § 67 SGB VI – Rentenartfaktor (Sterbevierteljahr) – abgerufen 18.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 Satz 2) – abgerufen 18.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a) – abgerufen 18.10.2026
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2) – abgerufen 18.10.2026
- gegen-hartz.de: Auch bei Witwenrente gilt die günstigere Krankenversicherung der Rentner (LSG Baden-Württemberg, 25.03.2025, L 11 KR 169/25) – Sekundärquelle, abgerufen 18.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten – Freibetrag seit 01.07.2026, abgerufen 18.10.2026
- § 237 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung im Alter (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Rente.de. PKV-Rente.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.